Beiträge von EsCab

    Das hieße, die Aussage von Merlin ist nicht korrekt (oder ich habe ihn missverstanden).


    Denn nach eurer Darstellung bekommt der Neffe aus der eigenen Blutslinie ein Erbe (er ist 2. Ordnung, die Cousine 3. Ordnung). Die Nichten und Neffen aus der anderen Blutslinie (Kinder der Schwägerin der Verstorbenen) gehen leer aus.


    Nach Merlins Darstellung sind ja auch die Kinder der Schwägerin erbberechtigt

    Zitat

    Die Schwägerin an sich hat keinen Erbanspruch, da sie mit dem Erblasser ja nicht verwandt ist. Deren Kinder allerdings schon - das wären dann ja Nichten oder Neffen.


    Wahrscheinlich seh' ich gerad den Wald vor lauter Bäumen nicht :D

    Re: Re: Re: Re: Erbfolge -> Wer kennt sich aus?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Die Schwägerin an sich hat keinen Erbanspruch, da sie mit dem Erblasser ja nicht verwandt ist. Deren Kinder allerdings schon - das wären dann ja Nichten oder Neffen.


    Aber doch aus einer anderen Linie...
    Ist das egal?

    Re: Re: Erbfolge -> Wer kennt sich aus?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Ist in BGB § 1924 ff. geregelt.


    Das Erbe geht von Ordnung zu Ordnung. Sobald sich einer oder mehrere gleichberechtigte Erben finden, wird das Erbe auf sie aufgeteilt.


    Heißt, wenn jemand in 2. Ordnung da ist und das Erbe annimmt, gehen die in der 3. Ordnung leer aus.


    OK, das ist logisch. Aber wie würde denn eine Schwägerin in der Erbfolge stehen (Also rein Ordnungsmäßig - Informations halber)?
    Und zwar in den zwei oben beschriebenen Szenarien:


    A)
    Der früher verstorbene Ehemann der jetzt Verstorbenen (Bruder der Schwägerin) hätte seiner Schwester (besagter Schwägerin) damals schon was vererbt (Da wäre Sie ja in 2. Ordnung gewesen und hätte Anspruch auf 50% (abzüglich Hausrat) gehabt)
    -> Dann bestünde jetzt kein Anspruch mehr, weil ein Erbe 2. Ordnung existiert (der Neffe), und sie als Schwägerin in der Ordnung irgendwo dahinter steht. Klar. Aber wo/welche Ordnung?


    B)
    Die Schwägerin hat ihren Anteil damals nicht bekommen (warum auch immer - wäre noch zu klären). Hätte sie dann heute noch Anspruch aus der damals nicht wahrgenommenen 2. Ordnung? Also aus dem was von ihrem Bruder erstmal auf die Ehefrau (und jetzt verstorbene Person) übergegangen ist? Oder ist der Anspruch durch die damalige Nichtinanspruchnahme verfallen?

    Hallo,


    folgende Frage, bei der ich nicht so Recht weiterkomme:


    Wer hat in folgender Konstellation einen Erbanspruch?
    Verstorbene Person "hinterläßt" nur eine Cousine und einen Neffen. Diese sind auf jeden Fall erbberechtigt (in 3. bzw. in 2. Ordnung, soviel konnte ich selbst herausfinden).
    Was ist aber mit der Schwägerin (also der Schwester des bereits früher verstorbenen Ehepartners) und deren Familienzweig? Existiert hier auch ein Anspruch?


    Hier komme ich mit meinen Internetrecherchen nicht wirklich ans Ziel.
    Vielleicht kennt einer von euch einen guten link oder ein Quelle, die sich damit beschäftigt (oder sogar die Antwort ;) - nein, ich bin weder Jurastudent bei der Hausaufgabe noch Schüler beim Referat)?


    Mein Gedanke:
    Dieser Zweig (Schwägerin) sollte bereits beim damaligen Tod des Ehepartners der jetzt verstorbenen Person einen Anteil erhalten haben.
    Wenn jedoch damals alles von dem früher verstorbenen Ehepartner an die jetzt verstorbene Person gegangen ist, müsste jetzt ein Anspruch der Schwägerin bestehen.

    Re: Versicherungspflicht als Selbstständiger - Muss man nachzahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von afa2006
    Und er müsse zwingend bei ihm schnellstens unterschreiben,


    Wenn ein Versicherungsvertreter diesen Satz sagt, läuten bei mir immer schon alle Alarmglocken, was Ehrbarkeit, Wahrheitsgehalt, Verlässlichkeit etc des Vertreters angeht....


    Mir fehlt hier zwar das Fachwissen aber mein erster Gedanke: Wenn er einen Monat später unterschreibt, muss er halt diesen Monat dann noch zusätzlich nachzahlen... d.h. er zahlt den Monat dann ohne Krankenversichert zu sein. Finanziell bedeutet das dann aber unter'm Strich keinen Unterschied, oder? Jedenfalls, wenn die Nachzahlung pro Monat dem Versicherungsbeitrag entspricht. Nur eben einen Monat länger keine Leistung für's Geld...?