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Amazon selber erkennt das vielleicht nicht, aber die LBB vermutlich.
Ich hatte auch ne zeitlang ne Karte, die ich dann gekündigt habe, weil ich nen andere Kreditkarte hatte.
Habe dann ca. 1 Jahr später erneut eine Karte beantragt und musste die Jahresgebühr zahlen und den Gutschein gabs auch nicht.
Sollte sich die Adresse nicht geändert haben, klappts vermutlich nicht. Selbst bei mir mit geänderter Adresse hats nicht geklappt.
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Wobei ich nen 30kg Paket ja nicht zwangsläufig bis zur Wohnungstür im 5. Stock geliefert bekomme, denn die Haustür reicht bei den meisten (allen !?) Paketdiensten aus.
Wenn du dann als Empfänger nicht runter kommst und selber dafür sorgst, wie das Ding zu dir in den 5. Stock kommst, nehmen die das Zeug vermutlich wieder mit ...
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Original geschrieben von elknipso
Nach welchen Kriterien entscheidet denn das Kreditkarteninstitut ob sie einem Widerspruch der KK-Abrechnung statt geben und eine Zahlung zurück buchen?
Also ich kenn das nur so, dass wenn du eine Zahlung reklamierst wird die erstmal zurückgebucht und der auslösende Händler muss gegenüber dem Kreditkartengeber (VISA, MasterCard etc.) dann nachweisen, dass er autorisiert war, die Zahlung auszulösen ...
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Hi,
ja, du kannst einfach deine Steuererklärung machen.
Da du das relevante Jahreseinkommen nicht überschreitest wie du schreibst, bekommst i.d.R. sämtliche gezahlte Steuern zurück, sprich Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli.
Das Notebook bringt dir allerdings nichts, denn du erreichst ja nicht mal die Grenze, brauchst und kannst somit also nichts absetzen.
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Ich habe auch ein Postbank Konto aus der Buhl Aktion und bin bestens zufrieden ...
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Original geschrieben von 0172
es sind diesmal auch schöne 0157(7)er dabei:
0157 - ab ab ab cc
0157 - ab ab cd cd
Hast du vielleicht mal ein Beispiel ?
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Original geschrieben von Erik Meijer
Naja, wenn das für einen nur so n billiger wertloser Schritt is...bitte...für mich hat sowas ne andere Bedeutung...
Für mich persönlich nicht, aber für's Gesetz ...
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Original geschrieben von Erik Meijer
wach auf Mädel. Du willst Dich nicht wirklich verloben, um ihn vor einer Strafe zu bewahren???
Andererseits ... Was bedeutet es sich zu "verloben" ... Im Prinzip kann ich das ja jederzeit behaupten , es gibt da ja keinerlei Formvorschriften o.ä. ... Auch nicht für die Auflösung ...
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Original geschrieben von stanglwirt
möglicherweise bekommen die händler die transaktionskosten der ursprünglichen cc-zahlung zurück, wenn sie einfach ne storno-rückbuchung machen.
wie gesagt, das ist überall so. muss daher nen grund haben.
Kann natürlich sein, aber ne Storno-Rückbuchung nach mehr als 14 Monaten kann ich mir nicht vorstellen, zumal der Betrag nicht mal derselbe ist wie damals ... Aber wer weiß das schon so genau.
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Original geschrieben von stanglwirt
das ist doch überall so.
kenne keinen shop, der eine rückzahlung woanders hin vornimmt, wenn mit cc bezahlt worden ist. eigentlich ist das auch kein problem, wenn die karte garnicht mehr existiert..
Nee, nen Problem isses nicht, die LBB kann das ja lösen für mich statt amazon ...
Aber es sollte ja kein Problem sein, die Erstattung an eine im Profil hinterlegte Kreditkarte anzuweisen oder zumindest nachzufragen, ob die Kreditkarte noch existiert, wenn sie nicht mehr im Profil steht ...