Umtauschrecht nach Inbetriebnahme erloschen???
@rodriquez
Hallo und guten Abend erst einmal... 
Also... Wieso sollte Dein "Umtauschrecht" nach Inbetriebnahme nicht mehr geben????
Wie kannst Du denn beurteilen, ob Dein Telefon, Dein Toaster oder Dein Fön allen Eigenschaften nachkommt, wenn Du es/Ihn/was auch immer nicht ausprobierst...
Daher: quatsch...
Kurzum... Du kannst Dein Handy
1.) im Vodafoneshop abgeben, sodaß Dir per Post binnen zwei Tagen ein FUNKTIONSTÜCHTIGES Handy zugeht, oder
2.) bei der Hotline (abhängig vom Status/Vertrag) eine Reklamation erwirken, sodaß der nette Postbote am nächsten, jedoch allerspätestens am übernächsten Werktag mit dem Handy in der Tasche bei Dir vor der Tür steht, und es 1:1 austauscht...
Kann wirklich nur pro Vodafone sprechen... Was Kundendienst betrifft, sind die Düsseldorfer wirklich allerallererste Sahne... :top:
Also... Entweder Handy samt Kaufbeleg einpacken und ab zu Vodafone oder ggf. die 1234 anrufen, und dort reklamieren...
Und falls dann das Problem nicht behoben ist, dann... Anderes Thread... :cool:
Grüße
flip