Wo wir uns hier in einem Telefonforum befinden kommt mir eine Superidee:
Ruf doch mal bei Schaulandt an und frag nach
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Beiträge von EsCab
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Zu 8 mile:
Die 8 mile ist eine Strasse in Detroit, die die arme verfallene Downtown, in der hauptsächlich Schwarze leben, von den reichen, weißen Vororten trennt. Sie ist ein Symbol für Rassismus, passt also gut in dein Thema. Die Trennung beruht auf Rassenunruhen in den späten 60ern.
Der Film spielt in vielen Aspekten auf das Leben in Downtown an und auf die Trennung von Schwarz und Weiß.
Ich habe mal eine zeitlang dort gewohnt und gearbeitet, wenn du also ein paar Infos brauchst...
Edit: Klick und dann auf "Detour" klicken.
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Willst Du auf blöde Weise reich werden, mußt Du nach Amerika.......
1994 sprach ein Gericht des Staates Neu-Mexiko der 81-jährigen Stella
Liebeck 2,9 Mio. Dollars zu, weil sie sich Verbrennungen 3. Grades an
Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem
sie eine Tasse Kaffee von McDonalds über sich verschüttet hatte.Dieser Fall löste einen jährlichen "Preis Stella" aus, welcher die
absurdesten Gerichtsurteile an US-Gerichten auszeichnet.Die folgenden Fälle sind ernsthafte Kandidaten, jeder im Bereich des
absolut Lächerlichen, aber in der guten US-amerikanischen Tradition
kann man mit einem guten Anwalt jeglichen Fall gewinnen...1. Januar 2000:
Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780.000 Dollars
zu, weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein
kleines Kind stolperte, welches in den Gängen eines Supermarktes
herumrannte. Die Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über
den Gerichtsentscheid, handelte es sich beim betreffenden Kind um
jenes der Mrs. Robertson.2. Juni 1998:
Carl Truman, 19-jährig, erhielt 74.000 Dollars zuzüglich Arztkosten
zugesprochen, weil ihm sein Nachbar mit seinem Honda Accord über die
Hand gefahren war. Mr. Truman hatte offenbar übersehen, dass sein
Nachbar am Steuer seines Autos saß, als er daran war, dessen
Raddeckel zu stehlen.3. Oktober 1998:
Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben
eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine
Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der
Lage, dieses zu öffnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da
die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel
nicht mehr geöffnet werden konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in
den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der
Garage nur, weil er einen Harass Pepsi und Trockennahrung für Hunde
in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des
Hauses an für erlittenen Tortmoral, entstanden durch die vorgefundene
Situation, und erhielt eine halbe Million Dollars zugesprochen.4. Oktober 1999:
Jerry Williams, Arkansas, verdiente 14.500 Dollars zuzüglich
Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der
Hund war innerhalb der eingezäunten benachbarten Liegenschaft
angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das
Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig
provoziert war durch die Tatsache, dass Mr. Williams mit einem
Schrotgewehr auf ihn schoss.5. Mai 2000:
Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson
113.000 Dollars auszuzahlen, nachdem sie sich das Steißbein gebrochen
hatte, weil sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses
war auf den Boden gelangt, weil Ms. Carson 30 Sekunden zuvor ihrem
Freund ihr Glas Sodawasser während eines Streites an den Kopf
geworfen hatte.6. Dezember 1997:
Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal
einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte,
als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies
geschah, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Konsumation in Höhe von
3.50 Dollars drücken wollte. Das Gericht sprach ihr 12.000 Dollars
plus die Zahnarztkosten zu.And the winner is:
Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr.
Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10m
Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war,
beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den
Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten.
Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und
drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr. Grazinski verklagte
Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich
darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht
verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 1.75 Mio.
Dollars zugesprochen, zuzüglich ein neues Motor Home.
Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihrem Manual
an, für den Fall, dass anfällige weitere Idioten ihre Fahrzeuge
erwerben sollten. -
Aus aktuellem Anlass hol ich diesen Thread mal wieder hoch.
Ich finde die momentane Werbung von o2 geht doch auf einmal sehr in die angesprochenen Bereiche: Klare Darstellung der Wechselmöglichkeit bei Beibehaltung der Rufnummer. Ließt hier etwa wer heimlich mit

Was mir aufgefallen ist (ohne jedoch speziell drauf geachtet zu haben): Von den D-Netzen hab ich noch gar nichts in der Richtung MNP gesehen, oder täusche ich mich da?
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NiMH ist die neuere Generation mit etwas weniger Memory-Effekt und besserem Energieinhalt.
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Willkommen bei TT

wie Martin schon schrieb, ist der Netzbetreiberschriftzug in der Handysoftware hinterlegt. Das Netz selber strahlt nur eine Zahlenkombination aus, der das Handy dann einen Namen zuordnet.
Die city/home -Anzeige wird leider nicht von allen Handys unterstützt (z.B. auch die alten Ericsson oder viele der Exoten). Die Sender strahlen Koordinaten aus, an denen das Handy errechnet wo es sich befindet, und dann den entsprechenden Schriftzug einblendet. Wenn das Handy das entsprechende Handwerkszeug nicht beherrscht, kann es auch nicht anzeigen wo es sich befindet.
Auf die Abrechnung hat dies somit natürlich auch keinen Einfluss, da das Netz selber ja weiß wo du dich befindest (nur eben dein Handy nicht, aber das berechnet ja auch nicht die Gebühren). -
Zitat
Original geschrieben von Alf Igel
ihr seid einfach zu stur mir isses letztendlich scheißegalDas lass ich mal so stehen
:flop: -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Alf Igel
*lol*da haste recht
ich möchte zu eurer unglaubwürdigkeit nur noch mal was sagen:
ihr kennt doch bestimmt diese flashlights, die man sich aufs handy kleben kann und durch die handystrahlung anfangen zu blinken oder?
es ist genau des gleiche bloß das dieses teil halt die strahlung nutzt um eine LED zu betreiben...
...und man kannes da dann sehen, was beim booster nicht der fall ist
gibts unter euch net irgend so welche dr professor leute?
können die des net nachprüfen?Du vergleichst hier zwei Dinge, die nix miteinander zu tun haben. Die Reaktion auf Strahlung ist ja was völlig Anderes. Hier wird Energie absorbiert. Aber Strahlung verstärken aus dem Nichts (ohne Energiequelle aus der die Verstärkung kommen kann) oder umlenken (wie soll das kleine Teil was umlenken? Dazu müsste es schon Satelittenschüsselgroß sein, exakt auf den Sender gerichtet und die Handyantenne im Fokus haben) wird niemals nie nicht nein klappen!
Die Flashlights schwächen das Signal ab, und es ist nicht das gleiche Prinzip, wie du behauptest. Ein Beispiel: Ich kann einen Topf mit Wasser auf die heiße Herdplatte stellen, und er wird warm. Ich kann aber keinen Topf mit Wasser auf eine kalte Herdplatte stellen, und die Herdplatte wird warm. Das wird sie nur, wenn ich einen Topf mit heißen Wasser hinaufstelle (Also er Energie beinhaltet).Also mal langsam:
Erste Methode "Verstärkung": Hierzu müsste Energie "zugefügt" werden (Energieerhaltungssatz, in jedem Buch nachzugucken), sprich der Booster bräuchte eine Energiequelle. Damit hätten wir das Prinzip der Repeater.Zweite Methode "Strahllenkung". Um Strahlen zu bündeln braucht es schon ein bischen mehr als eine Folie mit Metallpulver. siehe Satellitenschüssel. Das einzige was etwas bringt ist eine Verlängerung der Antenne gemäß der Wellenlänge mit direktem Kontakt. Sprich Prinzip Außenantenne oder ///Hochleistungsantenne.
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...aber leider nur in GB
[URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,231855,00.html]Artikel[/URL] -
Logisch wäre das nur, wenn er eine elektrische Heizung hat, und diese einen Defekt aufweist, sprich beim Betrieb störende Strahlung aussendet. Halte ich aber für seeehr unwahrscheinlich.
Eher vielleicht einen Wackelkontakt im Handy, der sich durch geringste Wärmeausdehnung schon bemerkbar macht.