Aus aktuellem Anlass hole ich diesen "Allgemeinen Gebrauchtwagen Gewährleistungs Frage Thread" mal wieder hoch... 
Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt, zusätzliche, zweijährige Gebrauchtwagen abgeschlossen (Vermittlung durch den Händler).
Ich war bereits zwei, dreimal dort wegen verschiedener Sachen, u.a. auch wegen Geräuschen aus dem Bereich Vorderachse in Linkskurven. Gefunden wurde nichts, bzw. mal wolle ja auch nichts "auf Verdacht" austauschen.
Verschiedene andere Werkstätten vermuten verschiedene Ursachen. Für am plausibelsten halte ich den Verdacht auf defektes Radlager vorne links (Geräusche nur in Linkskurven bis etwa Geradeausfahrt, in Rechtskurven nichts zu hören).
Mittlerweile sind 7 Monate ab Kauf vergangen.
Folgende Fragen:
- Wie am besten vorgehen?
- Wenn Radlager, ist das dann (überhaupt) eine Gewährleistungssache? Oder schlicht ein Verschleißteil (km Stand bei Kauf 61', jetzt 67')? Wenn letzteres, dann übernimmt das auch wohl kaum (nicht nachgeschaut) die Gebrauchwagengarantie.
- Was ist wenn man das Radlager tauschen würde, es das dann aber doch nicht gewesen wäre? Wie gehts dann weiter?
Solltet ihr/ sollten wir zum Schluß kommen, der Händler kann nichts dafür und dafür auch nicht "haftbar" gemacht werden, dann würde ich eh in ne andere Werkstatt gehen. Thema Vertrauen und "gute" Erfahrung und so...
Meinungen? Tipps??
Danke :top: