Beiträge von bernbayer

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    also hier: http://www.refrago.de/Strafbef…zu_beachten.frage230.html


    steht zunächst einmal, dass die selbstanzeige an keine form gebunden ist. man könnte dies wohl sogar mündlich machen. somit gibt es wohl auch kein formular mit fixen feldern die auszufüllen sind...
    ob das richtig ist, was in dem link steht, weiss ich allerdings nicht.


    davon ab: in der steuererklärung gibt man auch nur seine einkünfte an und rechnet nicht für das finanzamt aus, was das an steuern macht. würde mich daher schon wundern, wenn da für die selbstanzeige anderes gelten sollte.


    Genau so ist es, die Einkünfte müssen vollständig angegeben werden. Welche Steuerschuld sich daraus ergibt, ist Sache des Finanzamtes und nicht des Steuerzahlers.

    Wie das Urteil ausfallen wird kann niemand vorhersagen. Das er die mögliche Höchststrafe von 10 Jahren nicht bekommen wird, davon kann man schon ausgehen. Gelohnt hat sich die Selbstanzeige für ihn auf jedem Fall,denn strafmildernd wird sie sich bestimmt auswirken. Da sind sich die Experten ziemlich einig.

    Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Doch, die Gesellschaft muss vor Steuerhinterziehern durch Wegsperren geschützt werden. Die Bereich der Steuer- und Wirtschaftskriminalität sind die einzigen, in denen (hohe) Haftstrafen erwiesenermaßen eine abschreckende Wirkung haben.


    Auf das Urteil bin ich echt mal gespannt.


    Was für ein Unsinn,jeden der Steuern hinterzogen hat einsperren zu wollen, unabhängig davon ob es da um 500 Euro oder um 5 Millionen geht.

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Hast du den Artikel überhaupt selber gelesen?


    Dieser widerlegt doch selbst deine Aussagen:
    Z.B. darf die Selbstanzeige max. 5% zu niedrig angelegt sein sonst ist sie insgesamt unwirksam.


    Inwieweit der Richter eine Selbstanzeige von 3,5Mio und von Finanzbeamten (!!!) mittlerweile entdeckten 30Mio. strafmildernd wertet,dürften selbst Laien beurteilen können.;)


    Die Verteidigung geht aber davon aus,daß in der Selbstanzeige alles vollständig aufgeführt wurde.Ob das stimmt ist eine andere Frage, es bleibt abzuwarten was da jetzt stimmt.Man kann aber davon ausgehen das sich die Selbstanzeige zumindest strafmildernd auswirken dürfte.