Beiträge von JanJ

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    Original geschrieben von FloHech Finde es aber mittlerweile ein Unding, dass z.B. EC-Karten, SIM-Karten oder Kreditkarten mit der "einfachen" Post (ohne Unterschrift, Einschreiben) verschickt werden.

    Die Quote würde mich auch interessieren. Auch hier kann ich aus Erfahrung sagen, dass es problemlos zu erkennen ist, wenn sich in so einem Umschlag eine entsprechende Zahlungskarte befindet. Nicht nur für Leute, die sowas täglich zustellen, auch für alle anderen ...


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    Original geschrieben von snailmail Die Adresse war mit aufgedruckt, schön groß und deutlich (und auch richtig).
    Und wie gesagt, der Briefkasten ist gut sichtbar und der Name gut leserlich.

    Da man die Unterschrift ja zusammen mit dem Datum sehr gut erkennen kann würde ich sagen, auf auf, beschweren. Entweder an der Hotline 01802 3333 oder in der nächsten Filiale. Idealerweise in der Filiale und dort nen Ausdruck von dem Bild mit abgeben. Die geben das dann weiter an den zuständigen ZSP und dann sollte es zeitnah ein Feedback geben.

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    Original geschrieben von Blacky12
    Bist du dir sicher, dass du den Briefträger wirklich kennst? Ich kam mal zufällig zur Haustür runter (Mehrfamilienhaus), als der Briefträger vor der Haustür gerade dabei war, auf einem Formular für das Post-Ident-Verahren zu bestätigen, dass er meinen Ausweis gesehen hat. Den Brief mit der SIM hatte er schon in meinen Briefkasten gesteckt (der sollte persönlich gegen Vorlage des Personalausweises ausgehändigt werden).

    Das hast du hoffentlich gemeldet, solche Leute sind in dem Job grundverkehrt und die Abmahnung ruft da sehr laut ... Im Übrigen sind wir da schon im Bereich der Urkundenfälschung, da ist nicht mit zu spaßen.

    Poste doch mal das Foto, wobei du deine Adresse natürlich unleserlich gemacht hast vorher ...


    Aus eigener Arbeitserfahrung bei besagtem Unternehmen kann ich zumindest folgendes sagen:


    Wenn deine Adresse 100%ig richtig war und dein Briefkasten den Namen drauf hat, dann solltest du dich beschweren. Anhand des Datums auf dem Stempel (sofern leserlich) sollte rauszufinden sein, welcher Kollege das gewesen ist. Du hast ja das Foto. Solche Beschwerden werden durchaus ernst genommen und erreichen die Verantwortlichen erstaunlich schnell.


    Ansonsten passiert auch als Beispiel folgendes öfter mal: Stammkollege kennt sich bestens aus, weiß auch, wer dort wohnt, wo aus irgendwelchen Gründen kein Name an Briefkasten oder Klingel steht. Vertreter weiß das nicht, woher auch, und schickt mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln". Und die Leute wundern sich, warum sie keine Post bekommen.


    Gute Frage, ich denke mal, eher Rollercoaster und Konsorten oder auch nass werden, wenns dafür im Januar nicht zu zufällig zu kalt ist ;)

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    Original geschrieben von mager-man
    Hallo!
    Wir werden demnächst Florida besuchen - Miami & Key West sind schon gebucht und nun überlegen wir, welches/welche Ziel/e wir an der Golfküste noch ansteuern sollten (eher Naples, oder Fort Myers oder Sanibel oder oder).
    Hat dort jemand von euch einen Tipp welche Gegend am schönsten ist? (am liebsten Hotel mit Strand und Balkon *g*)
    Viele Grüße & schonmal Danke!


    Da häng ich mich mal mit dran, werde auch demnächst in Florida sein ...

    Schwierige Kiste und eigentlich fast immer mit Einbußen verbunden ...


    Die Tochter muss nicht unbedingt ausziehen, denn durch das Ausbildungsgehalt fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Dazu müsste die Mutter nur der ARGE mitteilen das auf Grund des Einkommens der Tochter diese nun mit ihr in einer Hausgemeinschaft lebt und dass die Tochter nicht gemeinsam mit der Mutter wirtschaftet.


    Hat aber idR zur Folge, dass die Mutter dann weniger ALG2 bekäme und müßte sich eben von der Tochter etwas zu den Lebenshaltungskosten geben lassen aber wenn die Tochter eine eigene Wohnung bezieht muss sie ja auch für ihren Unterhalt aufkommen.


    Denn Ausbildungsvergütung wird als Erwerbseinkommen angerechnet. D.h. 100 € Freibetrag, was darüber ist mit 20 % Freibetrag (bei 550 € Brutto wären das somit 190 € Freibetrag). Die Anrechnung erfolgt als Einkommen des Kindes. Wenn der Bedarf des Kindes Ausbildungsvergütung und Kindergeld gedeckt ist, fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Das nicht benötigte Kindergeld wird dann bei den Eltern als Einkommen angerechnet. Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB II

    Re: Kündigung der Amazon Kreditkarte mit negativen Bonuspunkten


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    Original geschrieben von rennit
    Hat schon jemand seine Amazon Kreditkarte mit einem negativen Bonuspunktestand gekündigt? Wird der Betrag in Gutschein-EUR umgerechnet und in Rechnung gestellt? Oder kann ich bedenkenlos kündigen? :confused:


    Ja, ich hab das mal gemacht ...


    Mir war nicht aufgefallen, dass der Punktestand negativ war zum Kündigungszeitpunkt, ergab sich durch eine Rückerstattung.


    Aber abgezogen wurde mir dafür nichts, weder in Gutschein-Form noch sonstwie in Rechnung gestellt.