-
Messreihe des TÜV Nord zeigt: Ergebnisse liegen weit unter den Grenzwerten
Mobilfunk-Sender strahlen nur wenig
WR-Nachrichtendienste
Essen. Die Strahlung von Mobilfunk-Sendemasten in NRW liegt nach einer Messreihe des TÜV Nord weit unter den gesetzlichen Grenzwerten.
„Die höchste gemessene Strahlung betrug mit einer Feldstärke von 0,5 Volt pro Meter ein Achtzigstel des zulässigen Grenzwertes", so TÜV-Experte Ernst Sauer in Essen. Die Messungen wurden für das von der Industrie betriebene Informationszentrum Mobilfunk an 100 Stationen in den Regionen Essen, Wuppertal, Köln und Bielefeld vorgenommen. Die Messergebnisse zeigten, dass der von den meisten Städten geforderte Mindestabstand der Sendemasten von sensiblen Punkten von 150 Metern fragwürdig sei, so Christian Bornkessel, Institut für Mobilfunk und Satellitentechnik. Es gebe bisher nur wenige Hinweise dafür, dass elektromagnetische Strahlung Auswirkungen auf den menschlichen Körper habe, so der Biologe Andreas Wojtysiak (Uni Witten-Herdecke): „Ich halte daher das Risiko für minimal." Auch die Handy-Strahlung selbst erreiche maximal die Hälfte des zulässigen Grenzwerts.
Quelle: Westfälische Rundschau, 23.10.03
MfG
bimmelbommel
-
Zitat
Original geschrieben von Braindead
Mich würde diesbezüglich aber mal was interessieren:
Ich habe Star Trek TNG von Kabel 1 gestreamed und auf DVD gebrannt, jedoch gibt es die ganzen Staffeln ja auch auf DVD (zu unverschämten Horrorpreisen) zu kaufen. Ist das ganze nun illegal, wenn man sich das vom Privatsender zieht der das ganze ja öffentlich ausstrahlt, oder ist sowas erlaubt ?
IIRC gab es im Usenet mal eine ähnliche Diskussion. IANAL, aber ich denke, Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du die DVDs nicht weitergibst. Letztendlich ist es ja egal, auf welches Medium Du aufnimmst. Eine Aufnahme auf Videokassette ist ja auch nicht verboten.
MfG
bimmelbommel
-
Hallo!
Ich denke, es ist Vodafones Problem. Prepaid-Karten werden u.a. mit "voller Kostenkontrolle" beworben, d.h. ich muß mich darauf verlassen können, daß meine Karte nicht in die Miesen rutscht. Wenn Vodafone das nicht ändern kann, ist es deren Problem. Ob anderslautende AGB mit dem ehemaligen AGBG in Einklang stehen, mag dahingestellt sein.
Vodafone könnte einfach Nutzern von Diensten, bei denen noch kein hotbilling möglich ist, einen Vertrag unterschreiben lassen, daß diese Kosten ausgeglichen werden müssen (ggf. per Lastschrift), analog zum damaligen F&E-Roaming. Wer diesen Vertrag nicht unterschreiben kann (wg. fehlender Geschäftsfähigkeit oder schlechter Schufa) oder will, hat eben Pech gehabt.
MfG
bimmelbommel
-
Zitat
Original geschrieben von Merlin
Dafür gibt es ja den Sharewaregedanken bzw. Trial- bzw. Demoversionen. Damit kannst du einen Eindruck gewinnen und im meistens gewährten Testzeitraum von 14 Tagen ist es schon möglich abzuklären, ob du das Programm weiter verwenden möchtest. Möchtest du das nicht, dann stellt es eben seine Funktion ein, bzw. wird von dir wieder gelöscht und gut, ansonsten bezahlst du und wieder gut ;).
Schonmal eine Microsoft|Nemetschek|AutoCad|SPSS|$populäres_Spiel_Deiner_Wahl Sharewareversion gesehen?
MfG
bimmelbommel
-
Interessant finde ich auch folgenden Satz aus der Produktbeschreibung: "es hat einen ONE Simlock und kann natürlich in den meisten Handyshops um 5-10€ entsperrt werden".
MfG
bimmelbommel
-
Zitat
Original geschrieben von Charlie_D
Für dich stellt wohl Software nur den Materiellen gegenwert, z.B. des Rohlings dar ?!? Vielleicht solltest Du mal überlegen, dass in einer Software schnell mal einige Millionen an Entwicklungskosten drinstecken, bezahl erstmal ein paar Programmierer ein paar Monate oder Jahre, ohne erstmal einen Cent zu verdienen. Da gehste sehr ordentlich in Vorleistung.
In Vorleistung geht aber auch der Käufer der Software. Ich muß erstmal die Tasche aufmachen und die Software kaufen, erst dann sehe ich, ob sie Schrott ist oder nicht. Und mir fällt momentan kein Fall ein, bei dem die Schiene "Sachmängelgewährleistung" gezogen hat. Man denke nur an den MS Word Fußnotenbug, der schon jahrelang mitgeschleppt wird.
MfG
bimmelbommel
-
Zitat
Original geschrieben von karpi
MANKIW (Super!)
Jo, stimmt, das Mankiw-Buch ist auch nicht schlecht. Ich erinnere mich noch an die Bandewanne, um Fluß- und Stromgrößen zu trennen :).
MfG
bimmelbommel
-
Hallo!
Natürlich kannst Du auch um Stornierung bitten, wenn die sich darauf einlassen. Wenn aber nicht, kommst Du um die Fristsetzung nicht herum.
MfG
bimmelbommel
-
Hallo!
Klick
Gefunden mit dvd+sound+rippen
MfG
bimmelbommel
-
Hallo!
Das Zauberwort ist "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" nach §326 BGB. Du schreibst denen also einen Brief, in dem Du eine angemessene Frist setzt (IMHO reichen 10 Werktage). Falls nach Ablauf der Frist das Teil noch nicht da ist, sollen die entweder die Anzahlung herausrücken oder Du erhebst Leistungsklage.
MfG
bimmelbommel