Beiträge von Handy28.de

    Re: Verkaufe NEC N8 (e525, N31i)


    Zitat

    Original geschrieben von thor24
    PS: Ich hoffe ich darf das hier so rein setzen...


    Ein Blick in das Regelbuch hilft weiter: http://www.telefon-treff.de/faq/faq.php


    "allgemeines
    Der Flohmarkt des Telefon-Treff steht allen Usern für private Zwecke zur Verfügung. Gewerbliche Angebote bitten wir im Werbeforum zu platzieren. Links zu Ebay-Auktionen sind nicht gestattet und werden ersatzlos gelöscht"


    1. Falsches Forum, gehört in "Flohmarkt (der gesucht und gefunden heißt), Biete".
    2. Ebay Links sind nicht gestattet.


    Daher bitte ordnungsgemäß verschieben, und dann löschen:D


    Gruß Marcus

    Industriekaufmann und Co.


    Diese Tipps können ja wohl nicht Euer Ernst sein. Die 2 1/2 oder 3 Jahre für einen -kaufmann kann man getrost als verschwendete Zeit ansehen.
    BA-Studium ist eine hervorragende Wahl, wenn im entsprechenden Bundesland das BA "akzeptiert" wird. In Ba-Wü zählt der Diplom... BA nicht so viel, wie der Diplom...FH.


    Trotzdem ist es 1000 mal besser als ein Industrie/Speditions- oder was weiß ich -kaufmann. Z.B. für den Industriekaufmann ist Mindestvorraussetzung Hauptschulabschluß!!!


    Gruß Marcus


    (gelernter Industriekaufmann)


    o2*;)


    Oder o2 VVL, oder VVL...:rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    auf Rechnungen usw. muss bei Einzelunternehmen übrigens IMMER mindestens ein Vorname und sämtliche Zunamen stehen!


    Handy28
    Inh. Marcus Schorr


    So hab ich das auf den Rechnungen stehen, und so denke ich, bin ich auf der sicheren Seite.


    Gruß Marcus

    Gute Frage, nächste Frage;)


    Als ich 1998 mein Gewerbe angemeldet habe, bekam ich von der Gewerbeabteilung der Stadt Mannheim folgende Auskunft:


    Auf dem Gewerbeschein darf nix stehen. Wie ich meinen Laden nenne ist egal, da darf ich sogar dutzende Namen haben, nur auf´m Gewerbeschein darf nix stehen.


    Ein Kumpel von mir hat sich 2000 selbständig gemacht, und ihm wurde von der IHK Darmstadt gesagt, dass er, weil er keinen Laden hat, keinen "Kunstnamen" benutzen darf. Wie das aussieht, bei reinen Onlineshops ohne Ladengeschäft aussieht, oder ob sich mittlerweile die Rechtslage geändert hat, weiß ich nicht.
    Jedenfalls auf dem Gewerbeschein darf bis heute für EU nichts stehen.


    Gruß Marcus

    Hallo,


    Um welche Rechtsform geht es bei Dir? Bei Einzelunternehmen darf nichts stehen. Bei einer G(d)bR müssen die Namen der Gesellschafter + G(d)bR stehen, z.B. Müller und Maier GdbR, OHG sieht es ähnlich aus. Wie es mit Firmen aussieht, die im Handelsregister stehen, bzw. wie da die Bedingen sind, weiß ich nicht. Nur bei Kapitalgesellschaften darf/muß ein Name drinstehen.


    Gruß Marcus