Beiträge von eisi

    An wen du dich wenden mußt ist ja jetzt geklärt, und blöd ist das ganze natürlich auch, aber so what?
    Die Karte ist für umme, und VF wird wohl kaum nen extra Mast in deinen Vorgarten pflanzen! :D
    Ego:
    Außer netten Worten und Briefen wir da nix bei raus kommen, wenn überhaupt... :rolleyes:


    Hättest du für die Karte bezahlt kämst du aus dem Vertrag vielleicht wieder raus, alledings müßte man einem dann ja vorhalten den Netzempfang vorher nicht selbst mal kurz überprüft zu haben. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Da irrst Du Dich.
    ...
    Wenn das nicht der Fall ist, gibt es keine einzuhaltenden Spuren und der eng Abbiegende hat keinerlei irgendwie einzuhaltende "Spurpflicht".


    Und da scheinst du dich zu irren!
    Und das steht doch auch so in dem von dir verlinkten Urteil drin:

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    BGH


    Dabei ging es aber um markierte Abbiegespuren.
    Selbst da gab es letztinstanzlich eine Haftungsteilung.


    :confused:
    Wir reden hier doch die ganze Zeit von markierten Abbiegespuren (vor der Kreuzung) und genau so vielen (markierten) Fahrspuren nach der Kreuzung!?
    Sollten die Fahrspuren auch im Kreuzungsbereich markiert sein sind wir ja einer Meinung, aber alles andere kann man nicht so pauschal sagen!
    Grundsätzlich läuft es wohl ja immer wieder auf §1 Abs 2. STVO raus, womit der jeweilige Einzelfall zu berücksichtigen wäre.
    Aber eine generelle freie Spurwahl hat das BGH ja eben verneint!

    Zitat

    Auch wenn an der Haltelinie der Kreuzung bzw. Einmündung Fahrbahnmarkierungen und Richtungspfeile enden und nicht über den Kreuzungsbereich in die Straße, in die abgebogen wird, fortgeführt werden, besteht demzufolge zwischen den übereinstimmend mit den Richtungspfeilen vor der Einmündung mehrspurig nach rechts eingeordneten Fahrzeugen grundsätzlich kein Vorrang des am weitesten rechts eingeordneten Fahrzeugs.


    Quelle: obiger link


    Oder habe ich als Nicht-Jurist da jetzt was total falsch verstanden?


    Und wo liest du die Haftungsteilung raus?

    Das:

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Würde sagen ja, ohne es zu wissen. ;)


    bezog sich eigentlich auf das:

    Zitat

    Original geschrieben von 31509
    ... wenn ich einige Jahre später entsprechend verdiene muss ich den Betrag dann zurückzahlen?


    ;)
    Trotzdem sollte sich diese Frage:

    Zitat

    Original geschrieben von 31509
    mir geht es um das Vermögen der Verwandten (Kinder), nicht des pflegebedürftigen, und was mit einem zuvor anteilig überwiesenen Erbe der jetzt pflegedürftigen?


    Ja eigentlich mit meinem zweiten Zitat trotzdem erledigt haben, oder?
    Zuerst das Vermögen des Pflegebedürftigen und evtl. Partners (eigentlich logisch), dann dessen Kinder, dann Enkel usw...
    Das Erbe dürfte da keine Rolle spielen (im Sinne von wird auch hinzugeuzogen).
    SO würde ich jetzt mal vermuten!

    Zitat

    Original geschrieben von 31509
    wird diese Entlastung aufgrund des zu gringen Gehaltes wie ein Darlehen auf Seite des Staates betrachtet - sprich wenn ich einige Jahre später entsprechend verdiene muss ich den Betrag dann zurückzahlen?


    Was passiert mit existierendem (angelegtem) Vermögen? Kann dies hinzugezogen werden?


    Würde sagen ja, ohne es zu wissen. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von igel-online Dem zukünftigen Bewohner steht ein Schonvermögen in Höhe von 2.600 € zu. Alles darüber hinaus ist zur Deckung der Heimkosten einzusetzen. Zum Vermögen gehören Immobilien, Sparbücher, Sterbe- und Lebensversicherungen etc.. Die laufenden Einkünfte (in der Regel Witwenrente, Altersrente, vielleicht aber auch Mieteinnahmen etc.) sind natürlich ebenfalls zur Deckung der Heimkosten einzusetzen.


    Noch Fragen? ;)

    Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
      FAIL: Eindeutig ein Captain Picard single facepalm!


    Gleich mal gegooglet, den Ausdruck kannte ich noch nicht! ;)
    Ist aber mindestens genauso gut wie FAILs Signatur! :D

    Zitat

    Original geschrieben von PRIZMA
    ...aber warum sollte man sich dort begrüßen?
    ...Weil man sozusagen im selben Boot sitzt ;)?


    Wenn ich in einen Bus oder einer Straßenbahn einsteige, begrüße ich auch nicht erstmal lauthals die versammelte Menge.


    Oder wenn ich in ein Kaufhaus gehe schreie ich auch nicht ein fröhlisches Hallo heraus.


    So würde ich das auch sagen! Ist einfach "höflich"


    Wenn du im Zug in ein Abteil kommst, oder in so eine "4er Sitzgruppe" und da sitzt schon jemand, dann grüßt man sich doch auch, oder? ;)


    Lustig wärs ja mal, im Kaufhaus das Mikro an der Kasse schnappen und sich erst mal vorstellen und allen noch einen schönen Tag wünschen... :D

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Solange keine Markierung vorhanden ist, darf man abbiegen (nach links oder rechts).


    Zitat

    Original geschrieben von rob251
    Wenn Du rechts abbiegen willst, musst Du Dich rechtzeitig so weit rechts wie möglich einordnen ( § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO).


    :confused:


    Muß eigentlich ja doch erlaubt sein, sonst würden alle Mehrspurigen Abbiegestraßen ja keinen Sinn machen, weil die eine Spur ja immer "leer" bleiben müßte!?