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Ich würde sagen, letztlich bist du da auf "goodwill" beim Verkäufer angewiesen erstmal. Hat er das nicht als Paket verschickt, kann er dir keine Sendungsnummer geben, beim Päckchen gibts die halt nicht ...
Da kannst du vermutlich nur weiterhin Druck machen bzw. versuchen zu machen und hoffen, dass er dir irgendwelche Infos gibt.
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Original geschrieben von Avalanche
Wobei man sich in dem Fall ja durchaus nochmal schlau machen sollte. Soll ja auch PKVs geben, die dann auch über 30 noch ganz humane Tarife anbieten - habe ich mir jedenfalls sagen lassen. Kann man eigentlich so einfach die KK wechseln bzw. von gesetzl. zu privat und/oder umgekehrt? Ich habe noch im Hinterkopf, dass das zumindest früher problematisch war.
Die Grenze ist der Abschluss des 14. FACHsemesters ... § 5 I Nr. 9 SGB V.
Sollte also für dich kein Problem sein dann, wenn das erst das 2. FACHsemester ist.
Ich verdien zumindest in der studentischen KV im Jahresmittel auch über 600 Euro, jedoch "nichtselbstständig" und das meine KV nicht gestört bisher. Es wird dabei nur in den Semesterferien die 20 Stunden Grenze überschritten, ansonsten nicht.
Die Frage ist zugegebenermaßen kniffelig ... Zitat aus Wikipedia
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Ausschlußtatbestände
Nicht versicherungspflichtig werden Studenten und Praktikanten, wenn sie hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, § 5 Abs. 5 SGB V. Dieser Personenkreis ist nicht auf den preisgünstigen Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen. Merkmale für eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit können sein:
* die Anzeige bzw. Genehmigung eines Gewerbes
* die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Betrieb
* der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit (mind. 18 Std. wöchentlich)
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Original geschrieben von Jens Groß
- Kontoauszüge müssen immer online abgerufen werden, sonst werden diese dir kostenpflichtig zugeschickt
Das machen andere Banken aber auch, die DKB nimmt dafür 1.00 Euro pro Abrechnung, wenn man die nicht innerhalb von m.W. drei Monaten abruft.
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Original geschrieben von Jens Groß
- Falls Studentenkonto musst du die Studienbescheinigung regelmäßig einsenden, sonst wird die Kontoführungsgebühr ohne Vorwarnung jedes Quartal eingezogen.
Das ist ja bei Neueröffnungen nicht mehr relevant, jetzt wo das Konto eh generell gebührenfrei ist.
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Original geschrieben von Jens Groß
- Die EC-Karte von Comdirect funktionierte bei mir nur bei der Commerzbank und bei wenigen anderen Automaten der Citybank: Bankautomaten von anderen Banken verweigerten deren Annahme; Das änderte sich auch nicht nachdem ich mir zweimal eine neue Karte zusenden habe lassen.
Sehr komisch ... Was kam denn für eine Fehlermeldung?
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Es bliebe auch immer noch der Weg über die Anfechtung wegen Irrtums und entsprechende Rückabwicklung, wenn die Sache tatsächlich eine ganz andere Beschaffenheit hat, als einem zugesichert wurde bzw. als man auf Grund der Beschreibung erwartet hat ...
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Original geschrieben von Catweasel
Hallo,
wie genau ist das jetzt nun mit der Kreditkarte von Amazon. Kann man damit sofort ab Erhalt der Karte im Internet Produkte im Wert von mehr als 1000 Euro bezahlen?
Gruß
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Ne, der Rahmen ist erst 250 Euro ... Und wir dann nach und nach erhöht monatsweise.
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Original geschrieben von Uelmuek
Ich hänge mich mal kurz dran:
Aktuell habe ich meine Ausbildung als Rettungsasisstent beendet und werde die nächsten 2 Monate noch Vollzeit als RA arbeiten.
Während der Ausblidung und während der kommenden Vollzeittätigkeit bin ich bei der TK versichert.
Ab Septemer möchte ich mit dem Studieren anfangen und gehe wieder in die private Krankenversicherung bei meiner Mutter.
Weiterhin würde ich gerne als stud. Teilzeitkraft beim Rettungsdienst weiterarbeiten.
Ich denke, dass ich ca. 400-600€ monatlich verdienen werde. Man kann sich die Höhe der Auszahlung selbst legen.
Bis zu welchem Betrag kann ich denn bei der privaten Versicherung bleiben?
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Das musst du dann deine PKV fragen, da gibt es meines Wissens nach keine feste Grenze so wie bei der GKV Familienversicherung nach SGB V.
Möglicherweise ist die studentische KV möglicherweise günstiger ist als das, was deine Mutter für dich in der PKV zahlen müsste ... Jedoch hast du dann auf jeden Fall das Problem, dass du nicht mehr als 400 Euro in einer geringfügigen Beschäftigung verdienen darfst ...
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Re: Krankenversicherung für studentische Hilfskraft
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Original geschrieben von K.O.S.
Nun hat sie die ersten 3 Monate etwas knapp über 500€ verdient und seit dem 4 Monat belaufen sich die Beträge auf 240€.
Jetzt kommt das Problem: Jetzt hat sich die Krankenkasse gemeldet und verlangt, unter der Annahme, dass sie weiterhin 2 Jobs an der Uni hat und somit die 360€ Grenze überschreitet rückläufig eine studentische Versicherung von knapp 60€ (also als Summe knapp 180€)
Nun meine Frage da ich bslang keine genaue Definition gefunden habe. Es heisst ja, wenn die 360€ regelmäßig überschritten werden, ist eine studentische Versicherung Pflicht. Was versteht man nun unter "regelmäßig"?
Da Sie die kommenden Monate nur noch knapp 240€ verdienen wird wird der monatliche Betrag aufs jahr gesehen unter 360€ fallen. Da wir uns erst frühstens morgen bei der AOK informieren können wollte ich schonmal vorab hier vielleicht ein paar Ratschläge holen.
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Die spannende Frage ist erstmal, woher weiß die Krankenkasse das so schnell?! Normalerweise erfahren die das erst, wenn die Jahresmeldung zur Sozialversicherung gemacht wird, die die Gesamtsumme des Verdienst des jeweiligen Jahres enthält.
Wie du schon richtig sagst, das Gesamteinkommen darf regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreiten. Allerdings erfordert die Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V eine vorausschauende Betrachtungsweise., sagt der juris Praxiskommentar SGB V ...
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Original geschrieben von tkleyman
Du kannst Dir einfach folgende Formel merken:
Guthaben auf Visakonto + Kreditrahmen = verfügbarer Betrag zum Zahlen mit der Kreditkarte
Gilt bei der comdirect nicht, zumindest nicht bei der zum Girokonto gehörigen VISA.
Da gehen die Umsätze direkt vom Girokonto ab, also keine "echte" Kreditkarte.
Es zählt dann das Guthaben auf dem Girokonto zzgl. evtl. dem Dispo.
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Original geschrieben von Bilo
Fährt ein DHL Fahrer immer nur eine Wagen pro Tag, oder geht er mehrmals zum Depot und holt sich neue Pakete?
Hintergrund ist ein Nachname Paket was heute an mich gekommen ist, aber der Fahrer hat nur ein Kärtchen reingeworfen. Würde es gerne schon heute abholen, aber auf dem Schein steht dass ich das erst morgen kann.
In der Regel wird das dann auch stimmen.
Ein Großteil der Frachtzusteller bzw. der Verbundzusteller fahren "ihr Depot" nicht zwischendurch nochmal an und laden alle benachrichtigen Sendungen erst zum Feierabend hin wieder aus.
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Original geschrieben von lobo999
Weiß jemand von Euch was denn jetzt eigentlich stimmt? Sehr dubios imho.
:confused:
Update:
Habe gerade nochmal geschaut. Jetzt steht dort "kostenlos". Also offenbar tatsächlich ohne Mindest-Geldeingang. 
In der Liste steht auch das alte Modell noch mit drin, da steht aber direkt dabei, dass das nur "alte" Konten betrifft und nicht Neueröffnungen.