Am besten wäre es IMHO eine Pflichtversicherung für nicht Deliktsfähige, analog zu einer Tierhalterhapftpflicht (nur dass die nicht Pflicht ist).
MfG
bimmelbommel
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Am besten wäre es IMHO eine Pflichtversicherung für nicht Deliktsfähige, analog zu einer Tierhalterhapftpflicht (nur dass die nicht Pflicht ist).
MfG
bimmelbommel
ZitatOriginal geschrieben von ksweet
bimmelbommel
Sorry, da bin ich momentan leider überfragt. Wie kann ich das testen?
Das ist auch mein Problem. Wahrscheinlich erst, wenn die Abrechnung kommt. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob man überhaupt über den Internet APN wappen kann. Vielleicht ist das beim m21i nur ein Sonderfall.
MfG
bimmelbommel
P.S. So richtig durchdacht ist die Firmware aber nicht?!? Zum Beispiel kann man sich die Klappentöne erst anhören, wenn man eben diese einstellt und die Kappe schließt. Die Klingel-|Nachrichtentöne kann man sich sofort beim Auswählen anhören.
Mit WLAN könnte man sich eine Menge (Denk-)Arbeit sparen oder muss es wirklich eine Kabellösung sein?
MfG
bimmelbommel
Ist der Header irgendwie merkwürdig? Von welchem mailserver kommt die email?
Klingt ja sehr mysteriös... :D. Agent Mulder? Agent Scully ?:D
MfG
bimmelbommel
ZitatOriginal geschrieben von aleusius
Als nur noch gelegentlicher Leser hier :flop: (seit einem Jahr) musste ich das mal los werden!
Und in diesem Jahr schaffst Du es nicht, vernünftig zu zitieren? Was soll das Fullquote?
MfG
bimmelbommel, der morgen im südlichen Ruhrgebiet schaut. Wenn da noch was zu holen ist, sage ich Bescheid.
Gibt es eigentlich CD|MD|Kassettenspieler ohne Tuner für das Auto? Ich habe mal vor längerer Zeit gegoogelt und nichts gefunden. Das einzige mit bekannte Auto"radio" ist ein Alpine 5700 DAT-Spieler ohne Radiofunktion.
MfG
bimmelbommel
P.S. Hier noch ein witziger Text über Stasi GEZ-Spitzel.
Kann man eigentlich über den Internet-APN wappen? Über die E-Plus WAP Voreinstellung funktioniert das zwar, wird aber natürlich zu WAP Preisen abgerechnet.
Beim Mistubishi m21i konnte man ja auch imode durch einen fremden Proxy ersetzen, so dass man zum Internetpreis wappen konnte.
MfG
bimmelbommel
Hier gibt es eine Diskussion dazu. Ein Bekannter fährt so ein Ding und sagt, er brauche keinen Helm zu tragen und tut dies auch nicht. Ob es natürlich sinnvoll ist, ohne Helm zu fahren, mag dahingestellt sein.
MfG
bimmelbommel
Nicht unbedingt. § 828 II S.2 BGB zielt auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Wenn der Richter der Meinung ist, dass die Zerstörung des Fahrzeuges vorsätzlich war und das Kind die Unrechtmäßigkeit seines Tuns erkannt hat|erkannt haben müsste, besteht ein zivilrechtlicher Anspruch.
MfG
bimmelbommel
P.S. Ehrlich gesagt erschließt sich mir der prinzipielle Unterschied zwischen einem Haus, einem Gartenzaun und eben einem PKW nicht. Würde gerne mal wissen, was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte.
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Wenn nicht die Kinder, dann doch die Eltern. Stichwort: Aufsichtspflicht!
Der Trend geht aber dahin, dass Gerichte entscheiden, dass Kinder in diesem Alter nicht immer beaufsichtigt werden können.
Könnte man nicht mit §1004 BGB argumentieren, zumal der nicht auf die Deliktsfähigkeit abzielt?
MfG
bimmelbommel