Beiträge von eisi

    Ich weiß nicht wie das genau ist, könnte mir aber vorstellen daß die Steuern und Gebühren von denen die bei einem "normalen" Flug bezahlen musst hier bei miles-and-more etwas "abweichen". Somit ist das kaum direkt vergleichbar.
    Kurzstrecken sind eher unrentabel, das ist schon richtig. Für einen direkter Vergleich würde ich die Buchung einfach auf der Homepage durchspielen und mich nach dem Endpreis richten und diesen Vergleichen.
    Ich habe beispielsweise für einen Flug nach GranCanaria ~100€ an Steuern und Gebühren zusätzlich zu den Meilen bezahlt. Ein "normaler" Flug hätte mich (so kurzfristig) locker 500€ gekostet! Somit hat es sich schon "rentiert".


    Was mich jetzt aber auch noch interessiert hätte wie man Paybackpunkte in Meilen umwandelt...!? Bisher kannte ich nur VF Stars ind Payback... ;)

    Re: Re: Re: Elle + DVD-Player


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Bei uns ist heute die erste "Elle" angekommen - ohne Begleitschreiben und ohne DVD-Player.
    Das Heft besteht zu gefühlten 150% aus Werbung .


    Dito, bei mir das gleiche.
    Habs gar nicht erst gewagt rein zu schauen und das Heft direkt an meine Freundin weitergereicht... :D

    Zitat

    Original geschrieben von blackSHARK
    An Alle "Bravo für Rentner"-Besteller. Ich hatte ja ein Abo in die Matador tauschen lassen. Die Rechnung kam dann irgendwann auchmal. ;)
    Grüße


    War die Höher als die der "Melodie"?
    Sonst würde ich da gleich mal zum Hörer greifen... :D

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Schon die neuen 5.00 Firmware drauf? Damit sollen einige BT-Probs behoben worden sein!


    Bringt (bei mir) rein gar nix. :(
    Aber auch das 6310i schafft keine Verbindung zu dem sche*** Headset!? Mistding blödes... :mad:
    Jetzt wird noch der neo getestet, dann fliegts endgültig in die Ecke...

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Der Preis der zurückzusendenden Sache spielt als einer der vier Faktoren ...


    Zu deinem Fall: Wenn Folgendes "Paketversandfähige Waren sind bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei." die einzige Auferlegung geblieben ist, sehe ich neben einem katastrophalem Satzbau auch keine wirksame Auferlegung nach der neuen gesetzlichen Regelung seit 12/2004.


    Dem Unternehmer kommt es scheinbar nur auf den Wert der Bestellung (der bei dir ja scheinbar über 40€ liegt) an, und nicht auf den Preis der zurückzusendenden Sache. Dann kann er bei einem Preis der zurückzusendenden Sache <=40€ mangels wirksamer Auferlegung für diesen Fall auch nicht Ersatz der Rückversandkosten verlangen...


    Kapiert, danke!
    ...
    Hmm...
    Bei dem Artikel den ich bestellt habe steht allerdings:

    Zitat

    "Paketversandfähige Sachen sind ab einem Warenwert von 40 Euro auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei einem Warenwert von unter 40 Euro trägt der Käufer die Versandkosten, die durch die Rücksendung entstehen."


    Welche Aussage gilt dann? Eher die beim Artikel direkt würde ich sagen, oder?
    Ergo: Pech gehabt!? ;)


    Hast auch noch nen Tipp zu meinem zweiten "Problem"...!? :top:

    Ein Kumpel und ich haben beide Probleme mit dem BT!
    Er beim Versuch es mit seinem Blaupunktradio mit FSE zu verbinden, ich dabei es mit dem Headset (Peter Jäckel Universal) zu verbinden.
    Hat das noch jemand?
    Oder gar nen Tipp für uns...!? :top:

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Vorweg: Ob Widerrufs- oder Rückgaberecht kann man so einfach nicht sagen, da müsstet du schon zum Shop des Verkäufers verlinken.
    ...
    Da in deinem Fall wohl ein Teilwiderruf des Kaufvertrags vorliegt (der nach überwiegender Ansicht an sich zulässig ist) muss bezgl. der Rücksendekosten nur der Preis der zurückzusendenden Sache betrachtet werden. Dieser ist <40€. Wenn dir der Unternehmer die Rücksendekosten vertraglich auferlegt hat, und die angekommene Sache der bestellten Sache entspricht, heißt es also zahlen.


    Seit dem 2.12.04 ist das im Gesetz eindeutig und zu Recht auch derart geregelt. Vorher orientierte sich das Gesetz am Wert der Bestellung. Also haben einige Schlaumeier ihr 3,99€ Produkt, welches sie von Anfang an nur 14 Tage nutzen wollten mit einer 36,02€ Sache kombiniert, um sich um die Rücksendekosten zu drücken.


    Thema unversicherte Rücksendung ist klar, macht Sinn so...


    Shop gesucht? bitteschööön ;)


    Ich stimme dir in deinen Ausführungen ja zu was die "Gerechtigkeit" anbelangt, aber wie ich das (im Finanztest) gelesen und auch verstanden habe ist es eben gerade nicht so daß der Warenwert eine Rolle spielt!
    Wundern tu ich mich allerdings auch, denn im BGB steht es genauso drin wie du es auch geschrieben hast (und nur gerecht dem Händler gegenüber ist).


    Oder meinest du, daß nur bei Vorkasse und einem Warenwert über 40€ die Abwälzung der (Rücksende-)Versandkosten auf den Käufer nicht möglich ist!? Passt dann aber imme rnoch nicht mit dem zusammen was ich gelesen habe, oder steh ich irgendwo auf dem Schlauch...!? :confused: :D


    Edit:
    Gleich noch ne (andere) Sache hinterher... :rolleyes:
    Hab das da bestellt. Zu meiner Überraschung kam ne Ledertasche (ob die Original ist sei mal dahingestellt... :rolleyes: ) die zum 8210 u.ä. passt, aber natürlich nicht zum 6310i wie ichs gerne gehabt hätte, und wies auch in der Überschrift steht...!
    Daß sich die Überschrift und die Beschreibung der Sache unterscheiden hab ich natürlich leider zu spät bemerkt...
    Gleiche Frage:
    Rücksendekosten zu tragen oder nicht? (Entspricht die gelieferte Sache denn überhaupt der Bestellten...?)
    Und muss ich bei einer erneuter Lieferung (einer Tasche passend für ein 6310i) wieder Versandkosten zahlen (die 3,90€ betragen und dann für 70ct unversichert versendet werden übrigens... :rolleyes: :mad: )