Der Welt-Artikel trifft den Nagel genau auf den Kopf, da braucht man garnichts weiter dazu sagen. Stimmt hundertprozentig.
Beiträge von bernbayer
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Bin ja auch der Meinung das bei dem geschilderten Fall Anspruch auf Grundsicherung besteht. Allerdings wird das Sozialamt vermutlch Nachweise über die Unverkäuflichkeit des Grundstücks verlangen, was nicht ganz einfach beizubringen ist.
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Na, da hätte ich dann auch warten können. Vorteile gegenüber Android konnte ich bis jetzt da nicht ausmachen. Das Problem mit dem nichtfunktionierenden Sip-Client wird auch bei Android-Hilfe geschildert. Zur Zeit keine Lösung für diesen Softwarefehler in Android 5 in Sicht. In dieser Hinsicht also schon mal eine Verschlimmbesserung. Gute Nacht Android Lollipop. :flop:
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Naja, bei diesem Fall müßte aber die Grundsicherung schon greifen, sie könnte sich das Geld allerdings da wieder zurückholen wenn der Verkauf dann in späteren Jahren erfolgt. Insoweit es zumutbar wäre das Grundstück für einen Bankkredit als Sicherheit,(Grundschuld)einzusetzen um den Lebensunterhalt bis zum Verkauf zu bestreiten weiß ich jetzt allerdings nicht.
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Habe jetzt mal auch Android-Lollipop installiert. Ist schon mal schwach von Sony das man hierzu den Computer braucht und das nicht über die UPdate-Funktion des Smartphones aufzuspielen ist. Nagut ich habe das jetzt drauf. Was mir aufgefallen ist, daß der interne Sip-Client nicht mehr funktioniert. Konnte jedenfalls damit keine Voip-Anrufe aufbauen, trotz korrekter Konfiguration. Mit Android 4 funktionierte das ohne Probleme. Klar, man kann auf entsprechende Apps ausweichen, sollte aber trotzdem nicht sein. Hat den Sip-Client schon mal jemand getestet mit Android 5 und dem Sony Xperia Z1 compact?
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Da die Union bei der letzten Bundestagswahl nur knapp die absolute Mehrheit verfehlt hat wäre die FDP bei Einzug in den Bundestag sicher wieder Regierungspartei geworden und nicht in der Opposition gelandet.
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Zitat
Original geschrieben von Legostein
Moin,
mache ich gerne: Klick
Danke! -
Kann jemand mal einen entsprechenden Link von Amazon Frankreich einstellen wo man die Dualsim- Version mit LTE für Lieferung nach Deutschland bestellen kann?
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Auch der EGH kann da noch angerufen werden. Das da alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden davon kann man ziemlich sicher ausgehen. Nur die Erfolgsaussichten sind schwierig einzuschätzen.
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Selbstverständlich kann das BVG auch das neue Gesetz wieder kippen,sofern jemand Klage dagegen einreicht. Wovon man eigentlich ausgehen kann. Prognosen über Erfolgsaussichten sind da eher schwierig.