Zitat
Original geschrieben von SunnyStar
Es geht hier nicht um Dummheit. Der Höchstbietende hat mit seinem Gebot einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen und ist rechtlich verpflichtet, die Ware abzunehmen und zu bezahlen.
Alex.
Mal von Dummheit und ähnlichem abgesehen:
Gab es da nicht mal ein Urteil, nachdem ein Gebot bei Ebay nicht zwingend bindent ist, weil sich ja irgendwelche Heinzelmännchen fieserweise des Accounts bemächtigt haben lönnten um irgend etwas (sinnloses) zu ersteigern um dem Accountbesitzer zu schaden? Hier: natürlich auch noch zu völlig überhöhten Preisen...!?
So *könnte* man nämlich auch argumentieren...!
Mal davon abgesehen, daß unser "Wein"- Harry natürlich recht haben könnte, schließe ich mich trotzdem demichve und BMW, ähh Benz-Driver
an, und denke daß die Sache wohl auf einem Freundschaftsdienst eines Anwaltes beruhen wird und daher eh im Sand verläuft.
Deshalb wir die Schusschi das nochmal für dich zusammenfassen:
"Lieber SunnyStar,
du könntest also:
[list=1][*]erstmal abwarten,
[*]bei weiterer "Drohungen" o.ä. konkreten Hinweisen auf einen drohenden (und wie bereits erwähnt riskanten) Gerichtsprozess immer noch Wandeln,
[*]oder direkt sagen "L***t mich alle am A****", die Regeln eines "ehrbaren Verkaufs über Ebay" berücksichtigen (So mehr oder weniger vom 2.Joe erfunden...
) und diesem Deppen gleich sein Geld wieder geben.[/list=1]
So lieber SunnyStar, jetzt mußt du dich entscheiden!"
"Und ob do wirklich richtig stehst, siehst du leider mal wieder erst, wenn das Licht angeht..."
(Mist, falsche Sendung
)
Bis dahin mal
rechtsfreie Grüße
Eisi