Beiträge von chris80

    Zitat

    Original geschrieben von hgd.2000
    Ich habe hier zu eine etwas andere Meinung als die Vorredner:


    Ein Vertrag über die Home-Option ist meiner Meinung nach nicht zustande gekommen, weil DU (oder deine Mutter) hätte zustimmen müssen. Eine Zustimmung durch Schweigen ist meiner Ansicht nach keine Zustimmung. Vielleicht läßt sich sogar noch beweisen (EVN), dass die Home Funktion nicht von deiner Mutter genutzt wurde.
    Die Verjährung ist doch nach Deutschen Recht 2 Jahre zum Jahresende. Daher müssten Deine Forderungen berechtigt sein.


    Ob mein Halbwissen zu diesem Thema wirklich der Rechtsprechung entspricht kann ich nicht sagen.


    Das entspricht auch dem, was mir von meinen BGB Vorlesungen hängengeblieben ist :)


    Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja leider zweierlei.


    Traurig aber wahr, dass so eine Betrügermasche eben leider möglich ist. Einem etwas ungefragt für 5 Euro pro Monat in die Schublade legen, und hoffen dass er es nicht merkt... Naja SIMply eben. Mit 1x Cent pro Minute allein kann man eben nicht viel ernten.


    Auch etwas "seltsam": Im SIMply Kundenservice-Bereich kann man seine Vertragsoptionen verwalten, z.B. Mailbox. Nur die HOME Option findet sich nirgends...



    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Im ersten Monat war die Option als Schnupperangebot mit Sicherheit kostenlos. VictorVox hat das damals bei den D1-Vertragskunden (mich eingeschlossen ;)) auch gemacht.


    Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Zum einen warst du nicht in Urlaub, zum anderen hast du nicht nur einen Monat "nichts davon gemerkt", sondern mal eben schlanke 12 oder mehr.


    Woher weisst du dass ich nicht in Urlaub war? ;)


    Nein, das ich es hätte merken müssen bestreite ich ja gar nicht. Aber die Vorgehensweise von SIMply erinnert stark an rechtlich bedenkliche Geschäfte wie Kaffeefahrten, dubiose Haustürgeschäfte oder Versandhäuser, die einem unaufgefordert Waren schicken, und wenn man nicht innerhalb 1 Woche bezahlt, kommt der "Kauf" zustande. Gerade letzteres wurde als in diversen Urteilen als widerrechtlicherkannt. Insofern finde ich den Vergleich nicht mal so sehr "hinkend".


    In einem TT Thread habe ich gelesen, dass SIMply in einem Fall nach einigem Hin- und Her zugegeben hat, einen "Fehler" gemacht zu haben, und hat die Beträge erstattet (und im Monat darauf wieder in Rechnung gestellt!).



    CHRIS

    Re: Re: SIMply berechnete monatelang T-Mobile@Home! Rechtliche Lage?


    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Du hast es schon selbst beantwortet. Du kannst allenfalls die letzten 2 Rechnungen anfechten, wobei bei 12 Monaten ohne Widerspruch evtl. auch von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden kann.
    An deiner Stelle hätte ich es erstmal mit einer freundlichen Mail oder Anruf probiert, weil mehr als auf Kulanz hoffen kannst du da kaum, wenn man da gleich mit der verbalen Keule kommt steigert das nicht unbedingt die Chancen.


    Ich habe in anderen Threads gelesen, dass bei dem Laden eher die Keule hilft. Ansonsten wirst du eher ignoriert. Obs wirklich was bringt? Keine Ahnung. Bei einem ähnlichen Fall (web.de "Premium Club" Mitgliedschaft, google findet dazu massenweise Threads) hats geholfen.



    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Das wird jetzt mal wieder eins der ungeliebten "selbst Schuld" Postings.


    Wenn Simply dir die Option kostenlos einrichtet und sie einfach jederzeit kuendigen kannst - du dies aber nicht mitbekommst, weil du deine Rechnungen nicht kontrollierst, und das nicht bloss ein, zwei Monate, sondern ueber ein Jahr lang - warum sollte Simply dir die Kosten dafuer zurueckerstatten? Haettest du jeden Monat die 30 Sekunden investiert, um mal eben die Rechnung anzuschauen, waere dir das schon viel frueher aufgefallen und du haettest reagieren koennen.


    So wirst du nicht viel bewegen koennen. Simply hat eine Leistung erbracht und verlangt dafuer Geld. Kuendige die Option und verbuch's unter Lehrgeld. Wechsle meinetwegen den Anbieter, wenn's dir bei dem Laden stinkt.


    Selbst schuld ja. Aber rechtlich kann das so ja nicht stimmen. Schließlich wurde die Option ja nicht "kostenlos" eingerichtet, sondern für 5 Euro im Monat! Ich habe die Leistung NIE beauftragt. Das wäre ja ungefähr so, als ob ich dir jemand ein Auto inkl. Rechnung in deine Garage stellt, während du 3 Wochen in Urlaub bist: Selbst schuld, hättest deine Garage + Rechnung ja kontrollieren können.


    P.S.: Die HOME Option wurde NIE benutzt.



    CHRIS

    Hallo,


    Ende 2005 wollte ich meiner Mutter (absolute Wenigtelefoniererin) was Gutes tun und versorgte SIe mit einem SImpy Postpaid "Vertrag". Damals ein absoluter Renner.


    Jetzt habe ich seit langem zufällig mal einen Blick auf die Rechnung Online geworfen und festgestellt, dass seit ca. 1 Jahr (ältere Rechnungen finden sich online nicht mehr) T-Mobile@Home für monatlich 4,95 berechnet wurde, obwohl ich das NIE bestellt hatte! Meiner Mutter hat sich bei ca. 6 Euro Rechnung im Monat keine Gedanken gemacht.


    Fakt ist: Ich habe noch die Bestellbestätigung von 2005 per Mail hier. Da steht ganz klar NICHTS von T-Mobile@Home. Auch später wurde das NIE bestellt. Ich habe irgendwo schon gelesen, dass SIMply anscheinend teilweise die Option kostenlos für 1 Monat oder so aktiviert hat, und wenn man nicht widersprochen hatte, wurde sie weiterhin für 5€ im Monat aktiv geschaltet.


    Eine entsprechende scharfe Mail mit der Forderung, mir sofort alle zu Unrecht kassierten Gebühren zu erstatten, wenn man mir nicht beweisen kann, dass diese Opion aktiv von mir bestellt wurde, ging umgehend an sämtliche SIMply ADressen raus, seit 3 Tagen noch keine Antwort.


    Ich weiß, dass man eigentlich innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungserhalt widersprechen müsste. Natürlich hätte man die Rechnungen auch regelmäßig anschauen müssen, however: SIMply hat hier über 1 Jahr Posten zu UNRECHT in Rechnung gestellt und kassiert.
    Wie ist hier die rechtliche Lage? Auf was kann man realistischerweise hoffen?


    Haben andere ähnliche Erafhrungen mit diesem B*trügerverein gemacht?



    Danke,
    CHRIS

    Hi,


    ich habe vor ein paar Tagen von HappyDigits Post bekommen. Dort wurde die garantiert kostenlose Mastercard von Karstadt beworben.


    Da dies in dem Thread ein wenig unterging bisher: Was spricht gegen diese Karte? IMHO ein echt gutes Angebot, wenn einem die Gebühren für Nicht-Euro Länder egal sind?



    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Du hast völlig Recht was die Zitate der "KK Bedingungen" belangt. Merkwürdigerweise gings auch bei einem vor Jahren in den Ostblock vertickten Schrotthaufen. BTW: Es war weder ein "Mercedes-Benz Pkw oder Geländewagen" sondern ein abgefuckter Düsseldorfer Transporter Bj. 1979, der bereits aus vielen Teilen bestand, und der KK-Inhaber noch niemals ein Auto mit Stern sein Eingen nennen konnte. :top:


    Hm das Problem ist für mich halt, dass man evtl. Gefahr läuft, dass Daimler eines Tages sagt: Sie haben ja gar kein Mercedes, also bitte Jahresgebühr nachzahlen... Schade dass man laut den Bedingungen nicht davon profitieren kann, wenn ein Bekannter / Verwandter einen Mercedes, aber keinen Bedarf für die KK hat. Sonst würde ich mich da z.B. über meinen Vater eine holen.



    MfG,
    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von minako
    Wobei halt bei der DKB Auslandsgebühren von 1,75% Anfallen was bei der Gebührenfrei Karte nicht der Fall ist ;)


    Auslandsgebühren ist nicht ganz richtig. Die Gebühren fallen nur in Nicht-Euro Ländern an.



    MfG,
    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Man muß nicht zwingend einen Mercedes fahren. Relevant ist eine MB-Fahrgestellnummer, die tatsächlich existiert (hat). Diese wird beim Antrag abgefragt. Inwieweit eine ergoogelte, zufällig korrekt geratene o.ä. rechtlich und/ oder moralisch ok ist, sei jedem selbst überlassen. ;)
    P.S.: Bitte nicht das jährliche Ausfüllen des Fragebogens vergessen, da der Spaß sonst 20 EUR p.a. kostet.


    Sicher? Ein Auszug aud den KK Bedingungen:


    "Voraussetzung ist, dass der Karteninhaber – Partnerkarten
    ausgenommen – Halter eines Mercedes-Benz Pkw oder Geländewagens oder Nutzer eines derartigen persönlich überlassenen Geschäftsfahrzeuges ist."




    CHRIS