Mist, ich wohn nicht weit genug weg für 10% Rabatt... ![]()
Beiträge von eisi
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Original geschrieben von sascha1010
ob es die Sache und den Aufwand wert ist,muss ich mal meine Rechtsschutzversicherung fragen.
Da würde ich mich zuerst mal selber fragen!
Ein iphone fehlt? Wert ~ 600€? Aber hallo - ganz sicher ist das den Aufwand wert!!ZitatOriginal geschrieben von angelo
Es ist aber in letzter Zeit, hier eigentlich erstaunlich ruhig gewesen.
Was natürlich daran liegen könnte, daß sparhandy hier seit mehr als einem Jahr nicht mehr aktiv ist!
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Alllgemeine Frage:
Taugen diese "Unisize" Dinger was? Werden so ein Verstellrädchen hinten haben, aber macht das auch (Sicherheitstechnisch) Sinn? -
Zitat
Original geschrieben von Sliders
Ich habe den Verkäufer auch gesagt, dass ich die Bewertung zurücknehme (auch wenn ich im Recht bin, da ich wirklich kein Bock habe, wegen 25 Euro so ein Tamtam zu machen).
Was mich interessiert: wird das irgendwie polizeilich negativ registriert (auch wenn am Ende nix passiert)?
Ich würd die nicht zurück nehmen!!
Da wird abolut nix bei raus kommen!
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die bei der Polizei ne Anzeige aufnehmen weil einer mit so ner ausgedruckten email angedackelt kommt!
Und registriert wird da auch nix! -
Aus dem Glaskeramik Thread:
- User A teilt mit daß sein Kochfeld kaputt gegangen ist ale er bei der Küchenmontage mal drauf gestanden ist.
- User B: "Bruchfest ist natürlich auch relativ! Wer kocht denn auch normalerweise 85 Liter Suppe?"
- Antwort User C:
"Und das auch noch mit Fleischeinlage..."
:top: -
Zitat
Original geschrieben von polli
Ich habe das so verstanden das es dieses Fahrzeug auch für "Klasse 3" Inhaber gibt.
Der BMW C1 darf nur dann mit dem Autoführerschein gefahren werden, wenn es sich um den kleinen (125ccm) handelt und der Fahrer seinen alten 3er (oder den 4er) vor dem 1.4.1980 erworben hat!
Alternativ wie gehabt 1, 1a, 1b, bzw. bei den neuen nur noch A oder A1. -
Re: Mein Problem
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
So, schreibt er mir heute, dass er eine Strafanzeige wg. Unterstellung falscher Tatsachen und wegen Verleumdung gestellt hat.
Nur weil du jemandem in einer Email was geschrieben hast, was man unter Umständen, vielleicht als "Unterstellung" verstehen könnte? So ein Quatsch, das interessiert doch kein Schwein!
Da wird gar nix bei raus kommen!
Hunde die bellen...
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Nun hat er mich in seiner Bewertung als LÜGNER bezeichnet. Das ist ja auch eine falscher Unterstellung, oder?
Da würd ich mir eher überlegen ob ich ihn nicht wegen Verleumdung anzeige!
Aber bis du die Bewertung hast löschen lassen brauchst du ein Gerichtsurteil usw...
Forget about it!Ich würde ihm vorschlagen, daß du die Bewertung wieder löscht, wenn er dir die Kohle zurückerstattet hat, das dürfte das einfachste und billigste sein...! :top:
Um welche Summe geht es denn überhaupt? Sonst kannst auch einfach so nen Haken dran machen!?
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Re: Brief vom RA nach negativer Bewertung
ZitatOriginal geschrieben von vmac
...habe den Verkäufer negativ bewertet - und zwar meiner Meinung nach mit einer sachlichen und beweisbaren
Bewertung.
Die da lautete...?
Ach ja: Welcome! :top:
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Hmm, ok, so hab ich das noch nicht gesehen.
Das ist dann ja fast ne Marktlücke, Paybackpunkte statt auszahlen über ebay verscherbeln, damit sich die Gestressten rechtzeitig nen billigen Flug buchen können...!
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Zitat
Original geschrieben von kaputer
Ein T-Shirt Kühlschrank
Kannst davon mal ein Foto posten?
Stell ich mir in etwa so vor...:
