Beiträge von bernbayer

    [QUOTE] Original geschrieben von ilona1988
    Habe grad geändert und die Mobilnummer als Abesndernummer eingerichtet. Auch hier keine Besserung. Der Parllelruf wird nicht zugestellt, wenn ich die Mobilnummer wähle. Hat jemand das Problem oder ist es so von SQ gewollt? [/QUOTE
    Gewollt ist das so nicht. Ich gehe da von einen Fehler aus.Wende dich da mal an den Kundenservice. Werde das morgen mal selber testen, mal sehen ob es bei mir funktioniert

    Das mit der Falle sagt wohlgemerkt der Präsident des Bundesfinanzhofes und nicht irgend wer. Der wird schon wisssen wovon er spricht.Seine Argumente kann man nicht einfach vom Tisch wischen.
    Ich finde er hat recht, der Gesetzgeber muß eine befreiende Selbstanzeige schon so ausgestalten das sie auch händelbar ist und keine Falle. Ansonsten soll er es gleich bleiben lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Wenn du ne schwere Jugend hinter dir hast, bekommst oft keine Freihheitsstrafe.


    Ach wieviel Vorstrafen hatte Mehmet aus München nochmals? Inkl. schwere Körperverletzung bei denen heute die Opfer noch zu leiden haben bis endlich was passierte? Achja rund 60...


    Dies war Ulis erstes Vergehen. Ich bin immer noch fassungslos über so eine ungerechte viel zu harte Strafe. Jetzt geht dem Richter bestimmt einer ab.


    Ich gebe dir Recht das Urteil war für Honeß viel zu hart, wenn man alle Umstände berücksichtigt. Richter Heindl ist ja für besonders harte Urteile bekannt. Richtig ist das Honeß die Steuern vorsätzlich und nicht aus Versehen oder wegen komplexer Steuersysteme hinterzogen hat. Er wollte aber jetzt reinen Tisch machen und im Rahmen der Selbstanzeige alles offen legen. Hier liegt nun das Problem, bei Anlagen in so komplexe Finanzprodukte ist es selbst bei besten Willen äußerst schwierig oder sogar unmöglich eine fehlerfreie Selbstanzeige vorzulegen. Nur wenn diese fehlerfrei ist greift die Möglichkeit der Einstellung des Strafverfahrens. Dies kritisiert auch der Präsident des Bundesfinanzhofes scharf. Hier werden Steuerhnterzieher durch den Gesetzgeber in eine Falle gelockt.


    http://www.br.de/nachrichten/s…mellinghof-hoeness100.htm


    Wie so eine verunglückte Selbstanzeige bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, wurde bis jetzt noch nicht vom Bundesgerichtshof geklärt. Da Honeß keine Revision mehr einlegen will, wird das jetzt auch nicht so schnell höchstrichterlich geklärt. Eigentlich schade.

    Auch das ist nicht der Weisheit letzter Schluß. Ein Fúhrerscheinenzug trifft auch nicht alle gleich hart.Da macht es einen Unterschied ob ich in der Großstadt lebe oder in einen kleinen Dorf wo es kaum öffentliche Verkehrsmittel gibt. Ob man den Führerschein beruflich braucht oder nicht spielt auch eine Rolle


    Das stimmt so pauschal auch nicht.
    Wenn z.B ein 90 jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird, dann trifft es den viel weniger als einen 25 jährigen. Man könnte weitere Beispiele anführen.