Beiträge von chris80

    Hi,


    kurze Frage mit der Bitte um kurze Antwort:


    Ich will heute auch mein Glück versuchen in einigen Shops. Der Thread ist inzwischen soo riesig und hier und da steht vielleicht schon ne Info dazu, aber ich finde die Posts gerade nicht: Gibts diese Aktion nur in "original" O2 SHops oder auch in sonstigen O2-Partner Shops etc. Was ist z.B. mit Saturn?


    Kenne mich mit dem O2 Shop-/Händlersystem kein bisschen aus.



    Danke,
    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von norbiteddi
    Warum denn das? Der Preis den der Käufer zahlt ist ja immer noch relativ gut.


    Ja schon, ich könnte mir aber halt vorstellen dass da einer aus Neid und Rachegelüsten und Ärger über seine Unwissenheit und den (vergleichsweise) hohen Preis, den er gezahlt hat, so ne Bewertung abgibt, vor allem wenn er selber nichts zu verlieren hat (z.B. Fake-Account nur zum Einkaufen oder noch kaum Bewertungen etc.).


    CHRIS

    Hi,


    mal ne Frage zu dem Weiterverkaufen (auch interessant für den 1110 Thread):


    Die Rechnung wird ja beim Weiterverkauf an den Käufer übergeben, oder? Und dann das Original oder Kopie?
    Und fürchtet ihr keine negative Ebay-Bewertung, wenn der Käufer auf der Rechnung euren Einkaufpreis sieht? ;-)



    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von Flash0r
    ìch hab sogar am freitag bestellt und es ist noch nichts angekommen
    naja mal bis morgen abwarten dann werde ich mal da anrufen und nachfragen


    Anrufen und nachfragen. Mir hatte man mal eine T-Mobile Nummer gegeben, unter der man nachfragen kann, ob die Bestellung im System vorhanden ist. Bei mir sind inzwischen auch schon einige Bestellungen "untergegangen".


    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Du solltest §2 UStG lesen. Danach solltest du §1 UStG lesen.


    Und du solltest dir im Klaren darüber sein, daß du deshalb von einem gewerblichen Anbieter abgemahnt werden könntest. Da hilft auch kein "Privatauktion".


    Meine Steurvorlesungen im Studium sind schon ne Weile her, deshalb die Frage: Ab wann gilt man als "Gewerbetreibender" bzw. "Selbständiger"? Wenn einer nen normalen Beruf hat und nebenbei bei Ebay ein paar Hundert Euro verdient, kann man doch noch nicht von dem Selbständigen o.ä. reden? Zumal Nachhaltigkeit hier eigentlich nicht gegeben ist, da er das ja nicht regelmäßig verkauft, sondern nur eben jetzt, da es diese Aktion gibt.


    Anders wäre es wohl, wenn das die Haupteinkünfte wären und über das Jahr verteilt regelmäßig stattfinden würde?


    Ich weiß es nicht, lasse mich da gerne belehren (von jemandem, der es definitiv weiß).


    MfG,
    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Im Fall Domenic verstehe ich den ganzen Trubel nicht. Wenn T-Mobile so dämlich ist und ihm 10,11,12...oder wieviele auch immer verkauft, selbst Schuld.


    Warum ist T-Mobile dämlich? Verkauft ist verkauft, was juckt es T-Mobile was der Kunde damit macht?


    CHRIS

    Zitat

    Original geschrieben von qscole
    ....äh sorry, eine Spekulationsfrist kenne ich nur im Bereich von Aktien-Gewinnen
    bei Privatpersonen, was hat das jetzt mit Waren und mit Gewerbetreibenden zu tun?


    Das ist genau das gleiche.


    §23 Abs. 1 EStG: sinngemäßg: Zeit zwischen Anschaffung und Veräußerung muß mehr als 1 Jahr betragen, damit ein priv. Veräußerungsgeschäft vorliegt. Gilt für Wirtschaftsgüter, insbesondere Wertpapiere.



    CHRIS


    Naja, also da müsste er innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr viele 1110 verkaufen, um über den Freibetrag zu kommen.


    CHRIS


    Da muss ich dir zustimmen. Man könnte meinen, da verkauft einer Raubkopien. Ich glaube, manche sind hier bisschen neidisch, wenn einer clever ist und bei sowas ein paar Euro verdient. Wobei man hierfür eigentlich nicht sehr clever sein muss.


    CHRIS