Beiträge von EsCab

    Zu 8 mile:


    Die 8 mile ist eine Strasse in Detroit, die die arme verfallene Downtown, in der hauptsächlich Schwarze leben, von den reichen, weißen Vororten trennt. Sie ist ein Symbol für Rassismus, passt also gut in dein Thema. Die Trennung beruht auf Rassenunruhen in den späten 60ern.
    Der Film spielt in vielen Aspekten auf das Leben in Downtown an und auf die Trennung von Schwarz und Weiß.
    Ich habe mal eine zeitlang dort gewohnt und gearbeitet, wenn du also ein paar Infos brauchst... ;)


    Edit: Klick und dann auf "Detour" klicken.

    Willst Du auf blöde Weise reich werden, mußt Du nach Amerika.......




    1994 sprach ein Gericht des Staates Neu-Mexiko der 81-jährigen Stella
    Liebeck 2,9 Mio. Dollars zu, weil sie sich Verbrennungen 3. Grades an
    Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem
    sie eine Tasse Kaffee von McDonalds über sich verschüttet hatte.


    Dieser Fall löste einen jährlichen "Preis Stella" aus, welcher die
    absurdesten Gerichtsurteile an US-Gerichten auszeichnet.


    Die folgenden Fälle sind ernsthafte Kandidaten, jeder im Bereich des
    absolut Lächerlichen, aber in der guten US-amerikanischen Tradition
    kann man mit einem guten Anwalt jeglichen Fall gewinnen...


    1. Januar 2000:
    Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780.000 Dollars
    zu, weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein
    kleines Kind stolperte, welches in den Gängen eines Supermarktes
    herumrannte. Die Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über
    den Gerichtsentscheid, handelte es sich beim betreffenden Kind um
    jenes der Mrs. Robertson.


    2. Juni 1998:
    Carl Truman, 19-jährig, erhielt 74.000 Dollars zuzüglich Arztkosten
    zugesprochen, weil ihm sein Nachbar mit seinem Honda Accord über die
    Hand gefahren war. Mr. Truman hatte offenbar übersehen, dass sein
    Nachbar am Steuer seines Autos saß, als er daran war, dessen
    Raddeckel zu stehlen.


    3. Oktober 1998:
    Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben
    eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine
    Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der
    Lage, dieses zu öffnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da
    die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel
    nicht mehr geöffnet werden konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in
    den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der
    Garage nur, weil er einen Harass Pepsi und Trockennahrung für Hunde
    in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des
    Hauses an für erlittenen Tortmoral, entstanden durch die vorgefundene
    Situation, und erhielt eine halbe Million Dollars zugesprochen.


    4. Oktober 1999:
    Jerry Williams, Arkansas, verdiente 14.500 Dollars zuzüglich
    Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der
    Hund war innerhalb der eingezäunten benachbarten Liegenschaft
    angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das
    Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig
    provoziert war durch die Tatsache, dass Mr. Williams mit einem
    Schrotgewehr auf ihn schoss.


    5. Mai 2000:
    Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson
    113.000 Dollars auszuzahlen, nachdem sie sich das Steißbein gebrochen
    hatte, weil sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses
    war auf den Boden gelangt, weil Ms. Carson 30 Sekunden zuvor ihrem
    Freund ihr Glas Sodawasser während eines Streites an den Kopf
    geworfen hatte.


    6. Dezember 1997:
    Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal
    einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte,
    als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies
    geschah, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Konsumation in Höhe von
    3.50 Dollars drücken wollte. Das Gericht sprach ihr 12.000 Dollars
    plus die Zahnarztkosten zu.


    And the winner is:
    Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr.
    Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10m
    Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war,
    beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den
    Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten.
    Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und
    drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr. Grazinski verklagte
    Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich
    darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht
    verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 1.75 Mio.
    Dollars zugesprochen, zuzüglich ein neues Motor Home.
    Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihrem Manual
    an, für den Fall, dass anfällige weitere Idioten ihre Fahrzeuge
    erwerben sollten.

    Aus aktuellem Anlass hol ich diesen Thread mal wieder hoch.


    Ich finde die momentane Werbung von o2 geht doch auf einmal sehr in die angesprochenen Bereiche: Klare Darstellung der Wechselmöglichkeit bei Beibehaltung der Rufnummer. Ließt hier etwa wer heimlich mit ;) :D


    Was mir aufgefallen ist (ohne jedoch speziell drauf geachtet zu haben): Von den D-Netzen hab ich noch gar nichts in der Richtung MNP gesehen, oder täusche ich mich da?

    Willkommen bei TT ;)


    wie Martin schon schrieb, ist der Netzbetreiberschriftzug in der Handysoftware hinterlegt. Das Netz selber strahlt nur eine Zahlenkombination aus, der das Handy dann einen Namen zuordnet.


    Die city/home -Anzeige wird leider nicht von allen Handys unterstützt (z.B. auch die alten Ericsson oder viele der Exoten). Die Sender strahlen Koordinaten aus, an denen das Handy errechnet wo es sich befindet, und dann den entsprechenden Schriftzug einblendet. Wenn das Handy das entsprechende Handwerkszeug nicht beherrscht, kann es auch nicht anzeigen wo es sich befindet.
    Auf die Abrechnung hat dies somit natürlich auch keinen Einfluss, da das Netz selber ja weiß wo du dich befindest (nur eben dein Handy nicht, aber das berechnet ja auch nicht die Gebühren).

    Zitat

    Original geschrieben von Alf Igel
    ihr seid einfach zu stur mir isses letztendlich scheißegal


    Das lass ich mal so stehen


    :rolleyes: :flop:


    Du vergleichst hier zwei Dinge, die nix miteinander zu tun haben. Die Reaktion auf Strahlung ist ja was völlig Anderes. Hier wird Energie absorbiert. Aber Strahlung verstärken aus dem Nichts (ohne Energiequelle aus der die Verstärkung kommen kann) oder umlenken (wie soll das kleine Teil was umlenken? Dazu müsste es schon Satelittenschüsselgroß sein, exakt auf den Sender gerichtet und die Handyantenne im Fokus haben) wird niemals nie nicht nein klappen!
    Die Flashlights schwächen das Signal ab, und es ist nicht das gleiche Prinzip, wie du behauptest. Ein Beispiel: Ich kann einen Topf mit Wasser auf die heiße Herdplatte stellen, und er wird warm. Ich kann aber keinen Topf mit Wasser auf eine kalte Herdplatte stellen, und die Herdplatte wird warm. Das wird sie nur, wenn ich einen Topf mit heißen Wasser hinaufstelle (Also er Energie beinhaltet).


    Also mal langsam:
    Erste Methode "Verstärkung": Hierzu müsste Energie "zugefügt" werden (Energieerhaltungssatz, in jedem Buch nachzugucken), sprich der Booster bräuchte eine Energiequelle. Damit hätten wir das Prinzip der Repeater.


    Zweite Methode "Strahllenkung". Um Strahlen zu bündeln braucht es schon ein bischen mehr als eine Folie mit Metallpulver. siehe Satellitenschüssel. Das einzige was etwas bringt ist eine Verlängerung der Antenne gemäß der Wellenlänge mit direktem Kontakt. Sprich Prinzip Außenantenne oder ///Hochleistungsantenne.

    Logisch wäre das nur, wenn er eine elektrische Heizung hat, und diese einen Defekt aufweist, sprich beim Betrieb störende Strahlung aussendet. Halte ich aber für seeehr unwahrscheinlich.
    Eher vielleicht einen Wackelkontakt im Handy, der sich durch geringste Wärmeausdehnung schon bemerkbar macht.