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Original geschrieben von der.kleine.nick
meco
Danke, das klingt stimmig. In meinem Fall wurde der Anschluss geschaltet und die Schaltung von der Telekom bestätigt. Leider hat man halt eine TAE-Dose im Keller statt wie beauftragt in meiner Wohnung geschaltet. Es ist unbekannt, ob die in meiner Wohnung vorhandenen Dosen jemals genutzt worden sind. Welches der von dir geschilderten Szenarien trifft hier zu?
Da eine TAE neben dem APL gesetzt wurde, vermute ich mal, dass die Bereitstellung nicht abgeschlossen wurde. Die Telekom ist verpflichtet eine TAE neben dem APL zu setzen, wenn ein Fehler auf der Endleitung festgestellt wird. Gleichzeitig meldet die Telekom dem Carrier den Grund der Nichtbereitstellung (z.B. ED = Endleitung defekt) und dieser muss dann alles weitere mit dem Kunden absprechen und entwender einen neuen Bereitstellungstermin übermitteln oder den Auftrag abschließen.
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@alle
Eine weitere Internetrecherche hat ergeben, dass die Telekom wohl bis 2008 automatisch eine Endleitung hergestellt oder repariert hat, wenn bei der Schaltung ein Defekt festgestellt wurde, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei den betroffenen Kunden um Kunden der T-Com oder eines Providers handelte. Dann ging die Telekom dazu über, den Resellern die Arbeiten an der Endleitung in Rechnung zu stellen, die regelmäßig mehrere hundert Euro betrugen. Die Provider haben dagegen geklagt, die T-Com hat weitgehend Recht bekommen.
Die Provider haben jetzt an Kunden, bei denen Arbeiten an der Endleitung nötig sind, natürlich wirtschaftlich kein Interesse mehr, weil die dafür anfallenden Kosten, wenn sie nicht vom Kunden getragen werden, in einem ungünstigen Verhältnis zu ihren Gewinnmargen im Festnetzgeschäft stehen.
Das stimmt größtenteils. Die Telekom war irgendwann der Meinung, dass die Endleitung im Falle einer Bereitstellung bei defekt nicht zu reparieren sei. Die Telekom bietet natürlich den Carriern auch die Herstellung der Endleitung an. Die Preise sind jedoch nicht günstig, daher (s. weiter unten) machen wir (mein Arbeitgeber) es selbst oder eben der Kunde.
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Frage: Ist irgendwo geregelt, ob der Provider zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist oder die Arbeiten an seine Kunden delegieren bzw. weiterberechnen darf?
Arbeitet jemand bei der Telekom oder Vodafone, und weiß, ob diese die entsprechenden Arbeiten bei ihren eigenen Kunden auf eigene Kosten ausführen lassen?
Da ich bei einem (regionalen) Netzanbieter arbeite, kann ich dir auch dazu etwas sagen. Wir verfahren wie folgt: Wenn die Telekom den Auftrag aufgrund eines Problemes an der Endleitung zurückgemeldet hat, sprechen wir mit dem Kunden einen Vor-Ort Termin mit einem unserer Techniker ab. Häufig ist es so, dass unser Techniker das Signal durchschalten kann (obwohl lt. Telekom die Leitung defekt ist). Wenn das so passiert, da schließen wir die Bereitstellung bei der Telekom ab und der Kunde ist zufrieden.
Wenn unser Techniker zum gleichen Schluss kommt wie die Telekom, dann wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Der Kunde bekommt diesen und kann entscheiden, ob wir die Endleitung bauen, oder ob er dies selbst durchführt. Wenn der Kunde natürlich nur Mieter ist, muss er die Vorgehensweise mit seinem Vermieter absprechen, denn häufig hat der Vermieter auch einen Elektriker der das dann in seinem Auftrag macht. Sobald dann die Endleitung gebaut wurde, wird entweder erneut die Telekom beauftragt, oder wenn der Anschluss dann läuft wird der Auftag bei der Telekom durch den Carrier abgeschlossen.
In den AGB der Anbieter ist IMHO geregelt, dass für die Bereitstellung eine vorhandene und funktionierende Endleitung (Inhausverkabelung) vorhanden sein muss. Daher hat der Kunde (bzw. Eigentümer) für die Kosten aufzukommen.