Beiträge von meco

    Re: Rufnummern mitnahme MSN


    Zitat

    Original geschrieben von elum
    meine mom behält den versatel isdn anschluß mit der hauptnr.
    ich möchte aber die eine msn haben 818.... und zu alice wechseln.


    So einfach geht das nicht. Entweder alle oder keine ;-)


    Man könnte es evtl. mit einem Trick schaffen. Dabei müsstest du allerdings einen neuen Vertrag bei Versatel machen. Einfach mal bei Versatel anrufen und fragen ob du eine MSN auf dem ISDNer rausnehmen kannst und in einen separaten analogen Anschluss bei Versatel portierst. Das sollte eigentlich möglich sein. Und wenn das geglückt ist, dann kannst du auch mit der Nr. wechseln. Allerdings müsstest du auf die Mindestvertragslaufzeit achten :(

    Re: Re: Re: Inkasso-Ärger nach außerordentlicher 1&1-Kündigung. Was nun?


    Zitat

    Original geschrieben von van Dusen
    Auf welche Rechtsgrundlage berufst du dich? §286 Abs. 3 BGB sagt ausdrücklich, das das nur der Fall ist, wenn auf der Rechnung auf diese Folgen hingewiesenwird. Auf Rechnungen meines Webspace-Providers wird z.B. darauf hingewiesen. Auf den 1&1-Rechnungen nicht. Gibt es noch eine andere Rechtsgrundlage, aus der du das ableitest?


    Ich versteh nicht ganz genau was du meinst :apaul:, aber leider kann ich dir keine §§ nennen, die kenne ich nicht (mehr). Habe bis vor 1,5 Jahren selbst bei einer Inkassogesellschaft gearbeitet, und das habe ich nicht mehr in errinerung. Ich weiß allerdings auch nicht wie die Rechnungen von 1-1 aussehen (hatte noch nie das Vergnügen).


    Zitat

    Kann es nicht auch sein, dass der Eintrag von 1&1 selbst kommt, oder ist das ausgeschlossen?


    Es gibt verschiedenen Auskunfteien in Deutschland. Die größten (nebst Schufa) sind Bürgel und Creditreform. Diese haben eigene Register mit Eintragungen und diese tragen die Inkassofälle aus Ihrem Hause in ihr eigenes Register ein. Aber nur die Fälle die selbst bei dem Inkassounternehmen bearbeitet werden werden eingetrage, keine extrernen Sachen.


    Zitat

    Bist du dir da sicher? Bei der Schufa bleiben z.B. Einträge über Schulden drei Jahre lang nach der Begleichung bestehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass das bei anderen Karteien ähnlich ist. Deswegen meine Besorgnis.


    Ja, absolut. Kann sein dass dann noch ein Eintag drin ist mit dem Vermerk einer etwas schlechten Zahalungsmoral, aber diese Sache speziel wird dann nicht mehr aufgeführt. Du kannst dir ja auch eine Selbstauskunft zuschicken lassen.

    Re: Inkasso-Ärger nach außerordentlicher 1&1-Kündigung. Was nun?



    Hallo!


    zu 1) Es Bedarf keiner Mahnung um in Verzug zu geraten. Eine Rechnung wird spätestens 30 Tage nach Erstellung fällig, außer es steht was anderes in der Rechnung. Danach sind alle offenen Rechnungen sofort fällig. Auch wenn auf dem Schreiben steht, dass abgebucht wird hast du eine gewisse Mitwirkungspflicht zu prüfen ob die Rechnung auch abgebucht wurde und beglichen wurde.


    zu 2) Gang klar: JA


    zu 3) Direkt mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, die müssen dir darüber Auskunft geben


    zu 4) Eine Löschung finden statt, sobald du die Forderung des Inkassounternehmens beglichen hast, oder sich herausstellt dass die Forderung unrechtmäßig war.

    Meine persönliche Meinung und meine persönliche Reaktion wenn so was bei mir vorgekommen wäre (möglicher Abrechungsfehler von 0,17 €): KEINE!! Meine Freizeit wäre mir zu schade um eine eMail zu verfassen wegen eines angeblichen Fehlers der mir evtl. 17 ct gekostet hat. (Ja ich weiß was jetzt kommt, die übliche Geschichte ... wenn man es bei 100 Kunden macht sind es schon ... bla bla bla.).


    Bin eh der Meinung dass es zu keinem Abrechungsfehler gekommen sein kann, aber das ist nur meine Meinung.


    Allerdings bin ich auch der Meinung, dass ein Unternehmen auf eine Anfrage seines Kunden reagieren muss. Egal wie günstig oder nicht das Angebot ist. Ich habe schon eMails beantwortet wo es um Beträge ging die weit niedriger waren ... wenn man einen Support anbietet, dann richtig! (Nein, ich arbeite nicht in der Mobilfunkbranche)

    Re: Umzug--Arcor ISDN/DSL-Paket am neuen Wohnort nicht verfügbar!


    Zitat

    Original geschrieben von midolini
    Nun meine Frage, besteht in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht?


    Ich kann es Dir nicht mit Sicherheit sagen, aber ich glaube dass du kein Sonderkündigungsrecht hast! Warum auch?? Du ziehst um, der Vertrag ist aber für den bisherigen Standort unterschieben und dort kann Arcor ja seine Leistung anbieten. Wenn, dann wird man dich aus Kulanz aus dem Vertrag lassen oder Dir nur eine einmalige Abschlagzahlung in Rechnung stellen.

    Zitat

    Original geschrieben von midolini
    weiss keiner rat?


    Die Arcor-Hotline bestimmt :rolleyes:

    Wenn es nicht kostenlos aber kostengünstig sein kann, dann kann ich http://www.all-inkl.com empfehlen. Das Paket WebLight L reicht für deine Anforderungen vollkommen aus und bietet noch mehr (100MB space, 25GB traffic, FTP und auch eine Domain). Preis: 0,95 € p. Monat (zzgl. Einrichtungsgebühren i.H.v. 9,95€).


    Ich bin seit 1,5 Jahren bei all-inkl und bin super zufrieden (habe allerdings auch ein größeres Paket). Support iszt super und der Server ist auch immer erreichbar!

    Hallo!


    ich würde folgendes empfehlen: Mit germanwings von CGN nach VIE, dort gibt es einen Shuttlebus der SkyEurope welches von VIE direkt zum Bratislava Airport fährt. Kostet 10 €.


    Von Bratislava mit der SkyEurope direkt nach Zadar. Und das gleiche Spiel in umgekehrter Reihenfolge. Man ist zwar ein paar Stunden unterwegs, aber dafür zu recht vernünftigen Preisen.


    Preise (für 4-18/8/05):


    germanwings : 136,85 EUR
    skyeurope : EUR 129,55 (inkl. der Busfahrt)
    ------------------------------
    EUR 266,40 €

    edit:
    Ich sehe gerade das der Bus der skyeurope nicht vom Flughafen VIE fährt sondern von der Stadt... Weiß jetzt aber nicht wie weit der Airport von der City ist und ob sich das dann lohnt. :mad:

    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace


    Die erste nicht beglichene Rechnung war natürlich ein grober Fehler meinerseits- aber muss man mich da nicht auch mahnen, bevor man mir deswegen kündigt? Ich denke außerdem, dass der Zahlungsverzug die vollen 211,56 EUR (drei Rechnungen) betrifft.


    Mittlerweile wurden natürlich alle Rechnungen die offen waren angemahnt. Aber, wie ich oben geschrieben habe: Seit (ich glaube) 1/5/2001 braucht man eine offene Rechnung nicht anmahnen. Der Schuldner gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug!


    Ich wüsste aber nicht, warum Arcor die Kündigung nicht zurücknehmen sollte. Immerhin hast du ja einen Tag vor Erstellung der Kündigung den Betrag in voller (?) Höhe beglichen. Da gehe ich mal von aus, dass die die Kündigung wieder zurücknehmen sollten. Berichte man wie es ausgehen wird (ich hoffe positiv für dich), würde mich interessieren :top:

    Zitat

    Damals stand gerade eine Rechnung an, die ich bis dato noch nicht überwiesen hatte. Leider konnte ich sie dann nicht zahlen, da ich zu dem Zeitpunkt meinen Job verloren hatte.


    Lassen wir mal die andere Rechnung links liegen und beachten nur diese Rechnung. Die hast du erhalten und hast diese nicht beglichen, da dir das nötige Geld fehlte. Ein Unternehmen braucht dich nicht anmahnen, sondern kann direkt einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht beantragen. Du hast fürdie Begleichung der o.g. Rechnung mehr als 2 Monate gebraucht! Somit ist die Sache eindeutig, du warst im Zahlungsverzug und Arcor kann dir eine Kündigung schicken.


    Was jetzt mit den anderen Rechnungen / Mahnungen war, ist es wohl ein Fehler seitens Arcor gewesen. Aber, da du ja schon die erste Rechnung nicht beglichen hattest, spielt das keine so große Rolle mehr.

    Zitat

    Daher ging ich davon aus, dass in der Zeit ohne Anschluss keine Kosten anfallen, da man ja nichts nutzen kann, wofür man zahlen sollte.


    Warum soll Arcor so gütig zu Dir sein??? Du bist in der Pflicht deinem Anbieter rechtzeitig einen Umzug mitzuteilen. Tust du es erst 1-2 Tage (oder Wochen) vor dem Umzug ist es nicht die Schuld von Arcor. Daher verstehe ich nicht, wieso man dir die Grundgebührt nicht weiter in Rechnung stellen sollte?


    Das Beste ist, noch mal mit Arcor zu sprechen, ob die evtl. die Vertragskündigung zurücknehmen, da ja die Zahlung sich mit der Kündigung überschnitten hatte. Mehr sollte da aber nicht drin sein!!!