Beiträge von eisi

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    Original geschrieben von Janny82
    Bitter, da schleppst du als Einzelunternehmer, ohne ordentliches Impressum, die Phones fast einzeln über die Grenze und verdienst am Ende vielleicht keine 10Euro je iPhone und musst dir dann die ganzen böse Briefe und Mails antun.
    Am Ende darfste dann noch alles versteuern. Lohnt sowas?


    Fehlt da der smiley oder finde ich die Ironie nicht? :confused:


    Michbob:
    Frag doch mal nach Abholung? ;)

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    Original geschrieben von stanglwirt
    hü? man fährt rechts schneller als links, weil rechts einfach weniger autos auf gleicher strecke sind. ändert aber nix daran, dass man sich dadurch an den anderen "vorbeimogelt".


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    Original geschrieben von Qoo2
    Wie gestaltet es sich denn wenn ich in 3km von der Autobahn abfahre.
    Die Auotbahn ist dreispurig, links und mitte sind verstopft, während rechts beinahe frei ist. Darf ich dann rechts fahren wie ich will? (Also natürlich der vorgeschriebenen Geschwindigkeit angepasst, zB 120 km/h)


    Ich bin der Meinung, daß ich das (grundsätzlich) nicht darf!
    Sinnvoller (und richtiger) ist es IMHO nach rechts rüber zu fahren, und nicht zu überholen! Also maximal gleiche Höhe mit dem zuletzt vor einem gefahrenen Fahrzeug! Kommt dann das Hindernis auf der eigenen Fahrspur fährt man einfach wieder nach links rüber.
    Manche wachen dabei auf und lassen schnellere Fahrzeuge vorbei. Viele haben halt einfach Angst, nicht mehr von rechts raus zu kommen!

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    Original geschrieben von stanglwirt
    beim einfädeln bei fahrbahnverrengung /baustellen
    ...
    spätestens wenn man dann aber das ende sieht, sollte man fairerweise rüberwechseln.
    da ist es dann aber genauso "assi" bis ganz vorne an den anderen vorzupreschen um sich dann beim nächstmöglichen, der nicht aufpasst, reinzuquetschen.


    Sorry, das ist nicht nur Quatsch und schon gar nicht "assi", sondern Vorschrift und nennt sich Reißverschlussverfahren!


    (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).


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    Original geschrieben von stanglwirt
    ... die vollgestopfte abbiegespur umgehen, indem man die geradeaus spur bis ganz nach vorne fährt und dann auf die abbiegespur wechselt. das wäre platztechnisch genauso optimal, ist aber genauso assi und lässt die schlange im gesamten verlangsamen.


    DAS wär "assi" und falsch, da deine (Geradeaus-)fahrspur ja nicht plötzlich endet! ;)

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    Original geschrieben von stanglwirt
    es bleiben letztendlich 50 autos die durch eine spur müssen, egal ob 50 autos in einer spur stehen oder 25 in der einen und 25 in der anderen. wenn nun 25 autofahrer auf die autofahrer die von rechts kommen, aufpassen müssen, dauert das nunmal länger als wenn die schlange der reihe nach "abgearbeitet" wird.


    Das ist ein großer Irrglaube!!
    Beispiel:
    "Ständige" Verengung auf einer Autobahn (also keine Baustelle, sondern lediglich von drei auf zwei Spuren, da die Autobahn ab dieser Stelle einfach nur noch zweispurig weitergeführt wird).
    Jetzt kommt meinetwegen das erste Schild 600m vor der Verengung, dann noch mal bei 400m und bei 200m. Alles gut einsehbar.
    Wann fährst du rüber? (Zähfließender Verkehr vorrausgesetzt - bei freier Bahn "musst" du ja eh immer so weit wie möglich rechts fahren) Bei 600m? Bei 400m?
    Deiner Definition nach schon, oder?
    Aber das ist erstens falsch, und zweitens hätte man sich dann ja die weiteren 600/ 400m Autobahn ja sparen können zu bauen, oder? ;)
    So verteilt sich die gleiche Verkehrsmenge auf mehr Fläche! Ergo entsteht kein so langer Stau!

    Ich kann dir nicht mehr sicher sagen ob dort wirklich geparkt werden durfte, meine aber schon. Der positive Nebeneffekt ist ja auch der, daß alle langsamer und vorsichtiger fahren, da die Fahrbahn nicht komplett einsehbar ist.
    Ich meine auch, daß ich in dem Fall eben nicht den Gegenverkehr hätte durchfahren lassen müssen, da ich erstens das Hindernis als erster erreicht habe, mehr als die Hälfte des Hindernisses schon hinter mir hatte und ich den Gegenverkehr schlicht nicht habe sehen können! (War in ner 30er Zone, also nicht wirklich gefährlich das ganze)
    Grundsätzlich hast du natürlich recht, derjenige, auf dessen Seite sich ein Hindernis befindet hat zu warten!


    Siehe auch hier (allerdings schon 5 Jahre alt):
    http://archiv.ferner-alsdorf.de/article33.html
    Punkt 1!

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,
    ich würde mich erst mal erkundigen, ob die nicht schon verjährt ist.
    ...
    Ich streite mich gerade mit meinem Vermieter auch deswegen rum.


    Mal abgesehen davon, daß deine Idee in dem Thread gar nicht mal so neu ist ( :D ), was gibts denn da zu streiten (wenn die Sachlage klar ist)?
    Er will Geld, du bezahlst nicht, fertig! Oder hat er noch Kaution von dir?

    Eine ähnliche, wenn auch nicht so "gefährliche" Situation:
    Ich fahre mit einem Sprinter in ein Wohngebiet (Schild: "Nur für Anlieger") um etwas abzuliefern. In einer leichten Kurve wird auf (m)einer Seite geparkt 5-6 Autos), so daß ich auf die Gegenfahrbahn ausweichen muß. Hinter mir folgen weitere PKW. Jetzt kommt mir ein Auto entgegen (ich befinde mich schon lange auf der Gegenfahrbahn).
    So weit so gut und eigentlich kein Problem. Der PKW müsste ja nur kurz anhalten (auch wenn das "Hindernis", bestehend aus den 5-6 PKW auf meiner Seite ist, ich jedoch zuerst "im" Hindernis bin – und ihn gar nicht vorher sehen konnte wegen der Kurve) - tu er jedoch nicht.
    Der Fahrer hält also etwa 2m, direkt vor meinem Sprinter und regt sich tierisch auf. Er ist dabei so laut, daß ich ihn trotz geschlossener Fenster und Musik verstehen kann! "Das ist ein Wohngebiet!, Nur für Anlieger!" etc. pp.
    Auf die Idee 3m rückwärts zu fahren kommt er natürlich nicht... :rolleyes:
    Das Bild daß der gute dabei abgab war so köstlich, daß ich mich einfach nur schlapp gelacht habe im Auto! :D
    In aller Ruhe (man muß ja sehr vorsichtig sein, bei 6,5m Länge...!) sind wir (ich und die beiden PKW hinter mir) dann 20m Rückwärts gefahren, damit der immer noch schimpfende PKW Fahrer sein Recht bekam und seine Fahrt fortsetzen konnte!


    Das muß man sich echt mal vorstellen!


    Natürlich hätte ich auch wutentbrannt aussteigen und ihn aufklären können, einfach (auch) stehen bleiben, oder was weiß ich, aber das ganze war mir erstens zu blöd und zweitens wars einfach nur sau komisch!


    Ergo:
    Einfach mal (vielleicht auch nur innerlich) drüber lachen, „wissen“ dass der andere ein Idiot ist und eben nicht im Recht, und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen! :top:

    Ist aber doch so!?
    Die ersten beiden Antworten sind in typischer TT-Manier: "erst mal druff"!
    Dann kommt fast nur Quark! :rolleyes:
    Mein erster Gedanke war auch der mit der Verjährung! Da war doch mal was mit einem Jahr...!? :confused:
    Da würde ich als erstes mal nachhaken! :top:

    Zitat

    Original geschrieben von seby
    Die Forderung dürfte verjährt sein, siehe § 556 Abs. 3 BGB.


    Was könnte damit gemeint sein:
    "...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten." ?

    Zitat

    Original geschrieben von katinkamaus
    Würdet ihr in der Küche eher Fliesenlaminat oder gleich Linoleum auslegen? ...
    Meine Vermieterin empfiehlt Fliesenlaminat, der Handwerker empfiehlt Linoleum...


    Ich wäre auch für Linoleum, am Stück!
    Wir haben Klicklaminat in der Küche, vergiss es! Einmal fällt die was runter (Topf, Besteck...) und schon ist die entsprechende Platte ruiniert. Mal ganz davon abgesehen, dass man immer aufpassen muß wegem Wasser! Und das in der Küche... :rolleyes:


    By the way:
    Was ist "Fliesenlaminat"? Laminat was aussieht wie Fliesen? :D