Habe einen „Artikel“ bei eBay reingestellt, der dann für mehrere Hundert Euro versteigert wurde.
Nun schrieb mir der Käufer das er vom Kauvertrag zurücktreten will, da seine Frau einen ähnlichen Artikel woanders schon gekauft hat.
Deswegen will er meinen Artikel nicht mehr, da er sonst zwei hätte des weiteren hat er nicht mehr die finanziellen Mittel meinen Artikel zu bezahlen.
Da mir die ganze Angelegenheit unglaubwürdig erschien, habe ich diesen Fall „ein nicht bezahlter Artikel“ bei eBay gemeldet.
Über diesen „Problemklärungsfall“ fand (über die eBay-Plattform) ein reger Schriftverkehr zwischen uns statt. Ohne Beleidigungen oder Beschimpfungen.
Letztendlich war einer seiner letzten Sätze: „Einen doppelten „Artikel“ brauch ich nicht und kann mich mir als Harz 4 Empfänger auch nicht leisten“.
Nach dieser Aussage habe ich den „Problemklärungsfall“ bei eBay geschlossen und die Rückerstattung meiner eBaygebühren und eine Verwarnung des Käufers beantragt.
Was für Auswirkungen hat diese Verwarnung auf den Käufer (Ersteigerer)?
Zwischenzeitlich ist über sein Profil anhand der Bewertungen ersichtlich das er mehrere andere „Artikel“ in den letzten drei bis vier Wochen nach meiner Auktion für mehrere hundert Euro ersteigert hat.
Also kann er sich das dann doch als Harz4 Empfänger leisten, wenn er überhaupt einer ist.
Bin am überlegen, ob ich einen Mahnbescheid beantrage.
Solchen Betrügern sollte man richtig einheizen (...).

