Beiträge von bernbayer

    Stimmt so nicht. Bei meinen Vater hatte meine Mutter und ich Kontovollmacht, da war nichts gesperrt, als er verstorben war. Wir konnten frei verfügen. Es kommt auf die Kontovollmacht an, manche enden mit dem Tod, manche nicht. Kommt darauf an was da drin steht.

    Eine Kontovollmacht kann sie ihn aber doch auch geben, wenn es ihr eigenes Konto ist. Ich habe auch eine Kontovollmacht für meine Mutter die ihre Bankgeschäfte aus Altersgründen nicht mehr selbst erledigen kann. Diese geht sogar über den Tod hinaus, so das dieses Konto bei Ableben auch nicht sofort gesperrt ist.

    Jeder hat ein Anrecht auf ein Girokonto, daß ist sogar gesetzlich geregelt. Die Banken müssen trotz negativen Schufaeintrag ein Girokonto eröffnen, dazu sind sie verpflichtet. Allerdings kann man ein solches "Pflichtkonto" meist nicht überziehen, es ist ein reines Guthabenkonto. Wende dich am besten an ein kommunales Geldinstitut, das sind die "Sparkassen" mit dem Logo "S" in der Farbe rot.

    "Connect"-Redakteur Dirk Waasen schreibt zu Recht in seinen Kommentar zum Netztest, daß die "Testsieger" nicht viel Zeit haben werden sich auf ihren Loorbeeren auszuruhen, denn E-Plus habe eine Qualitätsoffensive angekündigt und mit dem LTE-Ausbau würden die Karten sowieso wieder neu gemischt werden. Ich denke auch im nächsten Jahr kann so ein Netztest wieder ein ganz anderes Ergebnis bringen.

    Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Wie willst du, ohne die Rechnung gesehen zu haben, den korrekten Betrag überweisen?
    Das lässt sich so nur anwenden, wenn der Betrag im Voraus (vertraglich) festgelegt wurde: Kaltmiete, Versicherung, etc. Dann steht im Vertrag drin, dass spätestens am 1. eines Monats Betrag X zu überweisen ist.



    Es wird nicht auf die Folgen der Nichteinhaltung hingewiesen. Es steht kein fester Termin drin. Es steht nicht drin, wie hoch die Verzugszinsen sind.


    In den sogenannten AGB kann viel drinstehen, was rechtlich, (juristisch) nicht haltbar ist. Die sind oft nicht das Papier Wert auf den sie gedruckt sind.

    Mit entsprechenden Aufwand ist es schon möglich. Verwendung einer anoymen Simkarte, IMei-Adresse darf nicht dem Nutzer zugeordnet werden können, keine Verwendung von personenbezogenen Daten bei der Internetnutzung über diesen Internetzugang, also nichts persönliches wie Emailverkehr Online-Einkäufe, Homebanking.usw. sind da schon mal Grundvoraussetzung. Lohnenswert scheint mir dies für einem Nutzer bei diesen Vorkehrungen kaum zu sein.