Seltsame Logik. Sie ist nun mal nicht ausgewandert,deshalb gelten für sie alle deutschen Gesetze wie für jeden anderen Bürger auch.Das gilt auch für das Recht auf Einhaltung des Steuergeheimnisses.
Beiträge von bernbayer
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Original geschrieben von skater
Der Spiegel und sein Informant haben das Steuergeheimnis verletzt, sagt Bernhard.
Ja, ich klopfe mir auf die Schenkel!! Dieser Moralapostel ist verbrannt. Frau Schwarzer kann sich nirgendwo mehr blicken lassen. Weder bei Lanz, noch bei Riverboat, noch bei der NDR Talkshow ... Es hört ihr keiner mehr zu. Es nimmt sie keiner mehr ernst -- und das ist gut so.Auch ihre Mitstreiterinnen dürften mit dem Nachdenken beginnen und Stück für Stück von ihr abrücken. Weil jetzt nicht mehr die Sache, sondern die Person im Mittelpunkt steht. Weil die Person ein Stück weit erbärmlich ist.
Ja, ich freue mich, daß Frau Schwarzer keinen Zeigefinger mehr heben kann. Ich platze vor Schadenfreude

Lieber Bernbayer, nun zu "Deinem Straftäter". Bitte sei so nett und erkläre Edward Snowden, daß er Hunderte schwere Straftaten verübt hat und mit 30 Jahren bis Lebenslänglich zu rechnen hat für seine schweren Straftaten.
Hochverrat nennen die USA das, was Edward Snowden begangen hat. Und da würde die US-Administration am liebsten die Todesstrafe verhängen, wenn das ginge. Bis vor einigen Jahren war die Todesstrafe für "treason" auch noch im Bundesrecht verankert (IIRC!)
Hier, im alten Europa, würde kein normaler Mensch den Herrn Snowden im Zuchthaus sehen wollen. Sie würden ihn lieber mit Orden behängen -- und das ist gut so.
Gruß
skaterWas du da in diesen Zusammenhang für gut und richtig befindest ist völlig belanglos. Es geht hier auch nicht um Edward Snowden und die Gesetze der USA. Hier geht es um die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, um Gesetze eines demokratischen Rechtsstaates. An die ist jeder gebunden, unabhängig davon ob sie einen gefallen oder nicht. Diese gelten für alle Bürger, auch für Frau Schwarzer. Da gibt es nichts zu realitivieren. Da gibt es nun mal den Straftatbestand der Steuerhinterziehung genauso wie den Straftatbestand der Verletzung des Steuergeheimisses und das Gesetz der Strafbefreiung wenn im Falle von Steuerhinterziehung rechtzeitig eine vollständige Selbstanzeige erfolgt. Alles gültige Gesetze die eingehalten werden müssen. Eine Legimation bestehende Gesetz in Frage zu stellen, kann es allenfalls für Gesetze in einen Unrechtsstaat, (Diktatur) geben. Dies ist für Deutschland mit Sicherheit nicht zutreffend.
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Original geschrieben von fadf
So vehement, wie Du darauf herumreitest, liegt der schluss nahe, daß Du selbst betroffen bist oder schon einmal warst.Es geht die öffentlichkeit sehr wohl etwas an, wer straftaten begeht und/oder die allgemeinheit schädigt. Die strafbefreiung dank selbstanzeige ändert ja nichts daran, daß der betreffende ein rechtskräftig überführter straftäter ist.
Also bitte ! Eine SCHWERE straftat bei einer strafandrohung von maximal zwei jahren (oder geldstrafe) ? Ich bezweifle hier 'mal, daß deshalb schon jemals jemand zu gefängnis verknackt wurde. Wegen steuerhinterziehung dagegen sehr wohl.
[small]Daß steuerhinterzieher relativ "einfach" im kittchen landen, junge volljährige (geschweige denn minderjährige) gewalttäter dagegen so gut wie nie, steht auf einem anderen blatt und ist mMn ein systemfehler der falschen gewichtung von vermögensschäden im vergleich zu körperlichen schäden. Aber das wäre ein anderes thema.[/small]
Außerdem ist die verletzung des steuergeheimnisses KEIN offizialdelikt, sondern wird nur auf antrag des vorgesetzten (DEN möchte ich sehen) oder des betroffenen verfolgt.
Ja, man kann es als unbeteiligter dritter nicht einmal zur anzeige bringen --- demnach kann's eine so schwere straftat ja wohl nicht sein....Gleich mal vorne hinweg. Ich selber war davon noch nie betroffen und werde das auch nie sein. Jedenfalls nicht was Steuerhinterziehung anbelangt.
Ansonsten liegt du völlig falsch. Es geht hier nicht um irgendwelche Straftaten wie Mord, Diebstahl usw. Es geht da auschließlich um Steuersachen. Diese unterliegen dem Steuergeheimis und damit der Geheimhaltungspflicht. Die breite Öffentlichkeit hat deshalb kein Anrecht über Steuerstraftatbestände informiert zu werden. Andere Straftaten haben damit nichts zu tun. Du versuchst hier den Straftatbstand der Verletzung des steuergeheimnisses herunterzuspielen, nach dem Motto:"Der Zweck heiligt die Mittel". Schließlich muß die Neugierde befriedigt werden und man kann mal wieder auf eine mißliebige Person kräftig einschlagen. -
Sich beglückwünschen das eine Person,(Frau Schwarzer), abgeschossen wurde, weil dies unter Verletzung des Steuergeheimisses, einer schweren Straftat, möglich war, zeugt von einem sehr merkwürdigen Rechtsverständniss. Nein, dass Realitivieren von Straftaten ist genauso verwerflich. Steuersachen und auch damit zusammenhängende Straftaten gehen der breiten Öffentlichkeit rein garnichts an.Deshalb gibt es ja das Steuergeheimniss, wer dagegen verstößt begeht eine schwere Straftat. Dies spielt hier in der Diskussion anscheinend keine Rolle, Hauptsache man kann auf eine mißliebige Person einschlagen. Woher Frau Schwarzer soviel Geld hat, geht auch niemanden was an, ist ihre Privatsache. Viele die sich über Frau Schwarzer aufregen sollten viel besser vor der eigenen Haustüre kehren. Die Ansichten von Frau Schwarzer muß niemand teilen, die teile ich auch nicht immer. Die kann man selbstverständlich auch kritisieren. Das ist aber eine andere Baustelle.
Ich wünsche mir das Frau Schwarzer deshalb wieder sehr bald in diversen Talkshows auftritt. Das da dann unterschiedliche Meinungen aufeinander prallen ist ja der Sinn der ganzen Sache. -
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Original geschrieben von horstihorsthorst
Wozu dann eine Selbstanzeige? Dann hätte sie ja einfach in ihrer aktuellen Steuererklärung alles angeben können und fertig. Steuern hätte sie dann ja nie hinterzogen.
Das verstehe ich jetzt nicht. Strafbar ist es ja auch wenn man nur einmal eine nicht richtige Steuererklärung abgibt und dabei Steuern hinterzieht. Es sei denn man nutzt die Möglichkeit der Selbstanzeige und geht dann straffrei aus. -
Ich realitiviere garnichts. Ich habe ja ausdrücklich geschrieben, das es selbstverständlich ist, das es keine Legimitation für Straftaten gibt. Dies gilt aber genauso auch für die Straftat der Verletzung des Steuergeheimisses. Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, daß man nicht jedem der mal straffällig geworden ist, das Recht absprechen kann sich kritisch in der Öffentlichkeit über bestimmte Vorgänge zu äußern bzw. mahnend den Finger zu erheben.
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Original geschrieben von horstihorsthorst
Mit jeder falschen Steuererklärung begeht sie eine Straftat. Es ist nicht nur eine Straftat, sondern bei 30 falschen Steuererklärungen sind es eben 30 Straftaten.Woher willst du wissen das es hier um 30 falsche Steuererklärungen geht? Du gehst von einer Geldanlage aus die jedes Jahr Kapitalerträge (Zinsen) ausschüttet. Bekanntlich gibt es ja auch Geldanlagen wo nur ein Kursgewinn eintritt sobald ich diese dann beispielsweise nach 30 Jahren verkaufe. 30 falsche steuererklärungen kann es da dann garnicht geben, selbst wenn man unterstellt deine These ist richtig.
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Davor denke ich bist du mit den genannten Einstellungen der FB ganz gut geschützt.
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Genau das verlangst Du von Frau Schwarzer die Unfehlbarkeit. Nur wer selber unfehlbar ist darf in der öffentlichen Diskussion seine Meinung kundtun, darf Dinge die er für falsch hält kritisieren und mahnend den Zeigefinger erheben. Solche Menschen gibt es leider nicht, nach solchen Maßstäben darf niemand mehr etwas in der öffentlichen Diskussion kritisieren was er für falsch hält bzw. als Mißstand ansieht. Ich teile auch nicht alle Ansichten von Frau Schwarzer, das spielt aber letztendlich gar keine Rolle. Auch wenn Frau Schwarzer jetzt sich selber nicht gesetzestreu verhalten hat, kann ihr niemand das Recht absprechen sich zu diversen Themen kritsch zu äußern und mahnend ihre Stimme zu erheben.