Beiträge von bernbayer

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    Original geschrieben von fadf
    Ich finde es schon sehr befremdlich, wenn hier argumentiert wird, die StA habe keine Revision einlegen müssen, weil UH ja tatsächlich ihrem Antrag gemäß wegen eines besonderen schweren Falles - abzgl. diversester "Boni" - verurteilt worden sei.


    Allerdings frage ich mich, wieviel man denn hinterziehen muss, damit die Höchststrafe (abzgl. evtl. "Boni") ausgeschöpft wird?
    Und da, liebe Naivlinge dieser Welt, gehe ich davon aus, dass jeder von uns hier im Forum die Höchststrafe (abzgl. evtl. "Boni") kassiert hätte, nur ein UH nicht.


    Wenn Hoeneß ohne seine Selbstanzeige entdeckt worden wäre,dann hätte er bei der Höhe der hinterzogenen Steuern ein ganz andere Strafe bekommen. Die wäre dann bestimmt in der Nähe von 10 Jahren gelegen. Seine Selbstanzeige hat sich da schon erheblich strafmildernd ausgewirkt. Sie war zwar verunglückt,sonst wäre er ja sogar straffrei ausgegangen.Den Zuschlag von 5 % bei Hinterziehung von mehr als 50000 € lasse ich da mal beiseite. Von einen Promi- Bonus kann da jetzt keinesfalls die Rede sein.

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    Original geschrieben von autares
    Das sind keine Vermutungen der Presse, sondern meine eigenen Vermutungen! ich lese den Artikel anscheinend anders als die meisten anderen hier. In meinen Augen ist da etwas ganz anderes gelaufen...


    Du kannst ja gleich hier mal anfangen und hier deine persönlichen Einkommensverhältnisse detaliert und aufgeschlüsselt darlegen. Willst du nicht weil uns das nichts angeht? Stimmt schon eigentlich, aber dann sollte man das auch nicht von anderen einfordern. Auch nicht von Uli Hoeneß.

    Nein, das geht der breiten Öffentlichkeit rein Garnichts an, das ist seine Privatsache. Er muß sein Einkomnen nur ordnungsgemäß versteuern. Das er dies nicht gemacht hat, darin liegt sein Fehlverhalten wofür er sich verantworten muß. Das sein Steuerfall an die Öffentlichkeit durch Verletzung des Steuergeheimnisses gezerrt wurde ist ebenfalls eine Straftat.

    Wüßte nicht das die Stromleitungen der Staat bezahlt,die zahlen alle Stromkunden über den Preis.Warum sollte das beim schnellen Internet anders sein,zumal im Mobilfunkbereich nicht in jede Straße eine Leitung gelegt werden muß.

    Schnelles Internet gehört heute zu den Grundrechten genauso wie ein Strom- und Wasseranschluß. Es kann deshalb nicht angehen das die Anbieter nur vorwiegend in den Ballungsräumen schnelles Internet ausbauen. Der Gesetzgeber ist da gefordert, er sollte da handeln und nicht nur reden indem er die Anbieter gesetzlich verpflichtet keine Rosinenpickerei zu betreiben. Das die Preise dann steigen muß in Kauf genommen werden. Den Strom- und Wasseranschluß gibt es auch nicht nur in verdichteten Räumen sondern flächendeckend.Derselbe Maßstab muß für schnelles Internet geben. Ein Stadt- Land- Gefälle muß entgültig der Vergangenheit angehören.

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    Original geschrieben von mumpel
    Es gibt Leute die sich schämen zum Amt zu gehen, da hungern oder stehlen sie lieber. Sieht man doch bei einigen Obdachlosen. Die verzichten auf ihr Recht und betteln stattdessen.


    Das gibt es sicher,geht aber so einfach nicht.Ich kann nicht auf die Hilfe die der Staat und andere bieten verzichten und stattdessen stehlen. Betteln würde ich nicht als verwerflich ansehen, sofern man in Not ist, aber klauen geht halt zuweit.

    Wo gibts denn das in Deutschland, das jemand wegen Hunger klauen muß? Neben der Sozialhilfe gibt es doch die Tafeln und andere Einrichtungen wo es Nahrungsmittel für Bedürftige fast umsonst gibt. Wenn so jemand an meiner Türe klingelt bekommt er selbstverständlich auch was ab.