ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von qwerty1896
> ... der Vertrag würde gekündigt und die GG der Restlaufzeit berechnet.
Hat O2 überhaupt ein außerordentliches Kündigungsrecht ? Vielleicht hilft ein Blick in die AGBs!
--> § 5.1 i
Der Kunde ist verpflichtet, i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (1) nicht zum Betrieb von Mehr- wert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält,
Tja, aber dann könnte O2 wohl schon ab der 1. Minute kündigen !?
Richtig interessant finde ich jedoch, dass O2 trotz Kündigung die GG weiterhin berechnen will. Da werde ich mich mal informieren! Wenn nicht, dann sollen die auch mir kündigen. Klar, dass O2 dann Probleme hätte ...
Was da in den AGB steht ist rechtlich gesehen fragwürdig. Wie will ein Kunde denn erkennen ob der Angerufene eine Gegenleistung erhält, wie z.B. "EASY MONEY". Warum bietet O2 dann sowas überhaupt an? WEnn der Vertrag gekündigt durch O2 gekündigt wird, können sie auch keine GG mehr erheben, damit kommen Sie nicht durch. Würde ich auf keinen Fall zahlen. Sollen sie es einklagen, mal davon abgesehen daß der Kündigungsgrund rechtlich kaum haltbar sein wird.