Beiträge von bimmelbommel

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    Original geschrieben von ksweet
    bimmelbommel
    Sorry, da bin ich momentan leider überfragt. Wie kann ich das testen?


    Das ist auch mein Problem. Wahrscheinlich erst, wenn die Abrechnung kommt. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob man überhaupt über den Internet APN wappen kann. Vielleicht ist das beim m21i nur ein Sonderfall.


    MfG
    bimmelbommel


    P.S. So richtig durchdacht ist die Firmware aber nicht?!? Zum Beispiel kann man sich die Klappentöne erst anhören, wenn man eben diese einstellt und die Kappe schließt. Die Klingel-|Nachrichtentöne kann man sich sofort beim Auswählen anhören.

    Zitat

    Original geschrieben von aleusius
    Als nur noch gelegentlicher Leser hier :flop: (seit einem Jahr) musste ich das mal los werden!


    Und in diesem Jahr schaffst Du es nicht, vernünftig zu zitieren? Was soll das Fullquote?


    MfG
    bimmelbommel, der morgen im südlichen Ruhrgebiet schaut. Wenn da noch was zu holen ist, sage ich Bescheid.

    Gibt es eigentlich CD|MD|Kassettenspieler ohne Tuner für das Auto? Ich habe mal vor längerer Zeit gegoogelt und nichts gefunden. Das einzige mit bekannte Auto"radio" ist ein Alpine 5700 DAT-Spieler ohne Radiofunktion.


    MfG
    bimmelbommel


    P.S. Hier noch ein witziger Text über Stasi GEZ-Spitzel.

    Kann man eigentlich über den Internet-APN wappen? Über die E-Plus WAP Voreinstellung funktioniert das zwar, wird aber natürlich zu WAP Preisen abgerechnet.
    Beim Mistubishi m21i konnte man ja auch imode durch einen fremden Proxy ersetzen, so dass man zum Internetpreis wappen konnte.


    MfG
    bimmelbommel

    Nicht unbedingt. § 828 II S.2 BGB zielt auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Wenn der Richter der Meinung ist, dass die Zerstörung des Fahrzeuges vorsätzlich war und das Kind die Unrechtmäßigkeit seines Tuns erkannt hat|erkannt haben müsste, besteht ein zivilrechtlicher Anspruch.


    MfG
    bimmelbommel


    P.S. Ehrlich gesagt erschließt sich mir der prinzipielle Unterschied zwischen einem Haus, einem Gartenzaun und eben einem PKW nicht. Würde gerne mal wissen, was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte.

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    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wenn nicht die Kinder, dann doch die Eltern. Stichwort: Aufsichtspflicht!


    Der Trend geht aber dahin, dass Gerichte entscheiden, dass Kinder in diesem Alter nicht immer beaufsichtigt werden können.


    Könnte man nicht mit §1004 BGB argumentieren, zumal der nicht auf die Deliktsfähigkeit abzielt?


    MfG
    bimmelbommel