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Original geschrieben von Bjoernyy
Also entweder ich nehm nen Leihwagen umsonst und krieg nix mehr!
Oder ich verzichte auf den Leihwagen und krieg den Nutzungsausfall...richtig?
AFAIK, ja.
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Müsste jetzt nur noch wissen wieviel das am Tag ist...
Das hängt von Deinem Wagen ab. Bei mir waren es 1998 72.- DM pro Kalendertag (Golfklasse).
MfG
bimmelbommel
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Original geschrieben von Bjoernyy
Meinst du nicht, das man weniger Geld bekommt, wenn man einen Leihwagen nimmt?
Wenn Du Dir einen Leihwagen nimmst, bekommst Du gar keine Knete sonst eben den Nutzungsausfall.
Zitat
Meine Frage ist halt, ob ich nicht beweisen muss das ich einen brauch, gerad jetzt am WE...da man ja nicht zur Arbeit muss oder so...
Beweisen musst Du gar nichts. Im Normalfall läuft das so ab. Die Werkstatt rechnet mit der Versicherung ab, so dass Du damit nichts zu tun hast. Jetzt zum Leihwagen. Du kannst Dir einen Leihwagen nehmen und die Kosten von der Versicherung erstatten lassen. Du kannst aber auch sagen, dass Du keinen Leihwagen willst, aber eben den Nutzungsausfall (= Entschädigung, dass Du den Wagen nicht nutzen kannst). Ob Du den Wagen ohne Unfall überhaupt genutzt hättest ist vollkommen egal.
Ich habe immer auf den Leihwagen verzichtet und hübsch die Kohle eingesteckt.
MfG
bimmelbommel
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Original geschrieben von Dennis Thomsen
Was denkt Ihr denn, was für eine Geldstrafe da herauskommen wird. Ich meine ich bin Student und habe so gut wie keine Kohle.....
Naja, auch wenn man damit wahrscheinlich nicht vor Gericht argumentieren kann: Niemand ist so blöd und zeigt einem Bullen[1] den Mittelfinger.
Hier ein paar Links:
[Schrottlinks entfernt]
Das scheint passend. Kurz: Beleidigung: 0.5 Monatsgehälter, schwere Beleidigung 1 Monatsgehalt (wie es bei Studenten ist?
kA)
[1] Hab' vor längeren Zeit mal einen Artikel mit einem Urteil gelesen, dass dies nicht strafbar sei.
MfG
bimmelbommel
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Re: Welche Vorraussetzungen für Leihwagen nach Unfall?
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Original geschrieben von Bjoernyy
Nun ist mein Auto in der Werkstatt, wie sieht es mit einem Leihwagen aus?
Normalerweise leiert das die Werkstatt an.
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Kann ich ohne weiteres einen nehmen, oder muss ich besondere Sachen vorweisen?
Frage mal am besten bei Deiner Versicherung an, auch wenn Du nicht schuld bist. Die werden ja öfters damit zu tun haben.
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Und die Kosten übernimmt doch voll Ihre Versicherung oder?
Im Grunde genommen schon. Überspitzt gesagt: Du kannst Dir keine S-Klasse als Leihwagen nehmen. Deshalb: Frag am besten Deine Versicherung, was Du für einen Wagen nehmen darfst.
MfG
bimmelbommel, der es scheiße findet, dass man weniger Geld bekommt, wenn man auf den Leihwagen verzichtet
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Hallo!
Wenn man gewissen Seiten glauben schenken mag, sind viele Filme nicht besonders gegen Rippen geschützt. Somit kannst Du - ohne Dich strafbar zu machen - den Film rippen und dann mit dem Original verschicken. Ist zwar auch nicht so toll, aber ein 3CD-Rip kann schon ganz gut aussehen.
MfG
bimmelbommel
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Hallo!
Ich hab' mir gerade die Karte vom Cafe Ferdinand angesehen. Sieht eigentlich ganz nett aus.
MfG
bimmelbommel
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Hallo!
Ich habe meinen 1000mAh Akku von Megahandy. Der bietet auch bei eBay die Akkus für etwas weniger Geld an.
MfG
bimmelbommel
P.S. Besser ins Werbeforum verschieben...
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So, ich habe mir mal Ipsen (2003): Staatsrecht I besorgt. Kann man wirklich gut lesen. Steht auch so einiges drin, was man als Nicht-Jurist brauchen kann (=Allgemeinbildung), z.B GG, EU, Gesetzgebungskompetenz. Wer sich also für diese Materie interessiert ohne zuweit einsteigen zu wollen, dem sei dieses Buch empfohlen.
Vielen Dank nochmal für den Tip.
MfG
bimmelbommel
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Original geschrieben von netmoni
Wenn Du 6 Packs kaufst, dann wird doch bei dem Preis noch ein Datenkabel für € 2,50 bei ebay drin sein, oder?
Es ist bestimmt nicht gut, so auf dem Radar der Mods aufzutauchen.
Zitat
Natürlich nehmen wir bei OBI auch noch die Rolis Werzeugsammlung mit - gibt's dort gegen Vorlage der Payback-Karte sogar gratis!
OK, das war ein wenig subtiler... 
MfG
bimmelbommel
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Juristen vor!
Juristen vor!
Gibt es nicht einen Grundsatz, dassm man die Kosten so gering wie möglich halten muss? Reicht es nicht, dem Betreiber eine Aufforderung per Sackpost zu schicken, ohne dass gleich Rechtsanwälte eingeschaltet werden?!?
Wobei sich die Rechtsanwälte damit auch auf dünnes Eis begeben. IIRC hat einer verschiedene Webseiten wegen Autokennzeichen abgemahnt (Klick) und ist damit glücklicherweise auf die Schnauze gefallen. Es wurden|werden Gegenklagen geplant, so dass es für den Abzocker richtig teuer werden kann.
MfG
bimmelbommel