Ich sehe gerade, ich habe Upstream und Downstream verwechselt... :apaul:
Margin 7 und Dämpfung 36db ... nun ja. Damit wird wirklich nicht viel mehr machbar sein. Sorry, mein Fehler! :o
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Ich sehe gerade, ich habe Upstream und Downstream verwechselt... :apaul:
Margin 7 und Dämpfung 36db ... nun ja. Damit wird wirklich nicht viel mehr machbar sein. Sorry, mein Fehler! :o
Natürlich meinte er dich ![]()
Deine Dämpfung liegt bei knapp über 19db. Der Wert ist an sich sehr gut und über ADSL2+ könnte problemlos 13-14 Mbit laufen evtl. auch etwas mehr. Auch die Margin ist sehr hoch, spricht die Leitung kann auch jeden Fall mehr als die knapp 7 Mbit die aktuell eingerichtet sind.
Ich habe im Januar auch von congstar zu Aldi portiert. Am Freitag die Karte inkl. Portierung online registriert. Am Dienstag habe ich dann per Briefpost die Bestätigung von AldiTalk bekommen. :top: Congstar hat mir erst nach zwei Wochen den Termin per E-Mail bestätigt. Umschaltung klappte dann problemlos.
Hast du mal die DSL-Informationen aus deinem Modem / Router ausgelesen? Wenn du diese hast kann man eher was dazu sagen. Komisch ist allerdings, dass alle anderen Anbieter keine 16 Mbit anbieten können. Daher spricht sehr vieles dafür, dass die Aussage von 1&1 nicht korrekt sein kann.
ZitatOriginal geschrieben von der.kleine.nick
meco
Danke, das klingt stimmig. In meinem Fall wurde der Anschluss geschaltet und die Schaltung von der Telekom bestätigt. Leider hat man halt eine TAE-Dose im Keller statt wie beauftragt in meiner Wohnung geschaltet. Es ist unbekannt, ob die in meiner Wohnung vorhandenen Dosen jemals genutzt worden sind. Welches der von dir geschilderten Szenarien trifft hier zu?
Da eine TAE neben dem APL gesetzt wurde, vermute ich mal, dass die Bereitstellung nicht abgeschlossen wurde. Die Telekom ist verpflichtet eine TAE neben dem APL zu setzen, wenn ein Fehler auf der Endleitung festgestellt wird. Gleichzeitig meldet die Telekom dem Carrier den Grund der Nichtbereitstellung (z.B. ED = Endleitung defekt) und dieser muss dann alles weitere mit dem Kunden absprechen und entwender einen neuen Bereitstellungstermin übermitteln oder den Auftrag abschließen.
Zitat
@alle
Eine weitere Internetrecherche hat ergeben, dass die Telekom wohl bis 2008 automatisch eine Endleitung hergestellt oder repariert hat, wenn bei der Schaltung ein Defekt festgestellt wurde, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei den betroffenen Kunden um Kunden der T-Com oder eines Providers handelte. Dann ging die Telekom dazu über, den Resellern die Arbeiten an der Endleitung in Rechnung zu stellen, die regelmäßig mehrere hundert Euro betrugen. Die Provider haben dagegen geklagt, die T-Com hat weitgehend Recht bekommen.
Die Provider haben jetzt an Kunden, bei denen Arbeiten an der Endleitung nötig sind, natürlich wirtschaftlich kein Interesse mehr, weil die dafür anfallenden Kosten, wenn sie nicht vom Kunden getragen werden, in einem ungünstigen Verhältnis zu ihren Gewinnmargen im Festnetzgeschäft stehen.
Das stimmt größtenteils. Die Telekom war irgendwann der Meinung, dass die Endleitung im Falle einer Bereitstellung bei defekt nicht zu reparieren sei. Die Telekom bietet natürlich den Carriern auch die Herstellung der Endleitung an. Die Preise sind jedoch nicht günstig, daher (s. weiter unten) machen wir (mein Arbeitgeber) es selbst oder eben der Kunde.
ZitatFrage: Ist irgendwo geregelt, ob der Provider zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist oder die Arbeiten an seine Kunden delegieren bzw. weiterberechnen darf?
Arbeitet jemand bei der Telekom oder Vodafone, und weiß, ob diese die entsprechenden Arbeiten bei ihren eigenen Kunden auf eigene Kosten ausführen lassen?
Da ich bei einem (regionalen) Netzanbieter arbeite, kann ich dir auch dazu etwas sagen. Wir verfahren wie folgt: Wenn die Telekom den Auftrag aufgrund eines Problemes an der Endleitung zurückgemeldet hat, sprechen wir mit dem Kunden einen Vor-Ort Termin mit einem unserer Techniker ab. Häufig ist es so, dass unser Techniker das Signal durchschalten kann (obwohl lt. Telekom die Leitung defekt ist). Wenn das so passiert, da schließen wir die Bereitstellung bei der Telekom ab und der Kunde ist zufrieden.
Wenn unser Techniker zum gleichen Schluss kommt wie die Telekom, dann wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Der Kunde bekommt diesen und kann entscheiden, ob wir die Endleitung bauen, oder ob er dies selbst durchführt. Wenn der Kunde natürlich nur Mieter ist, muss er die Vorgehensweise mit seinem Vermieter absprechen, denn häufig hat der Vermieter auch einen Elektriker der das dann in seinem Auftrag macht. Sobald dann die Endleitung gebaut wurde, wird entweder erneut die Telekom beauftragt, oder wenn der Anschluss dann läuft wird der Auftag bei der Telekom durch den Carrier abgeschlossen.
In den AGB der Anbieter ist IMHO geregelt, dass für die Bereitstellung eine vorhandene und funktionierende Endleitung (Inhausverkabelung) vorhanden sein muss. Daher hat der Kunde (bzw. Eigentümer) für die Kosten aufzukommen.
Beides ist richtig, je nachdem ob es während des Bereitstellungsprozesses auffällt oder im Rahmen der Entstörung.
Beim Bereitstellungsprozess ist der Netzanbieter nur bis zum APL zuständig. Eine funktionierende Endleitung muss vorhanden sein. Falls nicht, wird die Bereitstellung nicht abgeschlossen. Dann muss der Kunde (bzw. der Vermieter) eine Endleitung verlegen (bzw. reparieren), oder dies über den Netzanbieter beauftragen (kostenpflichtig!). Sobald die Endleitung vorhanden und funktionsfähig ist, wird dann die Bereitstellung durch den Techniker der Telekom abgeschlossen.
Wenn danach eine Störung auftritt (auch nach Jahren!), dann muss die Telekom die Endleitung reparieren. Diese gehört (nach der erfolgreichen Bereitstellung) quasi zum Netz!
ZitatOriginal geschrieben von moinmoin
Wird so etwas zwischen zwei Telekommunikationsfirmen tatsächlich noch per Post versandt? Ich dachte da gibt es mittlerweile so Dinge wie Fax, E-Mail, oder Schnittstellen zwischen den Systemen?
Nur zur Telekom gibt es eine elektronische Schnittstelle. Alle anderen Carrier versenden aktuell die Portierungsaufträge per Fax.
ZitatOriginal geschrieben von Der Schakal
T-Mobile gibt es nicht mehr solltest Du eigentl. wissen. Und der Abbrechnungsmonat kann auch vom 15. bis zum 15. gehen.
Wenn du schon so kleinlich bist, dann sei gesagt, dass ein Abrechnungsmonat nicht von 15. bis zum 15. gehen kann. Wenn dann vom 15. bis zum 14. ![]()
Nochmal, die Telekom wird einen Weg findet dich zu schalten. Für die eigenen Kunden ist mehr möglich als für Kunden anderer Anbieter. Daher, bei der Telekom beauftragen oder ggf über mobile Lösungen nachdenken.
ZitatOriginal geschrieben von 96fan
Also das Haus hat mehrere Wohnungen welche bereits mit Telefon versorgt sind. Nun wurde noch eine Wohnung ausgebaut. Also fällt ersteres wahrscheinlich weg.
Aber das zweite was du ausführst klingt logisch und könnte ich mir vorstellen.
Aber dann muss ich ja 2 Jahre zuprüft ren Marktführer
Warum hast du den ersten Absatz nicht bereits am Anfang geschrieben? Ein Neubau ist nämlich was anderes als eine weitere ausgebaute Wohnung in einem Haus! Ganz wichtige Information!
Es wird ganz einfach so sein, dass der APL zu 100% beschaltet ist, da alle Nachbarn ebenfalls über einen Telefonanschluss verfügen. Entsprechend ist keine weitere Doppelader frei und 1+1 bekommt eine Ablehnung. Die Telekom ist jedoch nicht verpflichtet den APL für Kunden der anderen Carrier zu erweitern. Dies macht / pruft die Telekom nur für Ihre eigenen Kunden. Da bringt dir auch keine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Evtl. Bei der Telekom einen Anschluß ohne Mindestvertragslaufzeit buchen, ggf kannst du nach Schaltung zu 1+1 wieder zurück.