Weis nicht ob dies richtig ist, aber egal die Unschuldsvermutung gilt grundsätzlich immer,zumindest dann wenn Vorwürfe bestritten werden. Eine Ausnahme stellt nur dar, wenn diese ohne wenn und aber eingeräumt werden. Dann Muß nicht gewartet werden, was Ermittlungen ergeben.
Beiträge von bernbayer
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Naja, Papier ist geduldig Die Stunde der Wahrheit schlägt erst noch.
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Zitat
Original geschrieben von markus2808
Ich denke die gg von 5 eur gilt nur beim bisher kostenlos tarif. Ne allnet flat würde also weiterhin 20 eur kosten und nicht 25 eur. Schaut euch mal die hp an.
Na klar kostet die weiter 20 Euro, nur die kommen halt zusätzlich zu den 5 Euro dazu. Gilt für alle buchbaren Optionen. Preise gelten weiter, aber halt immer zusätzlich zu den 5 Euro. So ist es jetzt bei Neukunden. -
Da heiß es einfach Abwarten unt Tee trinken. Bei diesem Fall ist soviel noch im Unklaren, man kann sich deshalb da auch noch kein abschließendes Urteil bilden. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Edathy, genauso wie sie für jeden andern auch gilt bzw. gelten sollte. Bei Wulff hatte ich nicht den Eindruck daß man sich an dieses Prinzip gehalten hat. Der wurde schon im Voraus niedergemacht. Was dabei herauskam wissen wir jetzt, nämlich nichts.
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Ich denke es wäre für SQ besser gewesen wenn sie nur eine kleine Grundgebühr für alle von vieleicht 2 Euro im Monat eingedführt hätten,(mit Sonderkündigungsrecht), oder einen Mindestumsatz von etwa 5 Euro/mtl.. Das hätten die meisten Bestandskunden geschluckt und Neukunden auch nicht abgeschreckt. Es wäre mehr Geld hereingekommen als mit der Grundgebühr von 5 Euro für Neukunden. Die bringt finanziell kaum was.
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Grundsätzlich ist VDSL auch mit herkömmlichen Anschluß möglich, sofern man im Ausbaugebiet wohnt. Die Telekom schaltet das neu jetzt halt nur noch mit IP.
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Hast du jetzt durch den Wechsel zu IP auch eine höhere Bandbreite bekommen? Beim Upload müßte das immer der Fall sein,aber auch beim Download ist in bestimmten Fällen mehr drin.