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Re: Re: Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?
Zitat
Original geschrieben von der_blub
Laut meinem Versicherungsberater: Nein.
Du musst eine Garage haben (und dies z.B. mit einem Mietvertrag nachweisen können), aber es kann Dich niemand zwingen Dein Auto auch in der Garage unterzubringen.
Zwingen nicht, aber das kann der Versicherung Leistungsfreiheit bescheren. Idr ist das so geregelt, dass im Umkreis von 500 Metern von der Wohnung das Auto in der Garage abgestellt werden muss.
MfG
bimmelbommel
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Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?
Zitat
Original geschrieben von ruag
Bevor ich meiner Versicherung den Schaden melde:
Viel Zeit solltest du dir nicht lassen, da die meisten Versicherungen eine unverzügliche Schadensmeldung verlangen.
Zitat
Was bezahlt die Versicherung in der Regel überhaupt?
Das kommt wahrscheinlich immer auf die jeweilige Versicherung an. Hier (Achtung pdf) gibt es Versicherungsbedingungen. §12 dürfte wohl relevant sein: "Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten (Herv. d. bb) oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile ... durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung."
Anscheinend sind nur nicht eingebaute Teile versichert, die man von außen nicht sehen kann ("unter Verschluss verwahrten").
MfG
bimmelbommel
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Kann das sein, dass Puretec relaying verhindert? Wäre dann zwar eine komische Fehlermeldung, aber vielleicht liegt es ja daran.
MfG
bimmelbommel
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Achso, das war ernst gemeint?!? Da muss ich mal meinen Ironiedetektor neu justieren lassen...
[small]Edit: Ich glaube, wir beziehen uns auf die gleiche Aussage. Mein Fehler, ich hätte genauso wie du zitieren sollen.[/small]
MfG
bimmelbommel
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Grundsätzlich ja, kommt anscheinend auf die Höhe an: Klick (Quelle würde ich aber bei weitem nicht wasserdicht nennen).
MfG
bimmelbommel
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Zitat
Original geschrieben von Abakus (was: Strenge Eltern und privat krankenversichert)
Was hat ein Kirchenaustritt mit den Handlungen ihrer Mitglieder zu tun? Wenn der Papst sagt: "Nehmt keine Pille!" kriege ich das ja noch irgendwie auf die Reihe, dass man am liebsten austreten möchte, aber wenn das ein x-beliebiger Gläubiger sagt... 
Und wo hat der x-beliebige Gläubige diese Ansicht her bzw. ist ihm indoktriniert worden? Diese Leute treten dann ihrerseits wieder als Multiplikatoren auf. Ich unterstütze keine Organisation, die Volksverdummung betreibt (und ich austreten kann).
MfG
bimmelbommel
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Mit 50€ ist man auch bei den GKV nicht mehr dabei. Die TK wollte von mir als freiwilliges Mitglied 115€ haben.
MfG
bimmelbommel
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Extras -> Optionen -> Reiter "Weitere" -> Erweiterte Optionen -> Ordner bei Programmstart
MfG
bimmelbommel
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Da werden dir die Damen des Forums besser weiterhelfen könnnen, aber AFAIK wird die Pille von den GKV nur bis zum zwanzigsten Lebensjahr gezahlt. Keine Ahnung, wie das bei den PKV ist. Sie muss das Rezept ja nicht bei der PKV einreichen, sondern kann es aus eigener Tasche bezahlen.
Ansonsten immer ein paar Gummis dabei haben, aber darauf achten, dass die Eltern die nicht finden.
MfG
bimmelbommel
P.S. Wieder Futter für den Kirchenaustrittsthread :D.
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Zitat
Original geschrieben von Reintinger
Bin für die GEZ nur auf dem Postweg erreichbar.
Nicht, dass die einen Drücker in einen Brief stopfen, der dann nachts rauskrabbelt... :D.
MfG
bimmel'SCNR'bommel