Beiträge von bernbayer

    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Aber Du hast Kenntniss von den entstandenen Kosten !!!


    Solange ich keine Rechnung erhalten habe, weiß ich nichts von der Höhe der Kosten und ich habe auch den Mahnbescheid nicht zu vertreten. Der Veranlassr des Mahnbescheides muß nachweisen können, daß er mir seine Rechnung zugestellt hat. Ein normaler Brief ist kein Beweis, denn der kann verloren gehen.

    Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Der Zugang der Rechnung muß meines Erachtens von der Firma bewiesen werden.
    Im Falle des Thread Erstellers gibt es aber sicherlich Zeugen für den Erhalt der Rechnung .


    Ich meinte das jetzt grundsätzlich. Eine Zusendung der Rechnung auf normalen Postweg ist doch kein Beweis., sondern nur Einschreiben mit Rückschein. Da dies aber kaum bei einer Rechung gemacht wird, kann man dann wenn man einen Mahnbescheid ohne vorausgeangen Mahnungen erhält, doch einfach sagen, habe keine Rechung bekommen. Oder?


    Den Link gibt es noch nicht. Soll es morgen geben.




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    Beim Test der Empfangswerte bei "Connect" erreicht das Nolia E51 39 von 50 möglichen Punkten. Das istkein Spitzenwert, da gibt es Handy-Modelle mit besseren Werten.



    Habe inzwischen dies per Email reklamiert. Das Guthaben kann ja eigentlich garnicht ins Minus rutschen. Das ganze hängt vermutlich mit der Guthabenübertragung auf die "Maxxsim" zusammen. Es wurde 1x 15 Euro übertragen und der Betrag vermutlich 2x abgebucht. Anders kann ich mir das nicht erklären.