Genauso ist es,auch eine verunglückte Strafanzeige wirkt sich strafmildernd aus.In der FAZ wurde das vor einigen Tagen sehr ausführlich behandelt. Habe den Artikel jetzt gerade nicht parat.
Beiträge von bernbayer
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Das allermindeste was man heute von einen Netzbetreiber eigentlich als selbstverständlich erwarten können müßte, das ist ein flächendeckendes UMTS/HSDPA Netz.GSM/EDGE kann man für Datennutzung in die Tonne treten. In dieser Hinsicht hapert es noch gewaltig in den deutschen Netzen.
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Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Und nochmal
Wie kann sie vollständig gewesen sein,wenn jetzt immer mehr Mios ans Tageslicht kommen und selbst die StA in der Klageschrift von max. 3,5 Mio. ausgegangen ist?

Nochmal wenn sie vollständig gewesen sein sollte, dann könnte es nur einen Freispruch geben. Aber auch eine unvollständige Selbstanzeige ist nicht völlig bedeutungslos,sie kann Auswirkungen auf das Strafmaß haben.Sie kann halt keine Straffreiheit bewirken.
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Genauso wie bei den Diäten-Erhöhungen. Die gehen auch ganz schnell und ziemlich geräuschlos durch im Parlament.
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Original geschrieben von Jay
Wenn der nicht hinter Gitter wandert, glaube ich an gar nichts mehr. Sollte er bei der Summe, die ja wahrscheinlich am Ende bei 40 Millionen oder mehr liegt, mit einer Bewährung davon kommt, wäre das ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler und die Aufforderung für die Großverdiener das Steuernzahlen zukünftig mal lässiger zu sehen...
Die Summe alleine ist für das Strafmaß nicht ausschließlich entscheidend. Der Dreh- und Angelpunkt liegt bei der Selbstanzeige. War sie wirksam und voll ständig oder nicht? Für das Strafmaß ist auch eine nicht wirksame Selbstanzeige von Bedeutung, sagen etliche Rechtsexperten. Bei einer wirksamen Selbstanzeige kann es eh nur einen Freispruch geben. Die hinterzogene Summe spielt da dann keine Rolle mehr. -
Das ist noch völlig offen ob er eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung bekommt oder nicht. So erklärte gestern die Verteidigung die Summe von ca. 18,5 Millonen hinterzogener Steuer sei in der Selbstanzeige bereits enthalten gewesen. Es kommt da jetzt eben darauf an wie sich diese Selbstanzeige auf das Strafmaß auswirkt. Das ist schwer einzuschätzen.
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Das geht selbstverständich, auch wenn oft was anderes behauptet wird.
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Naja, man sollte die Karte wenigstens ein bisschen nutzen und nicht unbedingt diese jahrelang ungenutzt in die Schublade legen. Dann kann man die Kündigung vermeiden.
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Habe mir mal das Lumia 520 als Dritt-Handy zugelegt. Funktioniert alles soweit recht ordentlich bis auf die Kamera-Taste. Die reagiert überhaupt nicht bzw. läßt sich nicht drücken. Das ist doch bestimmt nicht normal?
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Zitat
Original geschrieben von Just Me
Das ist sowohl bei Congstar, wie auch bei vielen anderen Anbieter, so gängig. Prepaidkarten werden nach einiger Zeit ohne Aufladung abgeschaltet. Man könnte natürlich in einen Postpaidvertrag bei Congstar wechseln. Diese Karten werden nicht abgeschaltet.
Auch Postpaid-Karten werden nach Jahre langer Nichtnutzung vom Anbieter gekündigt.