Beiträge von bernbayer

    Dieselautos sind auch nicht für Privatleute verboten, man darf nur damit nicht in die Innenstadtzonen damit reinfahren Auf dem flachen Land darf da auch jedermann damit rumfahren und dann den verbilligten Bauerndiesel verwenden. Landwirt ist da am Land fast jeder. Das muss ja einen Grund haben das jeder Landwirt sein will. Es bringt anscheinend viele Vorteile und Vergünstigungen.

    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Subventionen bekommt der der am Ende auch die Rechnungen liefert die ihm den Anspruch bescheinigen. Ob man da Pächter, Verpächter, der Nachbar ist der aus Versehen (oder auch absichtlich) was gepflanzt hat spielt keine Rolle. Ich kann nicht morgen von irgendwem Subventionen verlangen, ohne die nötigen Nachweise zu liefern entsprechende Ausgaben getätigt zu haben.


    Glaub mir, wenn das so wäre dann hätte ich keine 100 sondern 10.000 Hektar. Und hier wäre ich auch schon lange nicht mehr ;)


    Ich weiß nicht wie streng im Griechenland da hingeschaut wird, hierzulande nehmen das die Behörden schon genau und als Verpächter bekommt man direkt da keinen müden Euro aus den Subventionstopf. Was indirekt über den Pachtzins fließt ist eine andere Frage. Dies ist Verhandlungs- und Vereibarungssache.

    Die Subventionen aus der EU erhält immer der Bewirtschafter, (Pächter). Der Verpächter bekommt da nichts. Das ist in Deutschland und der ganzen EU so. Da wird Griechenland wohl nicht ausgenommen sein, es handelt sich ja um EU-Gelder. Bei zusätzlichen nationalen Subventionen kann das je nach Land aber unterschiedlich sein.Klar wird der Verpächter vom Pächter in der Regel einen Pachtzins bekommen. Da handelt es sich um eine private Vereinbarung, und man kann da auch nichts pauschal sagen was da so bezahlt wird.

    Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Warum?
    Laut BVG sind die Länder zuständig, also hat jedes Bundesland die Wahlfreiheit, ein Erziehungsgeld zu gewähren und nicht auf einen KITA-Platz zu pochen.


    Du meinst da jetzt aber das Betreuungsgeld,oder? Denn Erziehungsgeld ist eine andere Leistung die nicht vom Urteil betroffen ist.

    Mal ganz abgesehen vom aktuellen Fall, über jeden Zweifel erhaben ist das BVG auch nicht. Man denke nur an das Urteil zum Kopftuchverbot wo das BVG das eigene frühere Urteil kassiert hat. Man sieht auch da ist manches Auslegungasache was die Verfassungsmäßigkeit anbelangt. Und so lange die Parteien Einfluss auf die Besetzung der Richter nehmen darf man auch Zweifel an der Unabhängigkeit des BVG haben.
    Ps. Wobei ich jetzt das aktuelle Urteil garnicht in Frage stellen möchte. Nur Politik sollten die Verfassungsricher nicht machen.. Gut sie haben da jetzt nur über die Zuständigkeit entschieden, das ist so schon ok Über die Frage ob Betreuungsgeld sinnvoll ist sollte kein BVG entscheiden. Dies ist eine politische Frage und muss auch da entschieden werden. Lächerlich sowas zu einer Verfassungsfrage hochzureden.