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"finale Absage"? Was soll denn das sein?
1. Der alte Anbieter kann sich nicht weigern den Anschluss freizugeben. Voraussetzung ist, dass der Auftrag zur Rufnummernübernahme KORREKT ausgefüllt wird. Wenn dies nicht der Fall ist dann erhält der neue Anbieter eine Ablehnung mit einer entsprechenden Begründung
2. Eine "finale Absage" gibt es nicht. Und schon gar nicht kann der alte Anbieter mit etwas drohen im Rahmen einer Portierung. Auch der Hinweis man solle sich an die BnetzA wenden ist Schwachsinn wenn der Anschluss noch aktiv ist.
Vodafone soll dir/deiner Schwester erklären was die meinen. Wenn die Telekom den Auftrag abgelehnt hat, hat Vodafone auch einen Grund genannt bekommen. Ohne Grund -> keine Ablehnung! Ganz easy 
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Wenn beide als Anschlussinhaber bei der telekom eingetragen waren/sind und auf der Portierung nur einer von beiden genannt wurde und unterschrieben hat, so hätte die Telekom diesen Auftrag ablehnen müssen!!! Auf dem Portierungsauftrag steht auch, dass alle Anschlussinhaber unterschreiben müssen. Dafür gibt es auch einen offizielen Ablehnungsgrund (WAI = Weiterer AnschlussInhaber), denn es müssen immer alle Vertragspartner einem Wechsel zustimmen und nicht nur einer.
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Ein neuer Bereitstellungstermin kann nur nach dem ursprünglichen Schalttermin gebucht werden. Alles andere würde ja das ganze System ad absurdum führen
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Als Kunde hast du da überhaupt keine Chance was zu machen. Normalerweise muss dies Vodafone direkt merken und eine Klärung anstoßen. Das einzige was ich für dich als Möglichkeit sehe: Vorstandsbeschwerde mit Drohung dass du vom Vertrag zurücktreten wirst wenn Vodafone wirklich 4 Monate bis zu Schaltung benötigt. Solche Beschwerden vollbringen manchmal wunder 
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Auch an Samstagen finden Schaltungen statt, ist aber von den meisten Carriern nicht gewünscht. Aber ein Termin in 4 Monaten kann nicht richtig sein, denn auch wenn die Telekom manchmal langsam ist beim Bestätigen von Aufträgen von Carriern, so langsam sind die dann doch nicht. Wahrscheinlich wurde der Termin durch den Telekom MA (oder VDS-MA) versehentlich falsch gebucht.
In dem Fall sollte sich Vodafone mal mit der Telekom in Verbindung setzen und um Klärung bitten. Ob du bei Vodafone jedoch einen MA ohne eine Vorstandsbeschwerde dazu bewegen kannst weiß ich nicht 
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Ich kann nachvollziehen dass du verwirt bist. Aber ich denke, dass UM hier irgendwas nicht richtig macht. Man kann der Telekom viel vorwerfen, aber dass die mehrere Anfragen ablehnen und dir UM keinen Grund nennt finde ich schon sehr merkwürdig. Und das schreibe ich nicht als Verbraucher sondern aus täglicher Erfahrung. Weder bei Telekom noch bei UM.
Passend dazu auch folgendes:
4.2.2 Fristen bei Portierungen und Rückgaben
4.2.2.1 Rückgabe
Eine importierte Rufnummer fällt 65 AT nach Freiwerden an den Eigentümer der Rufnummer zurück (siehe Kapitel 4.2.3, Szenario 2a und 2b). In dieser Zeit können diese Rufnummern bei jedem TNB reaktiviert werden. Grundlage dafür ist die Regelung [7] der BNetzA.
-> http://www.aknn.de/fileadmin/d…zifikation_PDA_14-0-0.pdf
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Die BNetzA hat damit NICHTS zu tun. Die RN ist bis zu 65 AT nach Abschaltung beim alten Anbieter und dieser verwaltet die (hier: Telekom). Das macht nicht die BNetzA!!! Sobald die Telekom also eine nachträgliche Portierung bekommt, kann die Nummer zu UM portiert werden.
Was schickt den UM an die Telekom? Und was bekommt UM denn für eine Antwort von der Telekom (denn eine Antwort kommt zu 99%). Wenn die keinen "Auftrag zur nachtäglichen Rufnummernmitnahme" an die Telekom schicken wird auch keine Bestätigung kommen.
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Hast du den rest meines Beitrages gelesen? Bis zu 65 AT nach Kündigung kann man noch was retten. Deinen neuen Anbieter auf die Nerven gehen bis die eine nachträgliche Portierung anstoßen. Ist eigentlich kein großer Akt. Nach 65 AT kannst du nichts mehr retten.
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Zitat
Original geschrieben von chrissniper
Fakt ist, das die BNA die rechtl. Handhabe hat, so etwas zu machen.
Auch die BNetzA muss sich an Regelungen halten. Und diese besagt, dass eine Rufnummer nach Kündigungstermin 65 Arbeitstage beim alten Netzbetreiber bleibt und bei einem entsprechenden Antrag wieder aktiviert kann. Entweder direkt beim Anbieter oder durch eine Portierung mittels eines "Auftrags zur nachtr. Rufnummernmitnahme". Nach diesen 65 Arbeitstagen fällt die Rufnummer zum ursprünglichen Carrier zurück und kann nicht mehr portiert werden.
Zitat
Original geschrieben von chrissniper Ich muss noch ergänzen, dass ich kurz vor Abschluß bei UM vorsorgehalber den Telekom-Anschluß (Telefon+Internet) selbst gekündigt hatte.
Sollte man nie machen, denn dann passiert genau das, was dir nun passiert ist. Und der eine Anbieter schiebt den schwarzen Peter dem anderen zu.
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Wenn die Rufnummern aus dem Vodafone Netz nicht erreichbar ist, dann ist es ein Routingproblem bei Vodafone. Spricht, die Routen das Gespräch nicht in das Netz der Telekom. Wenn du den Inhaber des Anschlusses etwas besser kennst, sag Ihm er soll bei der Telekom eine Störung melden, dass er aus dem Netz von Vodafone nicht erreichbar ist. Dann meldet nämlich auch die Telekom eine Portierungsstörung bei Vodafone und dann sollte VF das Routing korrigieren.