Ich denke wenn keine Bewährungsatrafe heraus kommt, wird auf jeden Fall in Revision gehen. Alles was darunter liegt wird er akzeptieren.
Beiträge von bernbayer
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Original geschrieben von stanglwirt
also hier: http://www.refrago.de/Strafbef…zu_beachten.frage230.htmlsteht zunächst einmal, dass die selbstanzeige an keine form gebunden ist. man könnte dies wohl sogar mündlich machen. somit gibt es wohl auch kein formular mit fixen feldern die auszufüllen sind...
ob das richtig ist, was in dem link steht, weiss ich allerdings nicht.davon ab: in der steuererklärung gibt man auch nur seine einkünfte an und rechnet nicht für das finanzamt aus, was das an steuern macht. würde mich daher schon wundern, wenn da für die selbstanzeige anderes gelten sollte.
Genau so ist es, die Einkünfte müssen vollständig angegeben werden. Welche Steuerschuld sich daraus ergibt, ist Sache des Finanzamtes und nicht des Steuerzahlers. -
Wie das Urteil ausfallen wird kann niemand vorhersagen. Das er die mögliche Höchststrafe von 10 Jahren nicht bekommen wird, davon kann man schon ausgehen. Gelohnt hat sich die Selbstanzeige für ihn auf jedem Fall,denn strafmildernd wird sie sich bestimmt auswirken. Da sind sich die Experten ziemlich einig.
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Original geschrieben von Bigbamboo
Doch, die Gesellschaft muss vor Steuerhinterziehern durch Wegsperren geschützt werden. Die Bereich der Steuer- und Wirtschaftskriminalität sind die einzigen, in denen (hohe) Haftstrafen erwiesenermaßen eine abschreckende Wirkung haben.Auf das Urteil bin ich echt mal gespannt.
Was für ein Unsinn,jeden der Steuern hinterzogen hat einsperren zu wollen, unabhängig davon ob es da um 500 Euro oder um 5 Millionen geht. -
Beim Strafmaß ist alles möglich,Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung, auch ein Freispruch ist möglich, falls seine Selbstanzeige doch wirksam sein sollte.
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Genau, das kann sich noch ein paar Jahre hinziehen bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt,falls der Klageweg durch alle Instanzen bestritten wird.
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So schnell geht da nichts. Bei ungünstigen Urteil geht er bestimmt in Revision. Das kann sich dann noch sehr lange hinziehen
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Du lehnst dich ziemlich weit aus den Fenster und stellst vollkommen unbewiesene Behauuptungen auf. "Er wolle die Finanzbehörden nur "foppen" oder Stoiber habe eine milde Strafe gefordert, dafür gibt es keine Belege.
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Original geschrieben von handyman1981
Hast du den Artikel überhaupt selber gelesen?Dieser widerlegt doch selbst deine Aussagen:
Z.B. darf die Selbstanzeige max. 5% zu niedrig angelegt sein sonst ist sie insgesamt unwirksam.Inwieweit der Richter eine Selbstanzeige von 3,5Mio und von Finanzbeamten (!!!) mittlerweile entdeckten 30Mio. strafmildernd wertet,dürften selbst Laien beurteilen können.;)
Die Verteidigung geht aber davon aus,daß in der Selbstanzeige alles vollständig aufgeführt wurde.Ob das stimmt ist eine andere Frage, es bleibt abzuwarten was da jetzt stimmt.Man kann aber davon ausgehen das sich die Selbstanzeige zumindest strafmildernd auswirken dürfte. -
Entscheidend ist bei der Selbstanzeige das alle verschwiegenen Konten korrekt angegeben wurden. Siehhe hierzu dem Artikel der FAZ: