Beiträge von eisi

    Zitat

    Original geschrieben von hien
    Ja, dachte ich auch, außerdem sollte man bis jetzt Studentenvertrag nur in O2 Shop abschließen können. Aber die Antwort hab ic bekomen: "ja, schicken Sie uns die Studienbescheinigung zu, wir werden für Sie den Vertrag umstellen."


    Ob umstellen auch geht kann ich nicht sagen, ich hab aber auch ganz normal über die Hotline verlängert. Fax inkl. Studibescheinigung, fertig! :top:
    Grüße

    Update:

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Was wäre denn eine gute *kostenlose* Alternative zu der O2 Benachrichtigung!?
    Ich nutze GMX mit Filter, so daß nur bestimmte emails an O2 Weitergeleitet werden, über die ich dann informiert werde.
    Jetzt suche ich ne Alternative...!?
    Thanx
    Eisi


    Gibbet da schon Neuichkeiten...!?
    Also ne kostenlose sms Benachrichtigung von "waweißichwem" bei Emaileingang!? Kann doch nicht sein, daß nur O2 diesen Service angeboten hat!?
    Grüßles

    Hallo zusammen!


    Zum Verkauf steht ein Motorola V600 inkl. Bluetooth-Headset HS 801 aus Vetragsverlängerung von O2, somit keine Brandings (wie bei D2...)!
    Alles nagelneu, unbenutzt und Originalverpackt! Rechnung wird natürlich mitgeliefert!
    Preisvorstellung: VB 200.- €
    (Bei 200.- € leg ich auch noch die O2 Tasche mit bei! Ist besser als ich gedacht hätte!)
    Angebote per PN oder Email: e.i.s.i. (ät) gmx.de


    Grüße
    eisi


    Edit: Preis auf 200.-€ korrigiert...


    Das widerspricht zwar dem geltenden Rechtsfahrgebot, ist aber absolut meine Meinung! Solange man niemanden behindert (und auch wirklich nur solange!) sollte man durchaus in der Mitte oder auch links fahren dürfen! Einfach weils sicherer für alle ist! Wenn dann wirklich ein noch schnellerer auftauchen sollte kann man ja immer noch rechts rüber! Also, wo ist das Problem!?
    Grüßles

    Re: DUO - 1 umstellen 1 lassen ?



    Würd mich auch interessieren!!
    Außerdem:

    • Wenn ich nen Duo umstelle/ verlängere oder wie auch immer, bekomm ich dann 2 "tolle" Taschen?
    • Bekomm ich 2x100 sms für 3 Monate dazu? Oder war das nur bei Online Verträgen...!? Verwirrung³
    • Wie hoch ist die GG Befreiung!? 3 Monate, klar, also insgesamt 30.-€oder nur 15.-!?
    • Diesen Aktions Tarif "Genion Online ohne Handy mit 5.-€ Mu und 125sms gibb ett nimmer, oder!?


    Man muss ja wissen was am besten tun mit 2 Schubladenverträgen, die man vergessen hat zu kündigen... :mad: :rolleyes:
    Thanx
    Eisi

    Wie Stefan schon geschrieben hat kann man das nicht pauschalisieren. Es spielen zu viele Faktoren eine Rolle.
    Allerdings kann das schon ne ordentliche Summe sein, die Frage ist nur was "die Welt" halt für jeden ist ;)
    Als Hausnummer seinen mal ~1% von der garantierten Auszahlungssume genannt.
    Gruß


    Noch besser ist, daß das auch für "alte" PSMS Tarife zu gelten scheint!! Also max 300sms für 3 Monate...! Das gibt ja fast sowas wie nen WAP-Daumen... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Und darunter darfst du dir jetzt noch eine schnelle kleine, unlesbare Laufschrift vorstellen mit dem Text "für nur 2,95 Euro monatlichen Aufpreis"
    ;):D


    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Ja, ...wenn Du kein Bock auf den ganzen "SoKü-Stress" hast, bestell dir das eMail Pack und überweise am besten noch 5€ extra. Damit kann o2 dann einen Mitarbeiter einstellen, der sich noch mehr Sachen ausdenkt, die kostenpflichtig werden.


    Ihr seid ja sooo gemein...! :mad: :D
    Nee, im Ernst! Ich will weiterhin nen KOSTENLOSEN Service haben! Ob der von O2 oder sonst wem kommt ist mir wurscht, hauptsache ich bekommen ihn auf meine O2-Nummer...! ;)

    Etwas OT:
    Was wäre denn eine gute *kostenlose* Alternative zu der O2 Benachrichtigung!?
    Ich nutze GMX mit Filter, so daß nur bestimmte emails an O2 Weitergeleitet werden, über die ich dann informiert werde.
    Jetzt suche ich ne Alternative...!? Hab nämlich irgendwie keinen Bock auf diesen ganzen SoKü-Stress... Jemand ne Idee!? (Ach ja, E+ ist nicht wirklich ne Alternative, da es sich bei mir dabei eigentlich nur um einen Schubladenvetrag handelt...) ;)
    Thanx
    Eisi

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Mag sein, daß manche Dinge in der STVO nicht mehr ganz aktuell sind, aber das Rechtsfahrgebot an sich gehört noch zu den Dingen, die man am ehesten nachvollziehen kann, und daher sollte man sich auch dran halten. Nur weil ich ein Gesetz oder eine Verordung unsinnig finde, kann ich damit noch lange nicht begründen, daß ich mich nicht dran halte.


    Natürlich nicht! Dann hätten wir ja bald Anarchische Zustände! Um Gottes
    Willen!
    Sicherlich ist das Rechtsfahrgebot ein Nachvollziehbares Gebot, an das sich jeder halten sollte , aber genau da ist doch das Problem! Es halten sich eben nicht alle dran! Also warum nicht so wie die Richter auch mal ein Gebot eitwa freier auslegen!? Natürlich geht das nicht immer,s chon klar, aber im Endeffekt dient es doch nur der Sicherheit aller!? Ich beziehe mich ausdrücklich nur auf JoPis geschilderten Fall!!

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Um mal ein etwas überzogenes Vergleichsbeispiel zu bringen:
    Einer steht vor Gericht, weil er seine Schwiegermutter erschossen hat. Kann der dann begründen, daß er das Gesetz, daß man keinen Umbringen darf unsinnig findet, und wird dann freigesprochen?


    Stimmt, das ist überzogen und zwar völlig! Hat mit dem Beispiel nichts, aber auch gar nichts zu tun! Und nur weil man etwas unsinnig dindet, sich evtl. darüber hinwegsetzt, heißt das doch noch lange nicht, daß man nicht bestraft wird!? Wenn du die ganze Zeit in der Mitte der Autobahn fahrend erwischt wirst, bist genauso dran wie jeder andere Linksfahrer auch, DAS sollte einem schon bewusst sein... Und wenn du genau liest, dann hab ich vorgeschlagen mittig zu fahren, und wenn es erforderlich ist (weiter) nach rechts auszuweichen! Also verhälst dich quasi nur so ein bisschen falsch... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Die Aussage, daß einzelne Teile der STVO veraltet sind, reicht Dir aus, um links zu fahren, über Rote Ampeln zu fahren, mit 120 vor der Schule durchzurauschen...


    Zum Mittig fahre ja! Wenn ich über 150 drauf habe! Von den anderen, sorry, hirnrissigen, Dingen hat niemand etwas gesagt! Also: :cool: bleiben!

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Einzelne Teile der STVO mögen überholt sein, aber damit ist die STVO noch lange nicht hinfällig. Und solange die gilt, muß man sich eben dran halten, ob es einem passt, oder nicht.


    Stimmt! Aber wer hält sich schon immer an alles!? Wirfst du den ersten Stein!? Eben. Wenn sich alles dran halten würden, dann würden wir diese Disskussion ja auch gar nicht führen! ;) Und um es nochmals zu sagen: Ich halte ist dem konkreten Fall für eine Erhöhung der Sicherheit aller! Nicht mehr und nicht weniger! Ich glaube nicht daß es der Sicherheit dient wenn man mit 120 an nder Schule vorbeibrettert... :rolleyes:
    Vielleicht trägt es ja auch zu besserem Verkehrsfluss allgemein bei, zu besserer Stimmung der Autofahrer, was weiss ich denn!? Außerdem halte ich es nicht für eine "grobe drüberhinwegsetzung", sondern wie gesagt für eine Auslegungs- und Sicherheitssache!
    Und jetzt druff... :D