Beiträge von JanJ

    Hi,


    das ist mal ne gute Frage. Habe mir dazu gerade mal die AGB der LBB / Amazon.de Kreditkarte angeguckt, die ich habe und dort steht u.a. drin:

    Zitat

    14. Erstattungsanspruch bei nicht autorisierter Kartenverfügung Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhabe den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrech nungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Verfügung befunden hätte.


    Zitat

    16. Schadensersatzanspruch des Karteninhabers Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung oder im Falle einer nicht erfolgten oder fehler- haften Ausführung einer autorisierten Verfügung kann der Karteninhaber von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Ziffer 14 oder 15 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Ver- schulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischenge- schalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach diesem Absatz ist auf 12.500,- Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht - für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, - für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und - für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist.


    Bei weiterer Suche finde ich jedenfalls nichts, was das Umrechnungskursrisiko explizit erwähnt, ich würde davon ausgehen, dass ich hier die Summe in Euro zurückbekommen müsste oder ggf. die Differenz seitens der Bank erstattet bekomme.


    Was steht bei deiner Bank in den AGB?


    Grüße,
    Jan

    Re: SparCard 3000 HH (0,5% auf Ihre Ersteinlage)



    Wie lange dauert denn die Eröffnung? Ist das bei euch sofort sichtbar im Banking? Ich hab nämlich Lastschrifteinzug von nem anderen Konto angegeben und seh noch nix ...

    Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    Zum Thema Kündigungsfristen:
    i.d.R. gelten für dich die Regeln aus § 573c BGB, sprich die üblichen drei Monate, die sich für den Vermieter nach 5 Jahre auf 6 Monate erhöhen und nach 8 Jahren auf 9 Monate.


    Oha, da hab ich doch glatt beim Copy&Pasten was verloren ...


    Bei den Kündigungsfristen muss das natürlich heißen: ... die sich für den Vermieter nach 5 Jahren auf 6 Monate erhöhen und nach 8 Jahren auf 9 Monate.


    Du hast es richtig verstanden, du als Mieter kannst immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, egal wie lange du dort wohnst und es darf davon nichts abweichendes vereinbart werden in einem unbefristeten Vertrag. Es gilt also immer die Regelung des § 573c I Satz 1 BGB.

    Zum Thema Kündigungsfristen:
    i.d.R. gelten für dich die Regeln aus § 573c BGB, sprich die üblichen drei Monate, die sich nach 5 Jahre auf 6 Monate erhöhen und nach 8 Jahren auf 9 Monate.


    Zum Thema Mieterhöhung:
    i.d.R. siehe § 558 BGB => mindestens 15 Monate unverändert, frühstens 1 Jahr nach der letzten Erhöhung. Ausnahmen bei Modernisierung und/oder erhöhten Betriebskosten.


    Zum Thema Schönheitsreparaturen:
    wurde bereits gesagt

    Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Wie gesagt, bei mir auch die Postbank Visa Gold. Habe Bargeld in Polen, Ungarn, England, Schweiz und Kanada abgehoben. Gebühren wurden nie erhoben. Wenn ich die Karte zum Zahlen genutzt habe, wurden 1,85 % berechnet.


    Ich glaub ich teste das auch mal, sobald ich die Gelegenheit hab. Und schau mal, was bei mir passiert, das hat mich ja jetzt neugierig gemacht. An sich müsste ich auch die "1. Generation Buhl VISA Gold" haben, die gar nix kostet bei Barabhebung.

    Ich habs auch über meinen MSDNAA Account von der Uni runtergeladen und installiert und es ist, zumindest meine ich das, gegenüber dem RC1 nochmal schneller.


    Kann ich nur empfehlen, auf jeden Fall Vista mal deutlich überlegen in puncto Schnelligkeit und Workflow.

    Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Was kann man verlangen als "Umziehzuschuss", wenn man innerhalb eines Monats umzieht, und auf die Auseinandersetzung mit dem Mieterbund verzichtet? Wie sichert man sich rechtlich bei dem Umziehzuschuss ab? Einen 5-Zeiler verfassen und dann von beiden Parteien unterzeichnen?


    Gute Frage, ich würde das auf jeden Fall schriftlich machen, logo :-)


    Wie ist denn die eigentlich die Vertragskonstellation, dass der Vermieter euch auch mit drei Monaten Kündigungsfrist kündigen kann? Das ist ja nicht der Normalfall.


    Oder ist das nen Fall von § 573a BGB ? Denn dann muss der neue Vermieter ja erstmal selber einziehen um dann wiederrum die Kündigung aussprechen zu können und er muss Eigentümer nach Grundbuch sein.


    Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    §573a:


    Bedeutet dies das sich die Kündigungsfrist um 3 Monate auf die vertraglich geregelten 3 Monate addiert?


    Ja, so ist es.


    Sprich bei Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats wird die Kündigung normal zum Ablauf der übernächsten Monats wirksam.
    Beispiel: Gekündigt am 3. September, Wirksamkeit mit Ablauf des 30. November.


    Wenn die Regel des § 573a BGB greift, werden drei Monate hinzugerechnet.
    Beispiel: Gekündigt am 3. September, Wirksamkeit mit Ablauf des 28. Februars

    Hi!


    Bed & Breakfast ist an sich ne schöne Sache, wobei einfach auf gut Glück würde ich das nicht unbedingt probieren. Ich meine zwar, es gäbe so einen B&B Führer extra für die Ecke um Toronto, ansonsten stehen auch eigentlich z.B. im Lonely Planet für jedes Nest welche drin. Nur ich persönlich finde es eher nervig, wenn ich noch für die Nacht ne Unterkunft suchen muss und ggf. nichts finde.


    Da ist das Wohnmobil schon netter, weil man einfach immer irgendwo was findet, habe auch schon auf mancher Farm freundlich gefragt, ob ich mich für ne Nacht in ne Ecke stellen darf, da kann man auch spannende Leute treffen. Oder einfach abseits der Hauptverkehrsstraße mal am Straßenrand campiert.


    Es gibt auch in den vielen kleinen "provincial parcs" oder den "national parcs" oder was es da sonst noch für Namen gibt fast überall zumindest einfach campgrounds, wo man mit nem Wohnmobil stehen kann. Und diese Parks gibts in der Ecke da zu genüge würde ich schon fast sagen. Nachteil ist, dass manche recht klein sind und dann kann man auch mal Pech haben und es ist voll, da hilft ggf. vorab reservieren. "Normale" Campingplätze gibts aber natürlich auch ...