Beiträge von Esengi

    Hallo Björn,


    zu deinen Fragen (Übrigens alle Angaben ohne Gewährleistung, im starken Zweifel gilt immer das, was Fujitsu-Siemens selber sagt):


    - ist es dann besser gleich bis November zu warten und ein korrekt pre-installed Gerät zu bekommen ?


    >>Nein, es macht keinen Unterschied, ob das Betriebssystem pre-installed kommt, oder vom Benutzer aufgespielt wird. Das System ist das gleiche, man hat nur selber etwas mehr Arbeit.


    - tut sich bis dahin evtl auch was bei MS bezüglich xscale Unterstützung und Geschwindigkeit ?


    >>Wahrscheinlich nicht


    - was ist ausser den integrierten Telefonwählfunktionen der Unterschied zwischen Pocket PC normal und Phone edition ?


    >>SMS ist in die Inbox von Pocket Outlook integriert und es gibt die Möglichkeit, die Adressdaten von der SIM einzulesen.


    - erlaubt das GPRS Modul auch ganz normale GSM Daten und Handykommunikation wenn man in Europa reist ?


    >>Ja, das tut es ganz gut. Aber GPRS roaming kommt ja auch so langsam in Fahrt.


    - lohn loox kaufen jetzt oder wann kommt die nächste version vom pocket PC OS (dann korekt mit xscale ...?)


    >> Es ist mir persönlich keine Ankündigung bekannt von Microsoft bekannt, ein neues OS auf CE 4.0 Basis für Pocket PC aufzusetzten. ("Talisker" ist nur der Platform Builder) Daher lohnt das Warten aus meiner Sicht nicht. (Aber vielleicht hat jemand anders schon andere Infos)



    - und (off Tpoic) kann der loox excel tabellen quer darstellen (dann bildschirm wie psion .. ist sonst eine arge scrollerei)


    >> Soweit ich weiss: Nein. Meiner kanns entweder nicht, oder ich bin zu blöd dafür.



    >>Gruß, Esengi

    fonez.de: Da hast du aber eine ganze Menge Möglichkeiten, wo sich ein Fehler verstecken kann. Schau mal nach, wie du Pocket Plugfree konfiguriert hast.


    Sind unter My Device-> My Services Await ActiveSync Sessions und Initiate Active Sync Sessions aktiviert?


    Sind Loox und Notebook gebondet, also sieht man das kleine rote Schloß neben dem Namen?
    Ist die Bluetoothverbindung in Active Sync eingetragen?


    Versuch mal an den Stellen zu Basteln, ob's was hilft.
    Viel Glück.


    -Esengi

    Gar nicht. Tut mir leid, aber es ist mit der derzeit am Markt befindlichen SW nicht möglich, von einem PocketPC 2002-Gerät aus Faxe zu verschicken.
    -Esengi


    Edit: Es muß natürlich korrekt heissen: "..von einem PocketPC 2002 Phone Edition -Gerät aus Faxe zu verschicke."

    Es ist ganz simpel: Die Länge der Rufnummern wird von der RegTP festgelegt, die auch die "Hoheit" über alle Rufnummern mit der Landesvorwahl 0049, also Deutschland, hat. Für die Rufnummerngassen 0170 bis 0179 wurden damals anfang der 90er 7-stellige MSISDN's festgelegt. Zehn Jahre später hat sich das Bild gewandelt, und die 017x Rufnummerngassen waren drauf und dran, vollzuwerden. Daraufhin hat die RegTP die Rufnummerngassen 01500 bis 01599 und 0160 bis 0169 für Mobilfunk aufgemacht, wobei die 015xx eigentlich schon für Mobilfunk 3. Generation gedacht waren. Damit war man schon bei 12 Ziffern und konnte für die 160er dann auch 8 Ziffern für die MSISDN vergeben.
    Der usprüngliche hierarchische Ansatz für die 015xx lautete: Verkehrsausscheidungsziffer (0) + Dienstekennung Mobilfunk (15 || 16 || 17) + Betreiberkennung (eine oder zwei Ziffern) + MSISDN
    Dank MNP wird von dieser schönen deutschen amtlichen Struktur nichts mehr übrigbleiben ;-)


    -Esengi

    Hi,


    bei mir tritt (reproduzierbar) der Effekt auf, daß ich meine mp3's, die ich mit dem Musicmatch unter 128 kbps gesampled habe, nicht mit dem Mediaplayer abspielbar sind. Chris de Herrera hat diesen Bug auch auf seiner Bugliste unter http://www.cewindows.net so beschrieben. Dagegen lassen sich mp3's, die mit 96 kbps gesampled wurden, problemlos abspielen. Verwendet man jedoch den Windows XP Media Player zum samplen der mp3's, geht auch 128 kbps, wie man sagt.


    -Esengi

    Hallo D3m0n,


    du must die mp3's schon mit dem Windowseigenen Mediaplayer erstellen, sonst wird das nichts! Der Pocket MP akzeptiert keine mp3's die mit Musicmatch erstellt wurden. Aber du kannst versuchen, statt 128 kbit mit 96 kbit zu samplen, dann merkt er's vielleicht nicht...


    -Esengi

    Nochmal ganz lang:


    §2 UrheberrechtsGesetz sagt, daß "Computerprogramme" unter das Urheberrecht fallen.
    Danach besitzt der Urheber die ausschließlichen Rechte, sein Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten (§15 UrhG). Wenn Software verbreitet werden soll, muß der Urheber Anderen zumindest ein Nutzungsrecht einräumen.
    "Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk neben dem Urheber oder anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen."
    Das Kopieren eines Programmes ist ein Urheberrechtlich Bedeutender Vorgang nach UrhG.
    "Software ist geistiges Eigentum des Urhebers, und, zumindest nach dem deutschen Urheberrecht, nicht übertragbar (§29 UrhG).
    Ein Verkauf der Software und damit aller Rechte würde bedeuten, daß wenn sie erst einmal verkauft ist, bzw. den Besitzer gewechselt hat, dieser damit beliebig verfahren könnte. Ohne nennenswerte Kosten und ohne Qualitätsverlust könnten Kopien hergestellt und weiterverbreitet werden. Bei einer Lizenz verbleibt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Urheber, das einfache erhält der Benutzer. Dieser ist in der Verwendung der Software eingeschränkt. Die Lizenz kann auch wieder entzogen werden, oder von selbst erlöschen.
    Der alleinige Besitz eines Datenträgers verleiht nicht automatisch das Recht an der Software oder das Recht zur Nutzung. Jeder Benutzer, bzw. Käufer, von lizensierter Software ist ein Lizenznehmer, die gekaufte CD-ROM oder Ähnliches ist nur Mittel zum Zweck. "


    Wichtigste Quelle: Das UrhG online unter:
    http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/urheberrecht/urhg/index.html


    Zitate nach:
    http://ig.cs.tu-berlin.de/w200…rate1/k-1b/swlicense.html
    und
    http://www.tu-chemnitz.de/urz/anwendungen/recht.html


    Soweit die meiner bescheidenen Meinung nach geltende deutsche Rechtslage, wie sie auf die schnelle im Web nachgesucht werden kann. (Suchbegriffe "Software" "Lizenzen" "Urheberrecht")
    Offen sind dadurch (ebenfalls meiner bescheidenen Meinung nach) die Fragen:
    -ob die Firmware eines Mobiltelefons als Computerprogramm i.S.d.G. betrachtet werden muß (ich glaube ja),
    -ob der Erwerb eines Mobiltelefons mit dessen Firmware, die für die Funktion des Telefons unbedingt notwendig ist, den gleichzeitigen Erwerb einer Lizenz (=Nutzungserlaubnis) bedeutet
    -oder ob die Firmware nicht doch, weil zusammen "untrennbar" mit dem Mobiltelefon, als Sache gekauft wird, und dadurch der Urheber an der mitverkauften Firmware seine Rechte verliert. (Ich kann einen Computer ohne das mitverkaufte Windows betreiben, z.B mit Linux, aber kein Mobiltelefon ohne die herstellerspezifische Firmware). Ich vermute, daß zu diesen drei Fragen noch keine Urteile vorliegen, wenn doch, würden sie mich auch sehr interessieren.


    -Esengi