Das dies immer möglich ist da muß man ein großes Fragezeichen setzen?. Allerdings stellt sich auch die Frage für den Nutzer ob sich für ihn der notwendige Aufwand lohnt um unerkannt (anonym) dabei zu sein. Möglich wäre es aber schon.
Beiträge von bernbayer
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Sie müssen eine mißbräuchliche Nutzung des Datenpakets M mit dem Pc beweisen und dies können sie in vielen Fällen nicht wenn der Nutzer entsprechende Vorkehrungen trifft, wie z.B Einsatz einer anoymen Simkarte, Verschleierung der Browserkennung, VPN-Tunnel u.a.
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Zitat
Original geschrieben von graffET
Gerade heute auf einer internen Schulung wurde das Thema eingehend behandelt. Es ist für o2 durchaus ersichtlich, ob man via Handy mit einem PC on ist oder nur mit dem Handy. Wie o2 das in Zukunft halten wird, wird sich schon bald zeigen.Grüße aus Berlin,
graffETKLar sollte man es nicht machen, wenn es nicht erlaubt ist. Findige Nutzer kennen aber Möglichkeiten das so zu nutzen das dies der Anbieter nicht erkennen kann. Z:B Änderung der Browserkennung u.a.
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Kannst du aber jederzeit selbst überprüfen und evtl. auch ändern wenn du dich einloggst.
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Die außerordentliche Kündigung ist schon etwas übertrieben, denn er war ja wenn ich es richtig sehe nur mit einer Monatsrechnung in Rückstand und nicht mit zwei, wenn seine Schilterung so stimmt.
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Habe mir mal die AGB von Base angeschaut. Da steht u.a. das sie außerordentlich kündigen können wenn man mit 2 Monatszahlungen in Rückstand ist. Außerdem könnten 75 Prozent der Grundgebühren bis Ende der Mindestvertragslaufzeit in diesem Fall verlangt werden. Ob das so rechtmäßig ist kann man trotzdem bezweifeln, denn was in den AGB steht ist die eine Sache, ob diese auch vor Gericht in allen Punkten einer Überprüfung stand halten ist eine andere Frage.
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Kann mir nicht vorstellen, das die wenn sie selbst kündigen dann noch die Grundgebühren bis zum Ende der regulären Mindestlaufzeit verlangen können und das auch noch im Voraus als Einmalbetrag? Ob das rechtmäßig ist da habe ich meine Zweifel. Ansonsten müßte man generell sagen, Finger weg von Handyverträgen.
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Na gut, andere hier haben einen Zusammenhang mit geschalteter Werbung und dem Testergebnis gesehen. Ist auf jedem Fall abwegig. Ich habe mir mal die letzten 12 Hefte gezielt nach geschalteter Werbung angeschaut, wenn sich danach der Test ausrichten würde, dann würde T-mobile auf jeden Fall vor O2 liegen.
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Die müssen ja zumindest aufschlüsseln wie sich die Kosten von 450 Euro zusammensetzen.
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Ganz ohne Kosten wirst du aus der Sache nicht herauskommen, da du mal nicht pünktlich gezahlst hast. Das jetzt aus 50 Euro jetzt 450 Euro Forderung werden, das halte ich schon etwas übertrieben, sofern deine Schilterung richtig ist. Ich würde den Fall mal der Redaktion von "Teltarif" vortragen, vieleicht können die da noch was ausrichten. Ansonsten bleibt nur ein guter Anwalt oder zahlen.