Beiträge von bernbayer

    Anscheinend sind bei der "Maxxsim" jetzt doch neue Tarife in Kraft. Habe heute mal gestestet. Ins deutsche Festnetz wurde 7,9 cent/min. berechnet. Zu Vistream-Nummern werden wieder 19 cent berechnet. Wurde ja eine Zeitlang garnicht berechnet. Anscheinend war das ein Abrechnungsfehler den man jetzt bemerkt und korrigiert hat.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Ich habe gegen O2/Real vor Gericht in allen Punkten gewonnen (Glück gehabt, vielleicht war der Richter auch ein O2-Geschädigter?).


    Leider gab es dazu unterschiedliche Urteile von deutschen Gerichten. Eigentlich war die Sache aber eindeutig, so daß eigentlich hätte niemand verlieren dürfen. Ist das ganze jetzt rechtskräftig, oder geht "O2" den Weg durch alle Instanzen?

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Richtig. So habe ich es auch gemeint.
    Aber wichtig ist nur, dass simyo kein Gesetz aufheben kann.


    Na klar, das wär ja noch schöner, wenn Mobilfunkanbieter schon die Gesetze ändern könnten. Die müssen sich daran halten, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Aber Sie legen halt manches zu ihren Gunsten aus. Z.B. "O2" mit seinen Preisänderungen für Sonderrufnummern ohne die Kunden zu informieren. Das führt dann dazu das Gerichte sich damit befassen müssen.

    Re: Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    [QUOTE] Original geschrieben von drSeehas
    § 355 Absatz 3 Satz 2 BGB:
    "Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger."
    Gesetze aufheben darf nur das Bundesverfassungsgericht.


    Das dürfte nicht richtig sein. Der Gesetzgeber, welcher die Gesetze erlassen hat, also die jeweilige Bundesregierung oder Landesregierung kann natürlich Gesetze auch wieder aufheben oder ändern. Das Bundesverfassungsgericht kann erlassene Gesetze für verfassungswidrig erklären und den Gesetzgeber zwingen diese aufzuheben oder zu ändern. Das Verfassungsgericht wird aber nicht von sich aus tätig, sondern nur wenn es deshalb angerufen wird.

    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Das es in deinen Augen unnötig ist eine EC Karten Kopie zu verlangen hast du duzend mal klar gemacht. Aber warum sogar abraten ? Was macht Phonehouse jetzt für Unfug mit meinen Kopien?



    Bald kommt noch jemand der sagt er benötige keinen Personalausweiss und es wäre quatsch den vorlegen zu müssen. Da ja das Geld eh von der Bank abgebucht wird und die Rechnung Online kommt.Hauptsache die haben ihr Geld, braucht es keinen zu interessieren wo ich wohne. *Ironiemodus*




    Dein Vergleich hinkt. Der Personalausweis ist ja dafür da, um sich auszuweisen. Einen anderen Zweck hat er nicht. Die Ec-Karte ist nicht dazu da um irgendwie was nachzuweisen. Die hat andere Funktionen,wie Geldabheben, Kontoauszüge, Zahlen mit der Karte usw. Ich behaupt nicht, daß z.B. "Phonehouse" mit deinen Ec-Karten-Daten Unfug betreibt, aber was geht denen meine EC-Kartennummer an? - nämlich garnichts.



    Ich beende jetzt für mich die Diskussion zu diesen Thema. Wir sind einfach unterschiedlicher Auffassung zu diesen Thema und kommen da auf keinen gemeinsamen Nenner. Macht auch nichts, dazu ist schleßlich ein Forum da.


    Ich wünsche allen, trotzdem noch schöne Weihnachten.

    Zitat

    Original geschrieben von Dwarslöper
    Lieber Bernhard :D


    Wir drehen uns hier im Kreis, du wiederholst zwar ständig das du die
    Bankkarte nicht vorlegen würdest,- die Gründe dafür läßt du aber leider im Dunkeln,- brings doch mal endlich auf den Punkt, warum würdest du die Bankkarte nicht vorlegen?
    Die spärlichen Informationen die sich auf so einer sw-Kopie finden hat der Nb doch sowieso schon, warum also das ganze Theater?



    Hallo,


    Darwslöper



    Mir geht es da ums Prinzip. Die Anbieter machen doch schon eine Schufaabfrage um die Bonität zu prüfen. Eine absolute Sicherheit haben sie natürlich dadurch noch nicht, wenn die Schufaauskunft positiv ist, daß sie Ihr Geld immer bekommen. Das Vorlegen einer Bankkartenkopie bringt aber überhaupt nichts. Diese kann schon längst gesperrt sein. Und wenn das Konto maßlos überzogen ist, wird die Lastschrift evtl. auch nicht eingelöst. Ich sehe einfach nicht ein, daß ich was vorlegen soll, was nicht gebraucht wird und für die Anbieter auch keine zusätzliche Sicherheit bietet. Wen es nicht stört, bitte sehr, der kann sie ja vorlegen.



    Schöne Grüße



    Bernhard


    (bernbayer)




    Ps. Immerhin steht ja die Kartennummer darauf. Die gebe ich ja bei Ermächtigung zum Lastschrifteinzug nicht mit an.

    Zitat

    Original geschrieben von Dwarslöper
    Hab bei den anderen 3 Nb`s schon Verträge abgeschlossen und musste natürlich die EC Karte vorlegen.


    Ich zitier nochmal aus dem Posting von D-Love über dir:



    Man zahlt bei vielen Firmen aus anderen Geschäftsfeldern per Lastschrift, da verlangt auch niemand eine Kopie der Bankkarte. Oder? Bei mir hat jedenfalls keine Firma bei der ich per Lastschrift zahle, z.B "Conrad", "Amazon" usw., eine Kopie der Bankkarte verlangt.