Zitat
Aber wie gesagt, wer selbst noch nie ein Problem mit einer selbst gemachten Versprechung hatte...
Um nochmal die Argumente zusammenzufassen:
Amazon suggeriert mit seiner Aussage, dass die bestellten Teile noch bis Heilig Abend beim Kunden sind. Hierbei soll es dem Kunden egal sein, wen Amazon als Logistikdienstleister einsetzt (wie Sidney ganz treffend gesagt hat). Diese "Garantie" hintenrum per AGB auszuschliessen, ist dann nicht die feine Art.
Um auf das Zitat einzugehen: Ich verspreche nichts mit überkreuzten Fingern (^=AGB-Klausel), von dem ich genau weiß, dass es nicht in meiner Macht liegt, es auch zu erfüllen.
Amazon hätte sich den Ärger einfach mit einer anderen Formulierung vom Hals halten können: 99% aller Sendungen kommen noch bis Heilig Abend an (wie es auch die Webhoster bei der Verfügbarkeit machen). Wenn man eben die Arschkarte gezogen hat, gehört man eben zu den 1%. Aber nein, Amazon ist so gierig und will eine Garantie geben, die sie - aufgrund des Logistikoutsourcings - nie einhalten können.
Außerdem ist dieses Geschäft ja synallagmatischer[1] Natur: Amazon vertraut ja auch darauf, dass mein Konto gedeckt|meine Kreditkarte nicht über dem Limit ist. Ich möchte nicht wissen, wie hoch die Mahngebühren sind, wenn eine Lastschrift platzt.
MfG
bimmelbommel
[1] Zugegeben, der Begriff passt nicht 100%ig, da es um die Fristigkeit und nicht um die Lieferung an sich geht.