Das habe ich schon verstanden. Um die Roamingkosten geht es da doch in erster Linie garnicht. Es geht darum ob ich mit meiner lokalen ortsbezogenen Festnetznummer nur im Homezonebereich,in ganz Deutschland oder in der ganzen EU erreichbar bin. Letzteres ist nur bei SQ der Fall. Bei den anderen ist dies nur mit der Mobilfunkrufnummer möglich. Es sei denn man legt eine kostenpflichtige Rufumleitung von der Festnetznummer auf die Mobilfunknummer. Dann entstehen aber Kosten für eingehende Gespräche auf die Festnetznummer. Mit Roamingkosten hat das Jetzt nichts zu tun. Roamingkosten fallen bei SQ ganz unabhängig von EU-Vorschriften bei SQ in der EU sowieso nicht an.
Beiträge von bernbayer
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Da geht es doch um was anderes. Mit einer SQ- Festnetznummer ist man in der ganzen EU unter einer deutschen Festnetznummer erreichbar. Das gibt es bei keinen anderen Anbieter, da ist man entweder nur im Homezone-Bereich oder Deutschland-weit unter der Festnetznunmer erreichbar Ausserdem wird da die Festnetznummer nicht übermittelt sondern immer die Mobilfunknummer. SQ hat da ein Alleinstellungsmerkmal.
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SQ macht durchaus noch Sinn und ist mit andern Festnetznummern-Angeboten nicht vergleichbar. Die SQ- Festnetznummer wird auch beim Angerufenen angezeigt und ist EU-weit nutzbar. Das bietet kein anderer Anbieter.
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Naja, in den allermeisten Fällen wird ja eine feherhafte Selbstanzeige nicht auf eine Falschberatung des Steuerberaters zurückzuführen sein und die Haftungsfrage sich auch nicht stellen. Außerdem denke ich schon das Steuerberater die für solche hochkomplexen Selbstanzeigen das Mandat annehmen auch ausreichend hoch haftpflicht-versichert sind. 1 Million Deckungssumme pro Fall wäre da sicher nicht ausreichend.
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Das ist schon klar, strafrechtlich meinte ich ja auch nicht sondern nur materiell.
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Für Fehler in der Steuererklärung ist man auf jeden Fall selbst verantwortlich. Mit der Unterschrift bestätigt man die Richtigkeit der gemachten Angaben gegenüber den Finanzbehörden. Bei eindeutiger nachgewiesener Falschberatung kann man Regreßansprüche gegenüber dem Steuerberater stellen. Die sind da in der Regel auch entsprechend versichert.
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Alle die hier genannten Fälle sind sehr unterschiedlich gelagert und deshalb auch nicht miteinander vergleichbar.
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Beitrag doppelt, deshalb gelöscht..
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Das Tichy mit diesen Artikel den Nagel auf den Kopf getroffen hat, läßt sich kaum bestreiten. Heißt jetzt aber auch nicht das er mit seiner Meinung immer richtig liegt. Auch er irrt sich sicher manchmal auch.
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Sehr guter und zutreffender Artikel. Er hebt sich wohltuend von dem Gefasel einer Mehrheit ln linker Ideologie gefangener Journalisten ab. :top: