Ich muss das auch nochmal hochholen, aus aktuellem Anlass .
Ich werde mir morgen einen (anderen) Wagen von einem Fähnchenhändler anschauen und eine Probefahrt zu einer befreundeten Kfz-Werkstatt machen.
Der Händler hat heute bei einer kurzen Besichtigung schon gleich gemeint, er würde den Wagen nur als "Bastlerfahrzeug" ohne Garantie usw verkaufen. Wenn 500m hinter dem Tor der Motor verrecken würde, wäre das mein Problem (weisss du Kollega...
)
Meine Frage dazu:
Unter welchen Voraussetzungen kann der Händler die Gewährleistung wirksam ausschließen!? Geht das denn überhaupt ? Stichwort: Bastlerfahrzeug.
Mir geht es nicht darum mich bei einem 10 Jahre alten Auto mit und für jeden Scheiss abzusichern, aber ins Messer laufen würde man ja auch nur ungern... ![]()
Ich habe mal ein wenig gegoogelt und bin bei genau diesem Thema (Bastlerfahrzeug steh im Kaufvertrag) zu keinem eindeutigem Ergebnis gekommen.
booner?
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Man könnte dem ganzen Stress natürlich entgehen, allerdings ist der Preis für den Wagen eigentlich mehr als fair, so daß ich noch nichtmal groß handeln würde. Vorausgesetzt natürlich die Karre ist halbwegs in Ordnung...
Vielleicht kurze Stichpunkte, was z.B. im Kaufvertrag drinstehen sollte (Onlineanzeige liegt ausgedruckt neben mir, Stichwort: zugesicherte Eigenschaften), und was besser nicht...
Wäre euch für eine schnelle Antwort sehr Dankbar!
Gruß
Eisi