Beiträge von bernbayer

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Entschuldige, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt hatte. Ich meine den Fall des TE aus dem Eingangsposting, der sozusagen noch "in der Luft hängt". Ich denke, in diese (oder eine vergleichbare) Sutuation werden die meisten hier im Verlaufe ihres Lebens noch kommen können.


    Nicht weiter schlimm, über so ein kleines Mißverständnis sieht man großzügig darüber hinweg.

    War bei meinen Vater ja schon Anfang der 90er Jahre und somit noch ein Altfall. Die BU-Rente wurde dann mit der Rentenreform zum Januar 2001 abgeschafft. Nur wer vor dem 1. Januar 1961 geboren ist genießt Bestandsschutz im Hinblick auf die BU-Rente. (Übergangsregelung).
    Ich verstehe jetzt Deine Frage nicht ganz, in Bezug wie es beim Fall meines Vaters weiterging?. Wie gesagt er setzte auf dem Klageweg die volle EU-Rente durch, mit BU-Rente war er nicht einverstanden. Mit erreichen des 65 Lebensjahres wurde seine EU-Rente dann in in eine Regel-Altersrente umgewandelt. Da er inzwischen verstorben ist,(2009), ist der Fall damit auch abgeschlossen. Witwen-Rente kam auch nicht in Frage, da meine Mutter ein Jahr vor ihm verstarb.

    So weil ich es jetzt genau wissen wollte, habe ich gesucht und noch Unterlagen gefunden. Es war jetzt so, daß die volle EU-Rente abgelehnt wurde, ihm aber eine BU-Rente bewilligt wurde. DIe gibt es noch für alle bis 1961 geborenen. Damit war mein Vater aber nicht einverstanden, sein Arzt ging von voller Erwerbsunfähigkeit aus. Er zog dann wie bereits erwähntt vor das Sozialgericht und setze seine volle EU-Rente durch.

    Ist alles schon lange her und mein Vater schon verstorben. Ich habe aber noch Unterlagen von ihn und werde mal nachschauen. Kann sein das die bei der Ablehnung von ganztägiger leichter Arbeit ausgingen, (über 6 Stunden), denn sein Rentenantrag wurde ganz abgelehnt. Habe dann das aus der Erinnerung nicht ganz richtig dargestellt. Der vom Sozialgericht beauftragte Arzt kam zu dem Ergebnis das er nur bis zu 3 Stunden leichte Arbeit ausführen könne. Das bedeutete dann die volle EU-Rente. Soweit ich weiß hat sich in dieser Hinsicht nichts an der Rechtslage geändert.


    Da ist vieles möglich, da hier unterschiedliche Interessen sich entgegen stehen. Will das deshalb am Fall meines Vaters etwas näher schildern. Er war damals 57 Jahre alt, von Beruf Fliesenleger, litt unter Rheuma, Rückenproblemen und hatte total kaputte Kniegelenke, eine typische Flesenleger-Krankheit. Er konnte wirklich nicht mehr in seinen Beruf arbeiten und eigentlich auch keinen anderen Beruf mehr ausüben. Sein Orthopäde hielt ihn für dauerhaft arbeitsunfähig und riet ihm auch dazu einen Rentenantrag zu stellen. Er sagte ihm aber auch sinngemäß: " Wenn du noch selbst ins Arzt-Zimmer gehen kannst und sich dich nicht schon mit der Krankenbahre reintragen müssen, geht ein Rentenantrag erfahrungsgemäß fast nie auf Anhieb durch. So kam es dann auch. Er wurde zu einem von der RV beauftragen Arzt zur Untersuchung vorgeladen, welcher dann zum Ergebnis kam, er könne noch leichte Arbeiten von bis zu 6 Stunden täglich ausführen. Der Rentenantrag wurde dann abgelehnt, ein erfolgter Einspruch dann ebenfalls. Mein Vater wandte sich dann an den VDK, der riet ihm dagegen Klage beim Sozialgericht einzureichen. Die Vertretung vor Gericht übernahm der VDK. Er wurde dann zunächst zu einem Arzt im Auftrag des Sozialgerichts zu einer weiteren Untersuchung vorgeladen. Dieser kam zum Ergebnis, daß er allenfalls nur noch bis zu 3 Stunden täglich leichte Arbeiten ausüben könne. Daraufhin lenkte die RV sofort ein und bewilligte seine EU-Rente. Er mußte garnicht mehr vor dem Sozialgericht erscheinen.
    Was das Krankengeld anbelangt finde ich die 70 Prozent vom brutto garnicht so schlecht, vom Netto-Lohn sind das dann meistens so ca. 75 bis 80 Prozent. Die EU-Rente ist da meistens weniger als das Krankengeld.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
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    Jetzt noch die Gretchenfrage:
    Kann man davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer, der 78 Wochen voll arbeitsunfähig war, damit automatisch ein Kandidat für die (volle) Erwerbsminderungsrente ist? Wer dauerhaft krank ist, müsste doch eigentlich zur prädestinierten Zielgruppe gehören ...


    Kann man eben nicht. So wurde z.B. meinen Vater, der nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert wurde, sein Antrag auf EU-Rente von der RV abgelehnt. Die Ablehnung wurde damit begründet, daß er noch leichte Arbeiten länger als 3 Stunden täglich ausüben könne. Er setzte dann erst auf dem Klageweg mit Hilfe des VDK die Bewilligung der EU-Rente durch. Das ganze zog sich über 2 Jahr hin. Er mußte dann nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse beim Arbeitsamt sogenanntes Übergangsgeld beantragen. (War noch vor der Zeit der Hartz-Gesetze). Einen Beamten kann sowas nicht passieren, der wird nach längerer Krankheit einfach in den Ruhestand geschickt und erhält dann eine Pension entsprechend seinen erworbenen Ansprüchen. Diese beträgt dann mindestens ca. 1500 Euro. Die meisten EU-Renten liegen weit unter 1000 Euro.


    Ps. Das Krankengeld beträgt s 70 Prozent vom Brutto-Gehalt, aber höchtens 90 Prozent vom Netto-Verdienst. Ich denke da wurde in letzter Zeit nichts verändert.