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Original geschrieben von Brainstorm
Mag sein, daß manche Dinge in der STVO nicht mehr ganz aktuell sind, aber das Rechtsfahrgebot an sich gehört noch zu den Dingen, die man am ehesten nachvollziehen kann, und daher sollte man sich auch dran halten. Nur weil ich ein Gesetz oder eine Verordung unsinnig finde, kann ich damit noch lange nicht begründen, daß ich mich nicht dran halte.
Natürlich nicht! Dann hätten wir ja bald Anarchische Zustände! Um Gottes
Willen!
Sicherlich ist das Rechtsfahrgebot ein Nachvollziehbares Gebot, an das sich jeder halten sollte , aber genau da ist doch das Problem! Es halten sich eben nicht alle dran! Also warum nicht so wie die Richter auch mal ein Gebot eitwa freier auslegen!? Natürlich geht das nicht immer,s chon klar, aber im Endeffekt dient es doch nur der Sicherheit aller!? Ich beziehe mich ausdrücklich nur auf JoPis geschilderten Fall!!
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Original geschrieben von Brainstorm
Um mal ein etwas überzogenes Vergleichsbeispiel zu bringen:
Einer steht vor Gericht, weil er seine Schwiegermutter erschossen hat. Kann der dann begründen, daß er das Gesetz, daß man keinen Umbringen darf unsinnig findet, und wird dann freigesprochen?
Stimmt, das ist überzogen und zwar völlig! Hat mit dem Beispiel nichts, aber auch gar nichts zu tun! Und nur weil man etwas unsinnig dindet, sich evtl. darüber hinwegsetzt, heißt das doch noch lange nicht, daß man nicht bestraft wird!? Wenn du die ganze Zeit in der Mitte der Autobahn fahrend erwischt wirst, bist genauso dran wie jeder andere Linksfahrer auch, DAS sollte einem schon bewusst sein... Und wenn du genau liest, dann hab ich vorgeschlagen mittig zu fahren, und wenn es erforderlich ist (weiter) nach rechts auszuweichen! Also verhälst dich quasi nur so ein bisschen falsch...
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Original geschrieben von Brainstorm
Die Aussage, daß einzelne Teile der STVO veraltet sind, reicht Dir aus, um links zu fahren, über Rote Ampeln zu fahren, mit 120 vor der Schule durchzurauschen...
Zum Mittig fahre ja! Wenn ich über 150 drauf habe! Von den anderen, sorry, hirnrissigen, Dingen hat niemand etwas gesagt! Also: :cool: bleiben!
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Original geschrieben von Brainstorm
Einzelne Teile der STVO mögen überholt sein, aber damit ist die STVO noch lange nicht hinfällig. Und solange die gilt, muß man sich eben dran halten, ob es einem passt, oder nicht.
Stimmt! Aber wer hält sich schon immer an alles!? Wirfst du den ersten Stein!? Eben. Wenn sich alles dran halten würden, dann würden wir diese Disskussion ja auch gar nicht führen!
Und um es nochmals zu sagen: Ich halte ist dem konkreten Fall für eine Erhöhung der Sicherheit aller! Nicht mehr und nicht weniger! Ich glaube nicht daß es der Sicherheit dient wenn man mit 120 an nder Schule vorbeibrettert...
Vielleicht trägt es ja auch zu besserem Verkehrsfluss allgemein bei, zu besserer Stimmung der Autofahrer, was weiss ich denn!? Außerdem halte ich es nicht für eine "grobe drüberhinwegsetzung", sondern wie gesagt für eine Auslegungs- und Sicherheitssache!
Und jetzt druff... 