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Original geschrieben von mumpel
Da irrst Du m.E. gewaltig. Wer soviel Geld hat möchte es nicht mehr verlieren. Der Uli wird es jetzt schwer haben. Ob er jemals wieder (z.B.) einen Werbevertrag bekommt ist fraglich. Hat man ja bei Jörg Kachelmann gesehen wie schnell man da weg ist, ob schuldig oder unschuldig. Und "auf ehrliche Weise" wieder soviel Geld zu verdienen ist nicht leicht.
Geldsorgen wird er bestimmt nicht haben,finanziell hat der doch schon längst ausgesorgt,auch wenn er jetzt eine Steuerschuld von 40 Mill.oder evtl.noch etwas mehr zu begleichen hat. Da bleibt noch genug übrig. In dieser Hinsicht braucht sich niemand Sorge um ihm machen.
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Original geschrieben von ilona1988
Parallelruf: Gilt schon wieder nicht für Mobilrufnummer. Wenn ich meine Mobilnummer bei Simquadrat anrufe erfolgt keine Anrufzustellung auf der Rufnummer für den Parallelruf! :flop:
Welche Nummer hast du denn als Absenderufnummer eingestellt,vermutlich die FN-Nummer?
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Nicht mehr als eine Farce.
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Mußt dich halt richtig informieren dann wüßtest du um welche Problematik es da geht.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Jetzt wird's endgültig albern...
Nicht der arme Uli ist Schuld sondern das böse Steuerrecht.
Ist klar...
Das sagt doch auch niemand. Trotzdem ist ist das mit dem Steuerrecht bei komplizerten Finanzprodukten nicht nachvollziehbar.
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Es ist schon ziemlich fragwürdig wenn bei bestimmten Finanzprodukten die Rechtslage so schwierig ist das es kaum möglich ist eine korrekte Steuererklärung abzugeben und das dann trotzdem den Steuerpflichtigen zur Last gelegt wird. Da muß doch auch mal im deutschen Steuerrecht welches eines der kompliziertesten der Welt ist gründlich aufgeräumt werden . Die Politiker reden zwar immer über Vereinfachung im Steuerrecht, es tut sich aber nichts.
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Original geschrieben von Pitter
:confused: Statt fünf bis sechs Jahre nur dreieinhalb ist bei dir "kaum berücksichtigt"?
Setz mal die rosarote Bayernbrille ab.
Ich bin kein Bayern-Fan, sondern als Franke Club-Fan.(1. FC Nürnberg)
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Naja, Richter Heindl ist ja nicht gerade für milde Urteile bekannt.Der BGH wird jetzt schon klären ob die Selbstanzeige ausreichend berücksichtigt wurde oder nicht sogar als wirksam hätte angesehen werden müssen.
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Genau weil der Fall von Uli ein Einzelfall ist muß durch den BGH geklärt werden, wie so eine mißglückte Selbstanzeige beim Strafmaß zu berücksichtigen ist. Anscheinend hat das Gericht das Bemühen von Uli mit der Selbstanzeige reinen Tisch zu machen kaum berücksichtigt.
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Nicht übertreiben,wegen Schwarzfahren kommt niemand in den Knast, es gibt da halt eine Geldstrafe.