Original geschrieben von diger
Das habe ich nicht gesagt. Aber selbst wenn dem so wäre, dann hättest Du maximal Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Vertrages.
Auch wen bei jedem Krimskram sofort das Wort "Schadenersatz" in den Raum geworfen wird, so muß man auch einen NACHWEISBAREN Schaden erlitten haben.
Wenn ich keinen Schaden erlitten habe, was will ich dann fordern?
Und nur weil ich die Freundin nicht anrufen konnte, um Ihr zu sagen sie solle noch Butter mitbringen, und ich am nächsten morgen die Marmelade ohne Butter aufs Brötchen schmieren musste, wird sich jeder Richter amüsiert fragen, wo denn da bitte schön jetzt der Schaden war.
Die Störung mag lästig oder unbequem gewesen sein, aber mehr auch nicht.
Auf was verklagst Du eigentlich die Bahn, wenn der Zug zu spät oder gar nicht kommt. Und was machst Du, wenn das jeder Woche 2 oder 3 mal passiert (und das passiert bei der Bahn häufiger)?
Benenne doch bitte mal Deinen konkreten Schaden, den Du durch den kurzen Ausfall erlitten hast. Würde mich wirklich interessieren.