Die Gesamtstrafe sitzt er auf keinen Fall ab, nach gut 2 Jahren kommt er bei guter Führung sicher frei. Vorausgestzt er würde nicht in Revision gehen. So blöd wird er aber nicht sein,daß er nicht in Revision geht. Er kann dabei nur gewinnen. Über alle Zweifel erhaben ist die Entscheidung des Gerichts nicht in Bezug auf seine Selbstanzeige. Da ist eine höchst richterliche Entscheidung durch den BGH schon angebracht.
Beiträge von bernbayer
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Die Verteidigung hat bereits Revison angekündigt, damit geht der Fall an den Bundesgerichtshof. Der Fall bleibt uns deshalb noch sehr lange erhalten.
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Original geschrieben von chefkoch01
Dann bleibt nur noch zu hoffen, das er die Strafe auch so antreten und aussitzen muss. Ich halte das so für ein angemessenes Urteil.
Sollte er wider Erwarten die Strafe akzeptieren und nicht in Revision gehen,wird er auch nicht volle 3 1/2 Jahre im Haft sein.Bei guter Führung wird meist ein Drittel der Strafe erlassen -
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Original geschrieben von stanglwirt
knüppeldick für Uli. mal sehen wie es mit einer revision aussieht.
Die wird kommen so sicher wie das Amen in der Kirche. Der Fall wird beim Bundesgerichtshof landen. -
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Original geschrieben von ChickenHawk
Und was willst Du uns damit sagen? Auch in der StPO steht ganz klar drin, dass eine Revision begründet sein muss...
Das ist doch nur eine Formalie.Wäre ein schlechter Verteidiger der da keine entsprechende Begründung findet. -
Das Urteil: 3 Jahre und 6 Monate Haft.
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Dir ist aber schon klar, niemand muß ein Urteil der ersten Instanz akzeptieren, er kann dagegen in Revision gehen. Dies ist in einen Rechtstaat völlig legitim.
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Richtig.10 Jahre und dann 40 Jahre zurück ergibt dann 12 Jahre beim Alter.
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Naja, im Alter von 12 Jahren wird er wohl keine Steuern hinterzogen haben.

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Wieso denn? Ohne Selbstanzeige wäre doch bei dieser hohen Hinterziehungssumme die Höchststrafe von 10 Jahren Haft oder nur sehr wenig darunter herausgekommen. Gelohnt hat sich die Selbstanzeige auf jedem Fall.