Beiträge von 79er

    Inzwischen bin ich fast sicher,dass die Verträge erhalten bleiben.Es wurden ja in den letzten Wochen Crash 5er rausgehauen ohne Ende und es ist ja mittlerweile überhaupt kein Problem mehr einen zu erhalten.Es scheint sich also für Debitel zu rechnen.Bei der Vielzahl von Crash 5 Verträgen wäre der Imageverlust im Falle einer generellen Kündigung ja schon gewaltig für Debitel.

    Der Euro ist mir bis heute nicht aufgefallen.
    Ich halte es auch für ein Versehen,ansonsten hätten sie ja mal einen Hinweis mailen oder per SMS schicken können oder müssen,daß ein kostenloser Service plötzlich entgeltlich wird.
    Naja,warten wir die nächste Rechnung ab.

    Meiner Meinung nach kann man durchaus von Betrug sprechen.Wenn ein Artikel als neu angeboten wird obwohl er gebraucht ist handelt es sich dabei um vorsätzliche und arglistige Täuschung.
    Und die Versandkosten muss er auch komplett tragen,da der Artikel definitiv nicht der Beschreibung entsprach und Du allen Grund hast vom Kaufvertrag zurückzutreten.

    Zitat

    Original geschrieben von juliahase
    Und es sind teilweise richtig gute Nummern dabei! ;)
    Ich hab mir diese Woche auch einen erklickt, die Simkarte wurde echt verdammt schnell geliefert!! Bin nur mal gespannt, wie das in 6 Monaten dann mit der Vertragslaufzeit aussieht!


    Der Satz unter Tarif-Info auf der Crash-Seite "6 Monate supergünstig telefonieren" klingt jedenfalls wie ein Ultimatum.


    Seit Tagen werden aber auch 5er rausgehauen ohne Ende.
    Manche werden gar nicht mehr angeklickt.
    Wenn ich dran denke: Ich hab Anfang August 45 Minuten geklickt wie ein Wilder... :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Egal welche Begründung angegeben ist - der beim Abbruch Höchstbietende hat ein Recht auf Lieferung des Artikels wie angeboten. Darauf besteht natürlich nahezu niemand, es gibt aber doch einige Beispiele wo das für die VK bitter ausging.


    Das sehe ich völlig anders.
    In dem Moment,in dem ich eine Auktion vorzeitig beende,werden auch gleichzeitig alle Gebote gestrichen.Es gibt demnach keine Bieter oder Gebote mehr und logischerweise auch keinen Höchstbietenden,der irgendeinen Anspruch geltend machen könnte.Es ist dann schlicht und einfach ein "nicht verkaufter Artikel".
    Einen gewissen Rechtsanspruch auf einen Artikel habe ich erst,wenn ich den Zuschlag erhalten habe.
    Ich kann mir als Verkäufer ja auch bis 24 Stunden vor Auktionsende überlegen,ob ich den Artikel überhaupt verkaufen möchte.Bis dahin kann ich jede Auktion mit dem Vermerk "Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf" vorzeitig beenden- egal ob Gebote abgegeben wurden oder nicht.
    An dieser Stelle würden mich Deine Beispiele,die für die VK bitter ausgingen,wirklich interessieren.


    Kritisch wird es nur bei Deiner Problemlösung mit dem Hochbieten durch einen Bekannten.
    Wenn man einem Verkäufer nachweisen kann (auch das wird kaum einer machen),dass er selbst hochgeboten hat oder auf seine Veranlassung hochgeboten wurde,besteht u.U. ein Rechtsanspruch auf die Ware,da diese Vorgehensweise gegen die ebay-Grundsätze verstößt und der Preis vorsätzlich in die Höhe getrieben wurde.


    Gruß
    79er