Na jetzt habe ich es kapiert wie das funktioniert, da muß man erst mal draufkommen.
Beiträge von bernbayer
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Original geschrieben von saintsimon
Und wie wird der Schaden belegt? Ich meine nicht deren Dachschaden ...Vieleicht so, Standardpreis von 9 Euro für 1 MB macht z.B. bei 5 GB Datenverbrauch...., Na, rechnet es euch selber aus

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Ich hab dir gestern schon deswegen eine PN geschrieben, weil ich es dreimal versucht habe zu bestellen und das nicht funktionierte. Klär uns mal auf, wie das jetzt funktioniert.
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Daran glaube ich nicht, zumal wenn sie eine verbotene PC-Nutzung nicht technisch unterbinden. Damit würden sie vor Gericht kaum durchkommen, mal abgesehen davon das die das sowieso nicht machen.
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Ist doch viel zu teuer, bei Bild kostet ein 7 Tage-Zeitfenster nur 6,99 Euro. Bei http://www.internet-sim.biz würde ein ganzes Monat 10 Euro kosten, Bestellung funktioniert aber irgendwie nicht, wie ich feststellen mußte.
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Da passiert garnichts mit Nachforderung, es könnte allenfalls sein das sie Karte kündigen. Bei Prepaid muß soweiso vom Guthaben abgerechnet werden und wenn dieses leer ist, dürfte nichts mehr gehen, da geht Nachforderung eh nicht.
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gelöscht, da doppelt.
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Original geschrieben von Shing
[edit]
Sehe gerade, dass sich auch die 7-Tage Session von N24/Bild/ProSieben anbieten würde. Wie bucht man dort die "Session"- Hoffentlich nicht pbers Netz im Kundenbereich
[edit2]
In welchen Netzen funken denn N24/Bild/ProSieben ?Die funken alle im Vodafone-Netz, kannst du aber uneingeschränkt mit PC oder Laptop nutzen. Die Buchung der Zeitfenster erfolgt nach dem Einwählen über den Webbrowser, solange du kein Zeitfenster gebuchst hast, gelangst du mit dem Browser immer nur auf die Startseite.
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Ich habe es hier schon mal geäußert, man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, das die ganze Sache frei erfunden ist.
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Original geschrieben von StebuEx
Was für ein Mumpitz.
Die Prüfung der Kontonummer gehört zu den ureigensten Aufgaben einer Bank, selbstverständlich kann sie dafür nichts in Rechnung stellen.
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.htmlDir ist aber klar, das der Austeller der nicht einlösbaren Lastschrift eine Gebühr verlangen kann. Außerdem sind die Banken nicht mehr verpflichtet KOntonummern zu überprüfen, das war früher mal ist aber längst vorbei.