Beiträge von eisi

    Zitat

    Original geschrieben von sascha1010
    ob es die Sache und den Aufwand wert ist,muss ich mal meine Rechtsschutzversicherung fragen.


    Da würde ich mich zuerst mal selber fragen!
    Ein iphone fehlt? Wert ~ 600€? Aber hallo - ganz sicher ist das den Aufwand wert!!


    Zitat

    Original geschrieben von angelo
    Es ist aber in letzter Zeit, hier eigentlich erstaunlich ruhig gewesen.


    Was natürlich daran liegen könnte, daß sparhandy hier seit mehr als einem Jahr nicht mehr aktiv ist! ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ich habe den Verkäufer auch gesagt, dass ich die Bewertung zurücknehme (auch wenn ich im Recht bin, da ich wirklich kein Bock habe, wegen 25 Euro so ein Tamtam zu machen).
    Was mich interessiert: wird das irgendwie polizeilich negativ registriert (auch wenn am Ende nix passiert)?


    Ich würd die nicht zurück nehmen!!
    Da wird abolut nix bei raus kommen!
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß die bei der Polizei ne Anzeige aufnehmen weil einer mit so ner ausgedruckten email angedackelt kommt!
    Und registriert wird da auch nix!

    Aus dem Glaskeramik Thread:

    • User A teilt mit daß sein Kochfeld kaputt gegangen ist ale er bei der Küchenmontage mal drauf gestanden ist.
    • User B: "Bruchfest ist natürlich auch relativ! Wer kocht denn auch normalerweise 85 Liter Suppe?"
    • Antwort User C:
      "Und das auch noch mit Fleischeinlage..."


    :D :top:

    Zitat

    Original geschrieben von polli


    Ich habe das so verstanden das es dieses Fahrzeug auch für "Klasse 3" Inhaber gibt.


    Der BMW C1 darf nur dann mit dem Autoführerschein gefahren werden, wenn es sich um den kleinen (125ccm) handelt und der Fahrer seinen alten 3er (oder den 4er) vor dem 1.4.1980 erworben hat!
    Alternativ wie gehabt 1, 1a, 1b, bzw. bei den neuen nur noch A oder A1.

    Re: Mein Problem


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    So, schreibt er mir heute, dass er eine Strafanzeige wg. Unterstellung falscher Tatsachen und wegen Verleumdung gestellt hat.


    Nur weil du jemandem in einer Email was geschrieben hast, was man unter Umständen, vielleicht als "Unterstellung" verstehen könnte? So ein Quatsch, das interessiert doch kein Schwein! :rolleyes:
    Da wird gar nix bei raus kommen!
    Hunde die bellen... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Nun hat er mich in seiner Bewertung als LÜGNER bezeichnet. Das ist ja auch eine falscher Unterstellung, oder?


    Da würd ich mir eher überlegen ob ich ihn nicht wegen Verleumdung anzeige!
    Aber bis du die Bewertung hast löschen lassen brauchst du ein Gerichtsurteil usw...
    Forget about it!


    Ich würde ihm vorschlagen, daß du die Bewertung wieder löscht, wenn er dir die Kohle zurückerstattet hat, das dürfte das einfachste und billigste sein...! :top:
    Um welche Summe geht es denn überhaupt? Sonst kannst auch einfach so nen Haken dran machen!? ;)