Beiträge von eisi

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    Original geschrieben von herold
    Der hier ist gut:


    Du hast aber schon Threadtitel mit deinem link verglichen, oder? :rolleyes::D


    BTT:
    Suche einen 24" (oder etwas größer) der hauptsächlich als PC Monitor dienen soll, aber ab und zu auch mal als Zweitfernseher. Daher sollte er möglichst DVB-C integriert haben!
    Jemand Tipps? :top:


    Ich korrigiere meine Aussage von oben etwas:
    So einfach ist es natürlich nicht zu bescheinigen, daß der Schaden vor über acht Monaten entstanden ist. Grundsätzlich kann man aber schon sehen, oder der Unfall erst passiert, also "frisch" ist, oder ob schon länger her und drunter bereits alles verrostet...


    Ihr müsst mittels Gutachten aber auch gar nicht nachweisen daß der Unfall vor eurer Zeit entstanden ist, sonder nur daß er einen Unfall hat(te)! Ihr sagt vor Gericht ja schließlich aus, daß er in eurer Zeit keinen hatte, fertig.
    Hilfreich ist auch immer den Vorbesitzer (steht ja im Brief) zu kontaktieren! Wahrscheinlich hat er den Wagen mit Unfallschaden dem Händler auf den Hof gestellt und sich nen anderen dort gekauft. Der Händler (oder ein "Gehilfe" dessen), oder ein Zwischenhändler vorher haben den Wagen wieder halbwegs zurechtgedengelt, fertigt ist die Sache.


    Dazu würde ich an Hand einiger typischer Verschleißteile einfach mal direkt den Fordhändler fragen! Der sollte dir doch ganz genau sagen könne wie hoch die Unterschiede sind!
    ;)

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    Original geschrieben von Gärtner12
    Was kann ich jetzt tun?


    Erst mal nicht in Panik verfallen und am besten gleich den nächsten Fehler machen ("Panda abstoßen") :rolleyes:
    Wie oben geschrieben: Zuerst zum Händler und dann zum Anwalt! :top:


    Sag mal, dir klebt entweder das Pech wirklich an den Füßen, oder du bist blind! :D


    Das es sich aber nicht um ebay handelt ( ;) ) will ich gerne was dazu sagen, da es nem Kumpel vor nicht allzu langer Zeit ähnlich ging, auch wenn es eigentlich nicht in diesen Thread gehört! --> Suche beenutzen!


    1. Kann "man", nur nicht du, sondern nur ein Gutachter. "Besser" wäre es natürlich wenn ihr noch in den 6 Monaten Gewährleistung gewesen wärt. Aber egal.
    2. Zuerst mit dem damaligen Verkäufer sprechen, mal schauen was der zu den Vorwürfen sagt. Ich könnt zur Sicherheit ja auch noch mal in ner anderen Werkstatt vorbeischauen, damit die den Verdacht des Händlers bestätigen/ widerlegen. Danach ab zum Anwalt! V.a. wenn der Händler nicht einlenkt, und ihr euch nicht "so" einigen könnt! Alles andere bringt nix!!
    3. Jap, das kann es. Meistens knicken die Händler aber irgendwann ein, v.a. wenn du offensichtlich im Recht bist und es durchziehen willst/ wirst...!
    4. Wenn dann unter die Privat, das sollten dir aber die Versicherungsbedingungen (oder dein Versicherungsmensch) sagen können.


    Viel Erfolg!
    :top:

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    Original geschrieben von ottto
    Sei froh, dass es nicht um das ging, was ich beim Lesen des Thread-Titels vermutet hatte: Fliessgeschwindigkeit in Rohren - laminare und turbulente Stroemung und so schoene Sachen! ;)


    An genau sowas dachte ich auch erst! Und war gedanklich schon wieder in meinen Thermodynamikvorlesungen... :eek: :rolleyes::D

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    Original geschrieben von BJ.Simon
    Anmerkungen: ich kann preiswerter von München über Frankfurt nach Boston fliegen als Frankfurt direkt Boston, trotz gleichem Flug und Termin.


    Kannst du den ersten Teil des Fluges nicht einfach verfallen lassen? Oder gibts das dann Schwierigkeiten mit dem Gepäck?
    Kenn mich damit zu wenig aus, hab es aber schon mehrfach gehört. Allerdings bezog sich das IMHO auf den letzten Teil eines Fluges.

    Zitat

    Original geschrieben von xpop
    Aber mit dem "Vorheriger Absprache" die ganze Sache wieder aufgeweicht. Da warst Du für mein Empfinden nicht konkret genug.


    Sehe ich nicht so.
    Ob "vorherige Absprache" bedeutet (schon) "vor Kauf" oder (erst) "vor Versand" ist doch eigentlich egal.
    Das Ding kann (notfalls) Versand werden, dazu bedarf es aber einer Absprache, die sich eben gerade auch auf die Höhe der Versandkosten bezieht.
    Wenn mir als Käufer die Höhe der Versandkosten egal ist, kann ich ja erst kaufen und dann die Absprache bzgl. der Höhe der Versandkosten treffen.
    Wenn sie mir nicht egal sind, dann frage ich eh vorher... ;)


    So what!?


    Es ist für mich nirgends erkennbar daß der Versand (bzw. dessen Kosten) im Auktionspreis inkl. ist, ganz im Gegenteil: "...die Kosten werden gesondert mitgeteilt." ! (Und das steht sowohl direkt unter der Auktion, als nochmals extra im ebay Reiter "Versand- und Zahlungsmethoden"!)


    Schon alleine der gesunde Menschenverstand sollte einem das ja sagen! Aber damit ist heute ja nicht mehr so weit her... :rolleyes: