-
Re: Veräusserungen von Gewinnen
Zitat
Original geschrieben von DJStalin
darf man eigentlich Gewinne aus Gewinnspielen sofort verkaufen, oder muss man da warten 1 Jahr.
Du darfst es natürlich sofort verkaufen. Wie sagt der Volksmund so schön: "Geschenkt ist geschenkt - wiederholen ist gestohlen" (oder so ähnlich :D).
MfG
bimmelbommel
P.S. Vielleicht sollte man aber ein paar Stunden warten und nicht bei der feierlichen Übergabe des neuen Opel Corsa schon fragen, wer das Ding kaufen will, weil man selbst ja niiieeeeeee Opel fahren würde... 
-
Ach ja, und auch wenn man aufgeregt ist, nichts vorher nehmen. Fahrlehrer hat mal diese Story erzählt: Prüfling ist schon ein- oder zweimal wegen Nervosität durch die Prüfung gefallen, da hat sich ihre Mutter gedacht: "Geben wir dem Kind doch einfach mal eine Valium". Bei der Fahrprüfung mußte sie vor einer roten Ampel halten; als die Ampel dann grün wurde, fuhr sie aber nicht an bis der Prüfer gemerkt hat, daß sie eingeschlafen war... :D.
Wobei mir das mit dem Glas Wein richtig gut gefällt. Kommt sicher gut, wenn der Prüfer die Alk-Fahne bemerkt und man ihn dann darauf hinweisen muß, daß ja 0,5 noch in Ordnung ist.. :D.
MfG
bimmelbommel
-
Zitat
Original geschrieben von phoneman
Wobei 'Klempner' auch eher eine Berufsbezeichnung ist, 'Doktor' oder 'Professor' sind dagegen Titel. 
Das ist der springende Punkt, Professor (wie auch Privatdozent) ist eben kein Titel wie Doktor, sondern "nur" Berufsbezeichnung.
MfG
bimmelbommel
-
Naja, so toll finde ich den Test nicht. Schon die erste Frage (oder vielmehr die Antwortmöglichkeiten) ist Schrott. "Doktor" ist Namensbestandteil, Professor nicht. Ich spreche ja auch nicht Karl Napp, der Klempner ist, mit Herr Klempner Karl Napp an.
MfG
bimmelbommel
-
Danke für Eure Hilfe. Leider hat der Händler-Schmock sind nicht auf Wandelung eingelassen, so dass ich jetzt erstmal eine Woche auf den Rechner verzichten muß und dann einen reparierten zurückbekomme.
MfG
bimmelbommel
-
Hallo!
Nachdem sich herausgestellt hat, daß mein Fujitsu-Siemens Rechner mehr Fujitsu als Siemens ist und somit das zweite mal den Weg zurück zum Händler antritt, wollte ich mir nun einen Rechner selbst zusammenbauen.
Das einzige, was mich abschreckt, ist die Montage des Lüfters, zumal man gerade bei AMD immer Horrorstories über abgebrochene Die-Ecken liest.
Hat jemand schonmal einen (Coolermaster) Lüfter an einem Athlon XP befestigt? Ist das eher easy oder sollte man davon besser die Finger lassen? Ich weiß, die Leute|Lüfter sind verschieden, aber wäre nett, wenn ich ein paar Erfahrungen mitkriege.
MfG & TIA
bimmelbommel
-
Zitat
Original geschrieben von Rumpelstilzchen
Das Pulver was du da reinmachen müsstest, ist super fein und staubt sehr schnell. Wenn du soetwas in die Lunge bekomnmst dann sieht das ganze nicht mehr so schön aus und es saut alles in der umgebung ein!
Nö, so schlimm ist das nicht. Bei Rollenkopierern ist das gang und gebe. Ich mußte das vor Jahren auch machen, und ich lebe immer noch.
MfG
bimmelbommel
-
Hallo!
Ich suche den Film Mercy auf DVD. Leider gibt es den nicht in RPC2.
Hat jemand schonmal bei Barnes&Noble in den USA bestellt und kann über seine Erfahrungen berichten?
MfG
bimmelbommel
P.S. Wer es noch nicht kennt: Cold Metal beinhaltet eine umfangreiche DVD-Shop Aufstellung.
-
Ich mein', sonst hat ja auch eine Hausdurchsuchung keinen Wert... Wen ich sehe, daß bei mir eine Hausdurchsuchung gemacht werden soll, tüte ich alle relevanten Sachen in Maxibriefe ein und die Bullen können erstmal nichts machen?!?
Bis die mit dem Schlüsseldienst da sind, habe ich meine ganze Wohnung in Briefumschlägen verpackt :D.
MfG
bimmelbommel
-
Re: Hausdurchsuchung - Briefgeheimnis auotm. außer Recht gesetzt?
Zitat
Original geschrieben von xoduz
Meine Argumentation war, dass das Recht auf unversehrten Lebensraum (weiß den genauen Ausdruck nicht) an sich höher wiegt (so rein gefühlsmäßig) als das Briefgeheimnis, und dass das Briefgeheimnis daher, als untergeordnetes Recht, sozusagen die Aberkennung des höheren Rechts erbt.
Würde ich auch so sehen, aber da wir alle NAL (:D) sind, ist das IMHO eine Diskussion ohne Wert.
Google sagt dazu folgendes:
"Das Briefgeheimnis ist in Art. 10 StGG geregelt. “Das Briefgeheimnis darf nicht verletzt und die Beschlagnahme von Briefen, außer dem Fall einer gesetzliche Verhaftung oder Hausdurchsuchung, nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehls in Gemäßheit bestehender Gesetze vorgenommen werden”" Quelle
"Bei Hausdurchsuchungen könnten sie sich allenfalls auf
das Briefgeheimnis stützen, doch bietet das keinen sehr weitreichenden
Schutz - meistens sogar überhaupt keinen." Quelle
Sind beides Aussagen, die sich auf AT beziehen.
MfG
bimmelbommel